Wegen eines Autounfalls mit einem leicht verletzten Kind im Maintal im April 2016 musste ein 20-jähriger Mann aus dem Maintal zweimal im Amtsgericht Haßfurt erscheinen.
Am 18. April 2017 hatte er im Zivilverfahren als Zeuge ausgesagt, dass er bei dem Unfall Augenkontakt mit der 45-jährigen Unfallbeteiligten hatte, deren Kind bei dem Unfall leicht am Kopf verletzt wurde. Trotzdem sei diese dann aus der Nebenstraße auf die vorfahrtsberechtigte Straße kurz vor ihm eingebogen, so dass es zu einem Zusammenstoß kam.
Andere Zeugen hatten den Unfall allerdings anders geschildert, so dass der 20-Jährige sich nun am Montag wegen "uneidlicher Falschaussage" vor dem Jugendstrafrichter am Amtsgericht verantworten musste. Auf der Anklagebank blieb der 20-Jährige bei seiner Aussage, dass er kurz vor dem Unfall noch Augenkontakt mit der 45-jährigen Mutter gehabt hätte.


Entscheidende Zeugenaussagen

Dies sei jedoch unmöglich gewesen, schilderte ein Zeuge, der zum Unfallzeitpunkt in derselben Straße unterwegs war. Der Angeklagte sei erst später gekommen, als die 45-Jährige bereits in ihrer Hofeinfahrt stand. Einen Augenkontakt habe es daher nie gegeben. Ein weiterer Zeuge bestätigte diese Aussage. Die 45-Jährige treffe keine Schuld. Der Angeklagte sei zu schnell unterwegs gewesen, sagte der Mann im Zeugenstand.
Die Staatsanwältin glaubte den beiden Zeugen und forderte eine Bewährungsstrafe in Höhe von fünf Monaten für den Angeklagten, der bereits eine Eintragung wegen einer Unfallflucht im Bundeszentralregister stehen hat. Der Verteidiger hingegen sah die Schuld seines Mandanten als nicht erwiesen an. Kurz nach dem Unfall habe die 45-Jährige noch andere Angaben gemacht als nun vor Gericht. Damals, noch am Unfalltag, habe sie angegeben, dass der 20-Jährige noch vor dem Abbiegen in die Hofeinfahrt auf sie aufgefahren sei. Die beiden Zeugen hätten sich ihre Aussage "zusammengereimt". Aufgrund der Ungereimtheiten müsse sein Mandant nicht verurteilt werden, forderte der Anwalt.
Den Richter Martin Kober konnte der Verteidiger mit seinem Plädoyer nicht überzeugen. Er verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zur Zahlung von 800 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge. Der Kernpunkt, dass die Frau dem Angeklagten die Vorfahrt trotz vorherigem Augenkontakt genommen habe, sei durch die Aussage des Zeugen widerlegt, sagte der Vorsitzende. Der habe freie Sicht gehabt. Seine Aussage und die des Angeklagten lägen um 180 Grad auseinander. Es gebe jedoch keinerlei Anlass, an der Aussage des Zeugen zu zweifeln, da er kein Eigeninteresse in dem Prozess habe.


Deutliche Worte des Richters

Man hätte den Prozess auch auf andere Weise, beispielsweise mit einer Einstellung, beenden können, erklärte der Richter. "Doch wenn vom Angeklagten gar nichts kommt, dann geht das nicht", meinte Martin Kober.