Uneinsichtig, ohne Reue und mit haltlosen Anschuldigungen trat der Angeklagte im Amtsgericht Forchheim auf. Sein Anwalt versuchte seine Taten mit einer psychischen Krankheit zu entschuldigen. Das half jedoch nichts. Der 28-Jährige aus dem Forchheimer Landkreis wurde zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Beleidigung in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung wurden dem Angeklagten vorgeworfen. Während des Marathons am 14. Oktober sicherte die Feuerwehr die Straßen in Heroldsbach. Der 28-Jährige gelangte deshalb nicht zu seiner Wohnung. Er beleidigte einen Feuerwehrmann als "Wichser" und fuhr mit seinem Auto an sein Schienbein. Bei einem zweiten Versuch, an einer anderen Stelle, beleidigte er auch dort einen Feuerwehrmann mit dem gleichen Schimpfwort.
In der Gerichtsverhandlung war sich der 28-Jährige keiner Schuld bewusst. Doch er gab die Beleidigungen zu. Er begründete seine Beleidigung, weil er wegen seiner Herz- und Diabeteserkrankung seine Tabletten in der Wohnung habe holen müssen. "Das habe ich den Feuerwehrmännern auch gesagt." Dann solle der Feuerwehrler vor sein "Auto gesprungen sein". Zusätzlich habe sich dieser selbst "mit dem Knie gegen das Auto gelehnt", so der Angeklagte.
"Sie sind ja nicht das erste Mal wegen Beleidigung hier", fügte sich Richterin Schneider ein. Der Angeklagte redete sich nun in Rage. "Ich hätte die Feuerwehr wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen können." Doch das winkte Schneider mit "so ein Quatsch" schnell ab.
Kopfschüttelnd, grinsend und mit verächtlichem Schnauben kommentierte der 28-Jährige die Fragen und Ausführungen der Richterin. "Sie zeigen offenbar keine Einsicht. Sie meinen, sie dürfen alles", fasste Schneider die Aussagen des Angeklagten zusammen.
Der 31-jährige Feuerwehrmann, der dem Angeklagten zuerst die Durchfahrt verweigerte, wusste nichts von einer Erkrankung, für die er schnell Tabletten benötigte. "Die Beleidigung Wichser ist öfter gefallen", sagte der 31-Jährige. Der Angeklagte hätte fünf bis zehn Minuten warten müssen, bis die Strecke frei wäre. "Er ist mir dann zwei mal gegen das Schienbein gefahren", sagte der Feuerwehrmann. Glücklicherweise stand er nur wenige Zentimeter vor dem Auto, so dass er lediglich einen blauen Fleck davongetragen hatte.
"Mit den Worten: 'Ihr seid doch alle Wichser' - hat er mich begrüßt", sagte der zweite Feuerwehrmann. Auch hier war von Medikamenten kein Wort zu hören. Seine Begründung lautete vielmehr: "Ich bin seit 18 Stunden auf der Arbeit. Ich will jetzt heim", erinnerte sich der 34-Jährige Feuerwehrmann.
Die Staatsanwältin Janina Pöller sah die Vorwürfe bestätigt. Auch wegen seiner Vorstrafen - Fahren ohne Führerschein und zwei Fällen von Beleidigung - plädierte sie für eine Haftstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Der Anwalt des Angeklagten sah keine gefährliche Körperverletzung, da das Auto nicht als Waffe diente - und er nur wenige Zentimeter gefahren ist. Außerdem erklärte er, dass sein Mandant seit zwei Monaten in psychischer Behandlung sei, wegen seiner aggressiven Art und der inneren Unruhe. Er erhalte deshalb Antidepressiva. Während der Tat sei der Angeklagte deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 25 Euro sei ausreichend.
Doch Richterin Schneider verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen zu sieben Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Awo leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während Marathon kam Angeklagter nicht zu seiner Wohnung - und rastete aus
Beleidigung in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung wurden dem Angeklagten vorgeworfen. Während des Marathons am 14. Oktober sicherte die Feuerwehr die Straßen in Heroldsbach. Der 28-Jährige gelangte deshalb nicht zu seiner Wohnung. Er beleidigte einen Feuerwehrmann als "Wichser" und fuhr mit seinem Auto an sein Schienbein. Bei einem zweiten Versuch, an einer anderen Stelle, beleidigte er auch dort einen Feuerwehrmann mit dem gleichen Schimpfwort.
Vor Gericht: 28-Jähriger ist sich keiner Schuld bewusst
In der Gerichtsverhandlung war sich der 28-Jährige keiner Schuld bewusst. Doch er gab die Beleidigungen zu. Er begründete seine Beleidigung, weil er wegen seiner Herz- und Diabeteserkrankung seine Tabletten in der Wohnung habe holen müssen. "Das habe ich den Feuerwehrmännern auch gesagt." Dann solle der Feuerwehrler vor sein "Auto gesprungen sein". Zusätzlich habe sich dieser selbst "mit dem Knie gegen das Auto gelehnt", so der Angeklagte.
Angeklagter nicht zum ersten Mal wegen Beleidigung vor Gericht
"Sie sind ja nicht das erste Mal wegen Beleidigung hier", fügte sich Richterin Schneider ein. Der Angeklagte redete sich nun in Rage. "Ich hätte die Feuerwehr wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen können." Doch das winkte Schneider mit "so ein Quatsch" schnell ab.Kopfschüttelnd, grinsend und mit verächtlichem Schnauben kommentierte der 28-Jährige die Fragen und Ausführungen der Richterin. "Sie zeigen offenbar keine Einsicht. Sie meinen, sie dürfen alles", fasste Schneider die Aussagen des Angeklagten zusammen.
Der 31-jährige Feuerwehrmann, der dem Angeklagten zuerst die Durchfahrt verweigerte, wusste nichts von einer Erkrankung, für die er schnell Tabletten benötigte. "Die Beleidigung Wichser ist öfter gefallen", sagte der 31-Jährige. Der Angeklagte hätte fünf bis zehn Minuten warten müssen, bis die Strecke frei wäre. "Er ist mir dann zwei mal gegen das Schienbein gefahren", sagte der Feuerwehrmann. Glücklicherweise stand er nur wenige Zentimeter vor dem Auto, so dass er lediglich einen blauen Fleck davongetragen hatte.
"Mit den Worten: 'Ihr seid doch alle Wichser' - hat er mich begrüßt", sagte der zweite Feuerwehrmann. Auch hier war von Medikamenten kein Wort zu hören. Seine Begründung lautete vielmehr: "Ich bin seit 18 Stunden auf der Arbeit. Ich will jetzt heim", erinnerte sich der 34-Jährige Feuerwehrmann.
Die Staatsanwältin Janina Pöller sah die Vorwürfe bestätigt. Auch wegen seiner Vorstrafen - Fahren ohne Führerschein und zwei Fällen von Beleidigung - plädierte sie für eine Haftstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Der Anwalt des Angeklagten sah keine gefährliche Körperverletzung, da das Auto nicht als Waffe diente - und er nur wenige Zentimeter gefahren ist. Außerdem erklärte er, dass sein Mandant seit zwei Monaten in psychischer Behandlung sei, wegen seiner aggressiven Art und der inneren Unruhe. Er erhalte deshalb Antidepressiva. Während der Tat sei der Angeklagte deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 25 Euro sei ausreichend.
Doch Richterin Schneider verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen zu sieben Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Awo leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.