Die Eckpunkte für den Vertrag stehen. Die Stadträte im Kulturausschuss am Montag zeigten sich erleichtert. Der städtische Rechtsrat Till Zimmer deutete an, dass der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Kolpinghaus-Bauverein und der Stadt Forchheim im Juli endgültig beschlossen werden könnte.
Sobald der Stadtrat der Erbbau-Regelung zugestimmt haben wird, ändern sich die Zuständigkeiten: Dann wird die Stadt Forchheim dafür verantwortlich sein, die Immobilie am Kolpingsplatz in Schuss zu halten. Gegen einen jährlichen Erbbauzins (angepeilt sind 23000 Euro) wird die Kolpingfamilie das Gebäude der Stadt für 99 Jahre überlassen.
Damit habe nicht nur der Kolpingsfamilie eine Zukunft, sagte Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD); gleichzeitig stehe das Kolpinghaus für Veranstaltungen zur Verfügung. Als Beispiel nannte Kirschstein die Nutzung des Gebäudes als Tagungsstätte während einer Landesgartenschau (frühestens im Jahr 2024). Weitere Hintergründe zum Erbpachtvertrag zwischen Kolpingsfamilie und Stadt Forchheim finden Sie auf inFranken.dePLUS.
Wenn das Kolpinghaus verfällt, müssen wir uns drum kümmern, also machen wir doch gleich ein Kulturzentrum daraus. So hatte der vormalige OB Franz Stumpf (CSU/WUO) argumentiert. Und Kritiker aus den Reihen der SPD hielten dagegen: Das ist doch nicht die Aufgabe der Stadt. Wenn die Kolpingsfamilie das Haus nicht halten kann, muss sie es eben verkaufen.
Diese Kritiker werden nun verstummen. Denn sobald der Erbbaupachtvertrag unterschrieben ist, trägt die Stadt die Verantwortung dafür, dass das in die Jahre gekommene Kolpinghaus nicht verfällt. Das ist eine gewaltige Last, die sich die Stadt da ans Bein binden wird. Bevor diese Entscheidung vertraglich besiegelt wird (vermutlich im Juli), sollten sich daher erneut die Kritiker zu Wort melden. Und fragen, warum sich das Kolpingwerk nicht beteiligt. Denn warum soll dieser reiche Sozialverband der katholischen Kirche aus der Verantwortung entlassen werden?
Nur weil es in Forchheim die eigenwillige juristische Konstruktion gibt, das Kolpinghaus in einen Kolpinghaus-Bauverein auszugliedern? Dieser Verein ist völlig mittellos. Aber das kann kein Argument sein, die Sanierung des alten Gebäudes auf die finanziell angeschlagene Stadt Forchheim abzuwälzen. Das Kolpingwerk sollte sich an der Sanierung jenes Hauses beteiligen, das weiterhin - so wird es im Erbbaupachtvertrag festgeschrieben - den Namen Kolpinghaus tragen soll.
Sobald der Stadtrat der Erbbau-Regelung zugestimmt haben wird, ändern sich die Zuständigkeiten: Dann wird die Stadt Forchheim dafür verantwortlich sein, die Immobilie am Kolpingsplatz in Schuss zu halten. Gegen einen jährlichen Erbbauzins (angepeilt sind 23000 Euro) wird die Kolpingfamilie das Gebäude der Stadt für 99 Jahre überlassen.
Damit habe nicht nur der Kolpingsfamilie eine Zukunft, sagte Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD); gleichzeitig stehe das Kolpinghaus für Veranstaltungen zur Verfügung. Als Beispiel nannte Kirschstein die Nutzung des Gebäudes als Tagungsstätte während einer Landesgartenschau (frühestens im Jahr 2024). Weitere Hintergründe zum Erbpachtvertrag zwischen Kolpingsfamilie und Stadt Forchheim finden Sie auf inFranken.dePLUS.
Kommentar von Ekkehard Roepert: Wo bleibt das Kolpingwerk?
Wenn das Kolpinghaus verfällt, müssen wir uns drum kümmern, also machen wir doch gleich ein Kulturzentrum daraus. So hatte der vormalige OB Franz Stumpf (CSU/WUO) argumentiert. Und Kritiker aus den Reihen der SPD hielten dagegen: Das ist doch nicht die Aufgabe der Stadt. Wenn die Kolpingsfamilie das Haus nicht halten kann, muss sie es eben verkaufen.
Diese Kritiker werden nun verstummen. Denn sobald der Erbbaupachtvertrag unterschrieben ist, trägt die Stadt die Verantwortung dafür, dass das in die Jahre gekommene Kolpinghaus nicht verfällt. Das ist eine gewaltige Last, die sich die Stadt da ans Bein binden wird. Bevor diese Entscheidung vertraglich besiegelt wird (vermutlich im Juli), sollten sich daher erneut die Kritiker zu Wort melden. Und fragen, warum sich das Kolpingwerk nicht beteiligt. Denn warum soll dieser reiche Sozialverband der katholischen Kirche aus der Verantwortung entlassen werden?
Nur weil es in Forchheim die eigenwillige juristische Konstruktion gibt, das Kolpinghaus in einen Kolpinghaus-Bauverein auszugliedern? Dieser Verein ist völlig mittellos. Aber das kann kein Argument sein, die Sanierung des alten Gebäudes auf die finanziell angeschlagene Stadt Forchheim abzuwälzen. Das Kolpingwerk sollte sich an der Sanierung jenes Hauses beteiligen, das weiterhin - so wird es im Erbbaupachtvertrag festgeschrieben - den Namen Kolpinghaus tragen soll.