Spielsüchtig, falsche Freunde und teure Autoreparaturen. So begründete der 22-jährige Angeklagte aus dem Forchheimer Landkreis seine Motive für den Diebstahl und den Computerbetrug. Er hatte die EC-Karte eines 79-Jährigen gestohlen, der mit ihm im selben Haus wohnt. 24 000 Euro erbeutete er, doch nur 22 000 Euro wurden angeklagt, da sich die Staatsanwaltschaft verrechnet hatte.


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"Ich habe so viel wie möglich zurückgegeben", erklärte der Angeklagte. 14 000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, wofür er einen Kredit aufgenommen habe. Außerdem helfe er dem 79-Jährigen bei dessen Landwirtschaft oder gehe mit ihm Einkaufen.


Landkreis Forchheim: Diebesgut abbezahlen


"Er zahlt mir quasi 15 Euro die Stunde. 200 habe ich schon gearbeitet", erzählte der 22-Jährige. Außerdem habe der Geschädigte ihm 4000 Euro geschenkt, die er nicht mehr zurückzahlen solle. Das wurde auch schriftlich festgehalten.

Doch dieses Schriftstück wurde dem Angeklagten zum Verhängnis. Eine Verwandte des 79-Jährigen fand dieses Dokument und brachte es zu Polizei - so kam es zur Anklage.

"Ich kenne den Geschädigten gut. Das ist das Schlimmste", schämte sich der Angeklagte. Er habe die Kreditkarte einfach genommen - der Pin lag auf einem Zettel daneben.

Der 79-Jährige bestätigte die Aussagen des Angeklagten. "Ich hab ihm das nicht übel genommen", führte er fort. Er wollte ihn überhaupt nicht anzeigen, da die Sache für ihn geklärt war.


Amtsgericht Forchheim: Welches Strafmaß?


Dennoch landete diese Sache vor Gericht. Staatsanwältin Janina Pöller musste geltendes Recht anwenden. Sie setzte die Strafen am unteren Rahmen an, da sich der Angeklagte voller Reue zeigte und keine Vorstrafen vorzuweisen hat. Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung lautete ihre Forderung, dem auch der Anwalt des Mandanten nicht viel entgegensetzen konnte. Er forderte ein Jahr und fünf Monate.

Richterin Silke Schneider verurteilte den 22-Jährigen zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Er muss zusätzlich 1500 Euro an die Awo zahlen.

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