Wie die Stadt Fürth in folgender Pressmeldung verkündet, lädt sie zu folgenden Bürgerversammlungen ein:
- Für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes Nord-Ost (umfasst die Stadtteile Bislohe, Braunsbach, Espan, Flexdorf, Herboldshof, Kronach, Mannhof, Poppenreuth, Ritzmannshof, Ronhof, Sack, Stadeln, Steinach, Vach): am Donnerstag, 9. November, 20 Uhr, im Gasthof Kirchberger/Restaurant Odyssia, Sacker Hauptstraße 9, zu erreichen mit der Buslinie 179 (Haltestelle Blütenstraße).
- Für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes Süd (umfasst die Stadtteile Altstadt, Innenstadt, Südstadt, Stadtgrenze, Stadtpark, Weikershof): am Donnerstag, 16. November, 20 Uhr, in der Turnhalle der Hans-Böckler-Schule, Fronmüllerstraße 30 (Eingang John-F.- Kennedy-Straße), zu erreichen mit der Buslinie 173, 174, 179 (Haltestelle Dr.-Frank-Straße oder John-F.-Kennedy-Straße) oder 67 und 178 (Haltestelle Saarburger Straße).
- Für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes West (umfasst die Stadtteile Atzenhof, Billinganlage, Burgfarrnbach, Dambach, Eigenes Heim, Eschenau, Hardhöhe, Oberfürberg, Scherbsgraben, Schwand, Unterfarrnbach, Unterfürberg): am Montag, 20. November, 20 Uhr, Friedrich-Ebert-Turnhalle, Friedrich-Ebert-Straße 21, 90766 Fürth, zu erreichen mit der U-Bahnlinie 1 Fürth Hardhöhe (Klinikum) und der Buslinie 171 (Haltestelle Jakob-Henle-Straße/Klinikum).
Die Bürgerversammlung West wird von Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetschern unterstützt. Hierbei können Anfragen für alle Bezirke gestellt werden.
Einlass zu den Bürgerversammlungen: 19 Uhr, Beginn der Bürgerversammlungen: 20 Uhr.
Die Stadt bittet um Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, da zum Teil nicht ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind.
Tagesordnung:
1. Ansprache des Oberbürgermeisters
2. Probleme und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürth
Gemäß Art. 18 GO können nur Gemeindebürgerinnen und -bürger das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen. Es empfiehlt sich, einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass und dergleichen) mitzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung keine privaten Einzelfälle, sondern nur Probleme von allgemeinem öffentlichen Interesse behandelt werden können. Ausgenommen sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere, nichtstädtische Körperschaften zuständig sind.