Der Sommer naht, die Blumen blühen, die Wiese vor dem Haus wächst und wächst. Also wird fleißig Rasen gemäht. Stellt sich nur die Frage: Was mache ich mit den Grünabfällen? Darf ich sie in meinem Garten verbrennen?
Die klare Antwort: Nein! Das sagt Adrian Huter vom Abfallrecht im Landratsamt Forchheim. "Innerhalb jeder Ortschaft ist das verbrennen von Grünabfällen generell verboten", sagt Huter. Das regelt die Pflanzenabfallverordnung - eine Verordnung der Bayerischen Staatsregierung.
Vor einigen Jahren konnte diese Regelung mit Hilfe einer Satzung einer Gemeinde umgangen werden. "Das geht nicht mehr", bekräftigt Huter. Im gesamten Forchheimer Landkreis gebe es keine Satzung, die diese Regelung außer Kraft setze.
Wenn man allerdings ein Gartenhäuschen mit einem Grundstück außerhalb einer Ortschaft besitzt, gelten andere Regelungen. Dort darf man Gartenabfälle verbrennen: mit einigen Vorschriften.
"Es dürfen nur Grünabfälle verbrannt werden, die auf diesem Grundstück angefallen sind", erläutert Huter. Das heißt: Schneide ich einen Apfelbaum zurecht und verbrenne die Äste auf meinem Grundstück außerhalb der Ortschaft, ist das erlaubt. Bringe ich allerdings Abfälle von einem anderen Grundstück dorthin und verbrenne es, ist das verboten.
Eine solche Entsorgung ist auch nur an einem Werktag zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt. "Außerdem darf der Rauch keine anderen Personen belästigen", ergänzt Huter. Zusätzlich müssen laut Huter immer zwei Menschen das Feuer beaufsichtigen - ständig das Feuer im Blick haben.
"Wir empfehlen dringend das Verbrennen vorher bei der Gemeinde anzumelden", sagt Huter. Denn, falls ein Anwohner die Feuerwehr wegen eines möglichen Waldbrandes ruft, muss der Verursacher die entstandenen Kosten zahlen.
Teuer wird es auch, wenn man gegen diese Regelungen verstößt. Dabei handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100 000 Euro bestraft werden könne. "Im Regelfall gibt es eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro", sagt Huter.
Wer diesen Regelungen umgehen will, sollte seine Grünabfälle lieber an einem Wertstoffhof entsorgen. Im Forchheimer Landkreis gibt es davon insgesamt 31. Doch auch hier kann man nicht nach Lust und Laune seine Abfälle loswerden.
Man darf pro Tag "einen halben Kubikmeter Gartenabfälle abgeben", sagt Daniel Strauß von der Abfallberatung des Landratsamtes Forchheim. Diese Menge entspricht ungefähr einer Kofferraumladung.
Robert Miksch arbeitet seit rund eineinhalb Jahren auf einem Wertstoffhof. Er achtet auf die Menge und den Inhalt der Gartenabfälle. "Säcke, Schnüre, Erde, behandeltes Holz, Speisereste und Wurzelstöcke dürfen hier nicht entsorgt werden", erklärt Miksch. Diese Regelung hängt damit zusammen, dass diese Gartenabfälle anschließend kompostiert werden. "Da achten wir auf eine hohe Qualität, weswegen nicht alles weggeschmissen werden darf", sagt Abfallberater Strauß.
Damit sind auch die Öffnungszeiten begründet: "Es muss jemand vor Ort sein, der kontrolliert, was weggeschmissen wird", erklärt Strauß. Die Öffnungszeiten variieren zwischen den einzelnen Wertstoffhöfen.
Nicht für alle Menschen sind diese Zeiten einhaltbar. "Man muss sich unter der Woche Urlaub nehmen, um etwas zu entsorgen", sagt ein Forchheimer. Er ergänzt aber: "Oder man legt das auf das Wochenende. Wobei da die Öffnungszeiten ein bis zwei Stunden länger sein dürften." Heidi Bauer aus Forchheim sagt: "Ich bin Rentnerin und kann mich deshalb danach richten. Aber wenn man arbeitet, sind die Öffnungszeiten schon knapp bemessen."
Aktuell ist Hochsaison für Gartenabfälle. Alleine am Mittwoch waren innerhalb von 30 Minuten mehr als zehn Menschen auf einem Wertstoffhof im Forchheimer Norden, um ihre Gartenabfälle zu entsorgen. Der Container mit rund 30 Kubikmeter Volumen muss "etwa jede Woche geleert werden", sagt Miksch.
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Forchheimer Landkreises. Allerdings kann nicht an allen aufgelisteten Wertstoffhöfen Grünabfall angenommen werden:
Dormitz, Erleinhofer Straße: Dienstag: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16- 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Effeltrich, Jahnstraße: Donnerstag: 9 - 11. Uhr; Freitag: 15.30 - 17:30 Uhr; Samstag: 9. - 12 Uhr
Eggolsheim, Verbindungsstraße Neuses: Donnerstag: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12.30 Uhr
Egloffstein, Ortsausfahrt Richtung Egloffsteinerhüll, Abzweigung Thuisbrunn: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Forchheim - Buckenhofen, Friedensstraße am Friedhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Forchheim - Burk, Seetalweg: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Forchheim - Nord, Kaiser-Heinrich-Straße hinter der Polizei: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Mittwoch: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Forchheim - Reuth, Reuther Straße nähe ARAL-Tankstelle: Dienstag: 15 - 17 Uhr; Freitag: 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr.
Gosberg, Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Hier keine kostenfreie Entsorgung von Gartenabfällen!): Montag bis Freitag: 8 - 16:15 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Gößweinstein, Ortsausfahrt Richtung Behringersmühle, Parkplatz Freibad: Donnerstag: 9 -11 Uhr; Freitag: 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Gräfenberg, Parkplatz Schulzentrum Gräfenberg: Dienstag: 17 - 19 Uhr; Freitag: 17 - 19 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hausen, bei der Kläranlage: Dienstag: 15 - 17 Uhr; Freitag: 14 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Heroldsbach - Thurn, Schloßstraße: Dienstag: 15 - 17.30 Uhr; Donnerstag: 10 - 12 Uhr; Freitag: 15 - 17.30 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hetzles, Am Streitbaum neben dem Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hiltpoltstein, B2 Ortsausfahrt Richtung Kappel: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Igensdorf, B2 Ortsausfahrt Richtung Forth:Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12.30 Uhr
Kirchehrenbach, Ortsausfahrt Richtung Pretzfeld neben dem Bauhof: Dienstag: 15.30 - 18 Uhr; Donnerstag: 15.30 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Kleinsendelbach, Ortsausfahrt Richtung Schellenberg: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Kunreuth, Ortsausfahrt Richtung Ermreus: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Langensendelbach, beim Bauhof: Mittwoch: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Mittelehrenbach, Ortsausfahrt Richtung Leutenbach: Freitag: 16 - 18.30 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Neunkirchen a. Brand, Weyhausenstraße: Diesntag: 15 - 17.30; Mittwoch: 9 - 11.30; Freitag: 15 - 17.30; Samstag: 9 - 12.30
Obertrubach, beim Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 15 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Poxdorf, Ortsausgang Richtung Kersbach: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 9 - 11 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Pretzfeld, Trattstraße Nähe Feuerwehrhaus: Dienstag: 16 - 18.30 Uhr; Donnerstag: 16 - 18.30 Uhr; Samstag: 9 - 12 .30Uhr
Streitberg, beim Bahnhof / Bauhof: Donnerstag: 15 - 17 Uhr; Freitag 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Unterleinleiter, Kellerstraße beim Bauhof: Donnerstag: 15.30 - 18 Uhr; Samstag 9 - 12.30
Weilersbach, Kirchweg beim Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Weißenohe, an der B2 (kein Metallschrott): Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Wiesenthau, Ortsausfahrt Richtung Forchheim, nähe Friedhof: Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Willersdorf, östliches Ortsende Pumpstation / Regenrückhaltebecken: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
(Quelle: Landratsamt Forchheim)
Die klare Antwort: Nein! Das sagt Adrian Huter vom Abfallrecht im Landratsamt Forchheim. "Innerhalb jeder Ortschaft ist das verbrennen von Grünabfällen generell verboten", sagt Huter. Das regelt die Pflanzenabfallverordnung - eine Verordnung der Bayerischen Staatsregierung.
Vor einigen Jahren konnte diese Regelung mit Hilfe einer Satzung einer Gemeinde umgangen werden. "Das geht nicht mehr", bekräftigt Huter. Im gesamten Forchheimer Landkreis gebe es keine Satzung, die diese Regelung außer Kraft setze.
Wenn man allerdings ein Gartenhäuschen mit einem Grundstück außerhalb einer Ortschaft besitzt, gelten andere Regelungen. Dort darf man Gartenabfälle verbrennen: mit einigen Vorschriften.
"Es dürfen nur Grünabfälle verbrannt werden, die auf diesem Grundstück angefallen sind", erläutert Huter. Das heißt: Schneide ich einen Apfelbaum zurecht und verbrenne die Äste auf meinem Grundstück außerhalb der Ortschaft, ist das erlaubt. Bringe ich allerdings Abfälle von einem anderen Grundstück dorthin und verbrenne es, ist das verboten.
Eine solche Entsorgung ist auch nur an einem Werktag zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt. "Außerdem darf der Rauch keine anderen Personen belästigen", ergänzt Huter. Zusätzlich müssen laut Huter immer zwei Menschen das Feuer beaufsichtigen - ständig das Feuer im Blick haben.
"Wir empfehlen dringend das Verbrennen vorher bei der Gemeinde anzumelden", sagt Huter. Denn, falls ein Anwohner die Feuerwehr wegen eines möglichen Waldbrandes ruft, muss der Verursacher die entstandenen Kosten zahlen.
Teuer wird es auch, wenn man gegen diese Regelungen verstößt. Dabei handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100 000 Euro bestraft werden könne. "Im Regelfall gibt es eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro", sagt Huter.
Wer diesen Regelungen umgehen will, sollte seine Grünabfälle lieber an einem Wertstoffhof entsorgen. Im Forchheimer Landkreis gibt es davon insgesamt 31. Doch auch hier kann man nicht nach Lust und Laune seine Abfälle loswerden.
Man darf pro Tag "einen halben Kubikmeter Gartenabfälle abgeben", sagt Daniel Strauß von der Abfallberatung des Landratsamtes Forchheim. Diese Menge entspricht ungefähr einer Kofferraumladung.
Robert Miksch arbeitet seit rund eineinhalb Jahren auf einem Wertstoffhof. Er achtet auf die Menge und den Inhalt der Gartenabfälle. "Säcke, Schnüre, Erde, behandeltes Holz, Speisereste und Wurzelstöcke dürfen hier nicht entsorgt werden", erklärt Miksch. Diese Regelung hängt damit zusammen, dass diese Gartenabfälle anschließend kompostiert werden. "Da achten wir auf eine hohe Qualität, weswegen nicht alles weggeschmissen werden darf", sagt Abfallberater Strauß.
Damit sind auch die Öffnungszeiten begründet: "Es muss jemand vor Ort sein, der kontrolliert, was weggeschmissen wird", erklärt Strauß. Die Öffnungszeiten variieren zwischen den einzelnen Wertstoffhöfen.
Nicht für alle Menschen sind diese Zeiten einhaltbar. "Man muss sich unter der Woche Urlaub nehmen, um etwas zu entsorgen", sagt ein Forchheimer. Er ergänzt aber: "Oder man legt das auf das Wochenende. Wobei da die Öffnungszeiten ein bis zwei Stunden länger sein dürften." Heidi Bauer aus Forchheim sagt: "Ich bin Rentnerin und kann mich deshalb danach richten. Aber wenn man arbeitet, sind die Öffnungszeiten schon knapp bemessen."
Aktuell ist Hochsaison für Gartenabfälle. Alleine am Mittwoch waren innerhalb von 30 Minuten mehr als zehn Menschen auf einem Wertstoffhof im Forchheimer Norden, um ihre Gartenabfälle zu entsorgen. Der Container mit rund 30 Kubikmeter Volumen muss "etwa jede Woche geleert werden", sagt Miksch.
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Forchheimer Landkreises. Allerdings kann nicht an allen aufgelisteten Wertstoffhöfen Grünabfall angenommen werden:
Dormitz, Erleinhofer Straße: Dienstag: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16- 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Effeltrich, Jahnstraße: Donnerstag: 9 - 11. Uhr; Freitag: 15.30 - 17:30 Uhr; Samstag: 9. - 12 Uhr
Eggolsheim, Verbindungsstraße Neuses: Donnerstag: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12.30 Uhr
Egloffstein, Ortsausfahrt Richtung Egloffsteinerhüll, Abzweigung Thuisbrunn: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Forchheim - Buckenhofen, Friedensstraße am Friedhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Forchheim - Burk, Seetalweg: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Forchheim - Nord, Kaiser-Heinrich-Straße hinter der Polizei: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Mittwoch: 9 - 11 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Forchheim - Reuth, Reuther Straße nähe ARAL-Tankstelle: Dienstag: 15 - 17 Uhr; Freitag: 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr.
Gosberg, Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Hier keine kostenfreie Entsorgung von Gartenabfällen!): Montag bis Freitag: 8 - 16:15 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Gößweinstein, Ortsausfahrt Richtung Behringersmühle, Parkplatz Freibad: Donnerstag: 9 -11 Uhr; Freitag: 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Gräfenberg, Parkplatz Schulzentrum Gräfenberg: Dienstag: 17 - 19 Uhr; Freitag: 17 - 19 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hausen, bei der Kläranlage: Dienstag: 15 - 17 Uhr; Freitag: 14 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Heroldsbach - Thurn, Schloßstraße: Dienstag: 15 - 17.30 Uhr; Donnerstag: 10 - 12 Uhr; Freitag: 15 - 17.30 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hetzles, Am Streitbaum neben dem Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Hiltpoltstein, B2 Ortsausfahrt Richtung Kappel: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Igensdorf, B2 Ortsausfahrt Richtung Forth:Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12.30 Uhr
Kirchehrenbach, Ortsausfahrt Richtung Pretzfeld neben dem Bauhof: Dienstag: 15.30 - 18 Uhr; Donnerstag: 15.30 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Kleinsendelbach, Ortsausfahrt Richtung Schellenberg: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Kunreuth, Ortsausfahrt Richtung Ermreus: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Langensendelbach, beim Bauhof: Mittwoch: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Mittelehrenbach, Ortsausfahrt Richtung Leutenbach: Freitag: 16 - 18.30 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Neunkirchen a. Brand, Weyhausenstraße: Diesntag: 15 - 17.30; Mittwoch: 9 - 11.30; Freitag: 15 - 17.30; Samstag: 9 - 12.30
Obertrubach, beim Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 15 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Poxdorf, Ortsausgang Richtung Kersbach: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Donnerstag: 9 - 11 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Pretzfeld, Trattstraße Nähe Feuerwehrhaus: Dienstag: 16 - 18.30 Uhr; Donnerstag: 16 - 18.30 Uhr; Samstag: 9 - 12 .30Uhr
Streitberg, beim Bahnhof / Bauhof: Donnerstag: 15 - 17 Uhr; Freitag 15 - 17 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Unterleinleiter, Kellerstraße beim Bauhof: Donnerstag: 15.30 - 18 Uhr; Samstag 9 - 12.30
Weilersbach, Kirchweg beim Bauhof: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Weißenohe, an der B2 (kein Metallschrott): Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
Wiesenthau, Ortsausfahrt Richtung Forchheim, nähe Friedhof: Donnerstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 13 Uhr
Willersdorf, östliches Ortsende Pumpstation / Regenrückhaltebecken: Dienstag: 16 - 18 Uhr; Freitag: 16 - 18 Uhr; Samstag: 9 - 12 Uhr
(Quelle: Landratsamt Forchheim)