Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe lautete das Urteil am Landgericht Bamberg für eine Gewalttat in einer Gaststätte im Landkreis Forchheim vor fast genau einem Jahr. Der Angeklagte Fabian L. (Name geändert) hatte dort unter Drogeneinfluss einem Bekannten zwei stark blutende Kopfplatzwunden und einen Bruch des Handgelenks zugefügt.
Von einem "Lehrstück, wie eine kleine Welt aus den Fugen geraten kann", sprach Oberstaatsanwalt Otto Heyder. Eine kriselnde Beziehung, der Griff zu synthetischen Drogen und ein Bekannter, der sich wichtig machte: Plötzlich sei Fabian L. "völlig neben der Spur" gewesen. Der Angeklagte habe dem Rentner eine Abreibung verpassen wollen, koste es, was es wolle.
"Er hatte die Folgen des brutalen Angriffs nicht in der Hand", so der Anklagevertreter, der bis zuletzt auf versuchten Totschlag plädierte. Einen Teilerfolg erzielten die beiden Verteidiger Christoph Hofmann-Rascu und Roland Hanisch (Erlangen), die durch geschickte Zeugenbefragung daraus das weniger schwerwiegende Verbrechen einer gefährlichen Körperverletzung werden ließen.
Dabei nahmen Richter Manfred Schmidt und seine Kollegen der Großen Strafkammer an, dass Fabian L. nach drei wuchtigen Hieben mit einem Teleskop-Schlagstock wohl aus eigenem Antrieb aufgehört hatte, auf den Kopf seines 64-jährigen Opfers einzuprügeln. "Vielleicht ist er angesichts des blutüberströmten Gegenübers erschrocken", sagte der Vorsitzende Richter. So habe zu Beginn der Attacke sehr wohl ein bedingter Tötungsvorsatz bestanden.
Immerhin hätte Fabian L. sein späteres Opfer mehrfach am Telefon bedroht, er werde ihn "kaputt machen" und "umbringen". Er hätte sich zu Hause mit dem Tatwerkzeug und zusätzlich einem Schlagring bewaffnet, der allerdings nicht zum Einsatz gekommen war. Es sei auch nicht um eine Aussprache gegangen, sondern darum, "einfach zuzuschlagen".
Mit quietschenden Reifen sei er vor das Gasthaus geradelt, sei hereingestürmt, die beschwichtigende Wirtin und deren Tochter beiseite schiebend. Auch ein dreijähriges Kind, das wenige Meter entfernt mit seinem Papa zu Mittag aß, hielt Fabian L. nicht ab. Vielleicht wollte er gegen den körperlich etwas Größeren das Überraschungsmoment nutzen. Obwohl er doch gewusst hatte, dass der 64-jährige Rentner durch einen schweren Schlaganfall schwerbehindert gewesen sei und blutverdünnende Medikamente nahm. So blieb es bei einer gefährlichen Körperverletzung: Schließlich hatte Fabian L. nicht nur mit einem gefährlichen Werkzeug zugeschlagen, sondern damit auch das Leben eines anderen gefährdet.
Von seiner Version, er habe keinerlei Drogen genommen, nur einmal ausgeholt und zur Verteidigung zugeschlagen, weil sein Gegenüber ihn in den Schwitzkasten genommen hätte, blieb nach zwei Verhandlungstagen nichts mehr übrig.
Zugunsten Fabian L.s wertete das Schwurgericht das Geständnis, die Hilfe bei der Suche nach dem zwischenzeitlich versteckten Teleskop-Schlagstock, die glaubhafte Entschuldigung, seinen Leumund als hilfsbereiter und sonst gar nicht gewaltbereiter Mensch. Allerdings fanden sich neben den erheblichen Schäden, die das Opfer bis heute durch Kopfschmerzen und Greifprobleme an der linken Hand belasten, auch einige Vorstrafen, die eine Bewährung in weite Ferne rücken ließen.
Zwei Mal waren die Bagatelldelikte mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft ohne großes Aufsehen mit Geldstrafen erledigt worden. Dabei hatte es sich um Autofahrten in der Nähe Pinzbergs und Neunkirchens am Brand unter Einfluss von Alkohol und Methamphetaminen gehandelt. Bei einem dritten Vorfall war Fabian L. vor einer Zivilstreife der Polizei geflüchtet und hatte dabei Cannabis und Crystal aus dem Fenster geworfen. Zuletzt wurde er mit Crystal Meth auf einem Kinderspielplatz im Stadtgebiet Forchheims aufgegriffen.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Fabian L. erst einmal auf freiem Fuß. Dann wird er eine Aufforderung bekommen, die Haftstrafe anzutreten. Hätte er sich nicht zu einem großzügigen Täter-Opfer-Ausgleich bereitgefunden und dem Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld von immerhin 8500 Euro zugestanden, Fabian L. müsste wohl noch deutlich länger ins Gefängnis.
Von einem "Lehrstück, wie eine kleine Welt aus den Fugen geraten kann", sprach Oberstaatsanwalt Otto Heyder. Eine kriselnde Beziehung, der Griff zu synthetischen Drogen und ein Bekannter, der sich wichtig machte: Plötzlich sei Fabian L. "völlig neben der Spur" gewesen. Der Angeklagte habe dem Rentner eine Abreibung verpassen wollen, koste es, was es wolle.
Geschickte Zeugenbefragung
"Er hatte die Folgen des brutalen Angriffs nicht in der Hand", so der Anklagevertreter, der bis zuletzt auf versuchten Totschlag plädierte. Einen Teilerfolg erzielten die beiden Verteidiger Christoph Hofmann-Rascu und Roland Hanisch (Erlangen), die durch geschickte Zeugenbefragung daraus das weniger schwerwiegende Verbrechen einer gefährlichen Körperverletzung werden ließen. Dabei nahmen Richter Manfred Schmidt und seine Kollegen der Großen Strafkammer an, dass Fabian L. nach drei wuchtigen Hieben mit einem Teleskop-Schlagstock wohl aus eigenem Antrieb aufgehört hatte, auf den Kopf seines 64-jährigen Opfers einzuprügeln. "Vielleicht ist er angesichts des blutüberströmten Gegenübers erschrocken", sagte der Vorsitzende Richter. So habe zu Beginn der Attacke sehr wohl ein bedingter Tötungsvorsatz bestanden.
Am Telefon bedroht
Immerhin hätte Fabian L. sein späteres Opfer mehrfach am Telefon bedroht, er werde ihn "kaputt machen" und "umbringen". Er hätte sich zu Hause mit dem Tatwerkzeug und zusätzlich einem Schlagring bewaffnet, der allerdings nicht zum Einsatz gekommen war. Es sei auch nicht um eine Aussprache gegangen, sondern darum, "einfach zuzuschlagen". Mit quietschenden Reifen sei er vor das Gasthaus geradelt, sei hereingestürmt, die beschwichtigende Wirtin und deren Tochter beiseite schiebend. Auch ein dreijähriges Kind, das wenige Meter entfernt mit seinem Papa zu Mittag aß, hielt Fabian L. nicht ab. Vielleicht wollte er gegen den körperlich etwas Größeren das Überraschungsmoment nutzen. Obwohl er doch gewusst hatte, dass der 64-jährige Rentner durch einen schweren Schlaganfall schwerbehindert gewesen sei und blutverdünnende Medikamente nahm. So blieb es bei einer gefährlichen Körperverletzung: Schließlich hatte Fabian L. nicht nur mit einem gefährlichen Werkzeug zugeschlagen, sondern damit auch das Leben eines anderen gefährdet.
Von seiner Version, er habe keinerlei Drogen genommen, nur einmal ausgeholt und zur Verteidigung zugeschlagen, weil sein Gegenüber ihn in den Schwitzkasten genommen hätte, blieb nach zwei Verhandlungstagen nichts mehr übrig.
Vorstrafen
Zugunsten Fabian L.s wertete das Schwurgericht das Geständnis, die Hilfe bei der Suche nach dem zwischenzeitlich versteckten Teleskop-Schlagstock, die glaubhafte Entschuldigung, seinen Leumund als hilfsbereiter und sonst gar nicht gewaltbereiter Mensch. Allerdings fanden sich neben den erheblichen Schäden, die das Opfer bis heute durch Kopfschmerzen und Greifprobleme an der linken Hand belasten, auch einige Vorstrafen, die eine Bewährung in weite Ferne rücken ließen. Zwei Mal waren die Bagatelldelikte mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft ohne großes Aufsehen mit Geldstrafen erledigt worden. Dabei hatte es sich um Autofahrten in der Nähe Pinzbergs und Neunkirchens am Brand unter Einfluss von Alkohol und Methamphetaminen gehandelt. Bei einem dritten Vorfall war Fabian L. vor einer Zivilstreife der Polizei geflüchtet und hatte dabei Cannabis und Crystal aus dem Fenster geworfen. Zuletzt wurde er mit Crystal Meth auf einem Kinderspielplatz im Stadtgebiet Forchheims aufgegriffen.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt Fabian L. erst einmal auf freiem Fuß. Dann wird er eine Aufforderung bekommen, die Haftstrafe anzutreten. Hätte er sich nicht zu einem großzügigen Täter-Opfer-Ausgleich bereitgefunden und dem Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld von immerhin 8500 Euro zugestanden, Fabian L. müsste wohl noch deutlich länger ins Gefängnis.