Klaus-Peter Gäbelein

Herzogenaurach — Auf ein stolzes Jubiläum kann die Freiwillige Feuerwehr Herzogenaurach in diesem Jahr zurückblicken: 150 Jahre sind es her, dass die "Rothelme" in der Stadt anerkannt und als Organisation eingetragen worden sind. Doch es war ein steiniger und oft belächelter Weg, bis sich "das Korps der Retter" etablieren konnte und in der Stadt Anerkennung fand.
Kriege, Seuchen und Feuer waren die größten Gefahren, die den Menschen in früheren Jahrhunderten drohten. Schon die Römer erließen strenge Richtlinien, um Großbrände in den Städten zu verhindern. Schon 21 vor Chr. wurde in Rom eine Feuerwehr mit 600 Sklaven aufgestellt.
Eine der ältesten Feuerschutzverordnungen nördlich der Alpen wurde 1086 im Südtiroler Meran aufgestellt und verpflichtete die örtlichen Handwerker zu bestimmten Aufgaben beim Löscheinsatz.
Zahlreiche Bestimmungen der Herzogenauracher Stadtordnung von 1382 dienten zunächst der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt. Alle Bürger waren streng angehalten, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Das galt vor allem für Ruhe und Sicherheit im Ort.


Das Hanfdörren unterlassen

Daneben enthält das Ordnungsbuch, sozusagen die älteste Stadtordnung Herzogenaurachs, eine Vielzahl von feuerpolizeilichen Bestimmungen. Jedermann war angehalten, zur Vermeidung von Bränden das Hanf- oder Flachsdörren zu unterlassen. Mit Vorsicht sollte man mit offenem Feuer beim Entzünden von Kienspänen oder Öllampen (für die Beleuchtung in den dunklen Stuben).
Die Häuser waren früher praktisch allesamt aus Holz gebaut. Steine waren sehr teuer und wer sich ein steinernes Haus leisten konnte, war "steinreich"!
Den "Hausvätern" (Hausbesitzern) war streng vorgeschrieben, die Feuerstellen in Ordnung zu halten und die Kamine fegen zu lassen, um Kaminbränden vorzubeugen. Zuwiderhandlungen wurden streng bestraft und im Brandfall drohte sogar die Todesstrafe.
Nachts musste in jedem Haus ein Eimer oder eine Butte mit Wasser für Notfälle bereitstehen. Feueralarm war dem Sturmläuten beim Kriegsfall gleichgesetzt. Eine Kommission von vier Bürgern überwachte ständig die feuerschutzpolizeilichen Maßnahmen.
Dem Nachtwächter war vorgeschrieben, "während der gesamten Nacht....auf der Gasse zu bleiben". Er hatte die Stunden auszurufen und bei Brandgeruch diesem nachzugehen. Der Türmer auf dem Türmersturm musste im Ernstfall sofort Alarm blasen und am Tag eine Fahne, bei Nacht eine Laterne schwenken. Brände außerhalb der Stadt wurden durch das dreimalige Anschlagen der Glocke auf dem Rathaustürmchen angezeigt.


Bauhandwerker in der Pflicht

Im Ernstfall wusste jeder Bürger, was er zu tun hatte und wo sein Platz beim Löschen war. Alle Erwachsenen mussten mit gefüllten Wassereimern zur Brandstätte eilen. Ausgenommen waren nur Witwen, Gebrechliche und Kinder sowie Nachbarn, bei denen selbst Brandgefahr bestand. Zimmerleute, Maurer, Dachdecker, Kaminfeger und Pflasterer hatten zusammen mit Lehrlingen, Gesellen und Handlangern mit Pickeln, Beilen und Hämmern, "mit denen man einreißen, einschlagen ...konnte", sofort am Brandort zu erscheinen. Bei Nichterfüllung dieser Anordnung drohte die sofortige Ausweisung aus der Stadt.
Die Oberaufsicht beim Löschen hatte der Stadtbaumeister. War das Feuer gelöscht, musste eine Brandwache an der Unglücksstelle zurückbleiben. Beschädigtes Löschgerät wurde auf Stadtkosten ausgebessert oder erneuert. War ein Bürger beim Löschen verletzt worden oder gar arbeitsunfähig, sollte er aus der Almosenkasse oder vom Spital der Stadt versorgt werden (galt ab 1510). Nach dem Löschen sollte jeder "....zu Hause als (oder) in öffentlichen Kirchen dafür hertzlich dancken und um gnädige Verhütung fernern (weiteren) Unglücks andächtig danken". Den strengen Vorschriften hatte die Stadt Herzogenaurach es zu verdanken, dass sie von großen Stadtbränden verschont geblieben ist, wenngleich 1498, 1521, 1528 und 1531 weitere Anwesen eingeäschert worden sind.