Am kommenden Dienstag wird vor dem Verwaltungsgerichtshof München entschieden, ob ein Anlieger der Kasernstraße tatsächlich Recht behält, der gegen die erhobenen Ausbaubeiträge nach der Straßenbeitragssatzung (Strabs) geklagt und in erster Instanz gegenüber der Stadt gesiegt hatte.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth war im vergangenen Jahr zu dem Urteil gekommen, dass die Kasernstraße als Haupterschließungs- und nicht als Anliegerstraße zu werten sei. Es geht dabei um 4500 Euro, die die Stadt an den Anlieger zurückzahlen müsste. Dagegen hat die Stadt Berufung eingelegt, über die nun kommende Woche in höherer Instanz in München entschieden wird.Dieses Urteil wird auch die Anlieger in der Jagdstraße interessieren, die mit ihrem Widerspruch aus gleichem Grunde Gewehr bei Fuß stehen.
Die Stadt macht in ihrer amtlichen Bekanntmachung jedoch auf Folgendes aufmerksam: "Bescheide, die vor dem 1. Januar 2018 erlassen wurden, behalten aber ihre Gültigkeit. Anhängige Rechtsverfahren werden von den Widerspruchsbehörden nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage entschieden."
Es werden zwar keine Straßenausbaubeiträge mehr für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege sowie deren Beleuchtung erhoben.


Weiterhin Erschließungsbeiträge

Aber aufgepasst: "Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Ortsstraßen müssen von den Gemeinden weiterhin erhoben werden", heißt es in der Mitteilung der Stadt. Dies betreffe auch einige wenige Ortsstraßen in Forchheim, die nur provisorisch hergestellt worden seien und für die bisher noch kein Erschließungskostenbeitrag erhoben worden sei. "Werden diese endgültig hergestellt, werden die beitragsfähigen Kosten zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt", heißt es in der von Oberbürgermeister Uwe Kirschstein unterzeichneten Bekanntmachung. Wie Heike Fasbender von der Bauverwaltung unserer Zeitung erläutert, betreffe dies beispielsweise das neue Baugebiet am Weingartsteig. Auch die von Pappenheim- und Wallensteinstraße sei noch ein Provisorium, das noch nicht abgerechnet sei - dies geschehe bei endgültiger Herstellung.