Das Ziel ist klar. Die im Februar 2015 vom Stadtrat Ebermannstadt beschlossene Straßenausbau-Beitragssatzung muss weg! Dafür kämpfen die Mitglieder der "Initiative Bürgerforum Straßenausbausatzung". Bei einer Informationsveranstaltung dieser Gruppe wurden bereits Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, um wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau einzuführen.
Moderiert von Kommunikationstrainerin und Vortragsexpertin Sandra Dehler aus Coburg unterstrich Altbürgermeister Franz Josef Kraus: "Im Prinzip waren wir der Zeit weit voraus, indem wir die Grundsteuer erhöht haben und diesen Betrag für den Straßenausbau in der Stadt und den einzelnen Ortsteilen verwendet haben." Das sei die gerechtere Lösung. "Da zahlt jeder ein bißchen etwas und nicht einer ganz viel", meinte Kraus.


Satzung wurde nie gefordert

Während seiner 44-jährigen Tätigkeit im Rathaus als geschäftsleitender Beamter oder als Bürgermeister habe niemand gefordert, eine Straßenausbau-Beitragssatzung zu erlassen. Im Gegenteil. Die 1978 erlassene Satzung, die aber nie angewandt wurde, habe der Stadtrat 1988 unter dem bereits verstorbenen Bürgermeister Karl Theiler (FW) außer Kraft gesetzt. Den Bürgern wurde versprochen, dass sie für den Straßenausbau bei Dorferneuerungen und Städtebau-Förderungsmaßnahmen nicht zahlen müssen. "Daran habe ich mich 24 Jahr lang gehalten", betonte Kraus.
Seitens der Rechtsaufsicht habe es deswegen niemals eine Branstandung gegeben. Zwar sei auf das Fehlen der Satzung hingewiesen worden, eine Auflage, sie einzuführen, habe es aber niemals gegeben.
Intern habe es eine Aufstellung über die Baumaßnahmen gegeben. Dabei sei deutlich geworden, dass über eine Straßenausbau-Beitragssatzung nur jener Betrag eingetrieben werden könnte, der auch über die höhere Grundsteuer hereinkam. "Das ist immer aufgegangen", betonte Altbürgermeister Kraus.ER fügte an: "Wir hätten die Straßenausbau-Beitragssatzung nicht eingeführt." "Sie war nicht notwendig", so Kraus.


Müssen Gerichte entscheiden?

Zwar habe das Landratsamt eine Rückführung der freiwilligen Leistungen verlangt, aber das waren nur 300 000 Euro. Peanuts im Vergleich zum Gesamthaushalt. Darunter seien auch die Ausgaben für den Kinderhort gefallen. Nach Rücksprache seien diese Leistungen aber wieder gebilligt worden.
Eine Stabilisierungshilfe habe die Stadt nicht in Anspruch genommen. Lediglich eine Überbrückungshilfe. "Dieses Geld haben wir, wie gefordert, zur Schuldentilgung verwendet", informierte Kraus.
Konfrontiert mit der Aussage, dass Steuermittel nicht zweckgebunden verwendet werden dürften, argumentierte Kraus: Die können für alles verwendet werden. Er monierte, dass die Grundsteuer mit Einführung der Straßenausbau-Beitragssatzung folgerichtig um mindestens 30 Prozent gesenkt hätten werden müssen. Von einer Überschuldung dere Stadt wollte Kraus ebenfalls nichts wissen: Bei einer Tilgung von einer Million Euro pro Jahr, sei die Stadt in zehn Jahren schuldenfrei. Freilich dürften dabei die Kosten durch zusätzliches Personal nicht in die Höhe getrieben werden.
Kraus machte den Bürgern auch Hoffnungen, dass die beschlossene Satzung jederzeit wieder abgeschafft werden könnte. Dazu braucht man aber eine Mehrheit im Stadtrat, so Kraus.
Verunsichert fragte ein Teilnehmer, was denn nun gelte, das Wort von Franz Josef Kraus oder die aktuelle Haltung der Aufsichtsbehörde? "Das ist genau jene Frage, die die Gerichte beantworten müssen" erwiderte der Altbürgermeister.