Straßenausbau-Beitragssatzung und kein Ende. Auch nach der Abschaffung dieser Regelung wurde im Stadtrat Ebermannstadt erneut heißt darüber diskutiert. Bürgermeisterin Christiane Meyer unterstrich, dass die Zahlungspflicht für die Bürger aus Ebermannstadt, Wolkenstein und Wohlmuthshüll nach wie vor gegeben sei. Die so genannte "Stichtagsregelung" habe dazu geführt, dass nur jene Bürger zur Zahlung herangezogen werden, denen bis 31. Dezember vergangenen Jahres ein Gebührenbescheid zugestellt wurde.
Bürgermeisterin Meyer räumte ein, dass diese Regelung für die Bürger schwer nachvollziehbar sei. Dem pflichtete NLE-Fraktionschef Erwin Horn bei. Die Härtefallregelung, so Horn, solle seitens der Staatsregierung näher präzisiert werden. "Um den Gemeinden Rechtssicherheit bei der Anwendung der in Aussicht gestellten Härtefallregelung zu geben, möge die Staatsregierung näher definieren, welche Sachverhalte unter eine solche Regelung fallen", formulierte Horn. Dabei solle die besondere Situation von Ebermannstadt einer individuellen Prüfung unterzogen werden.
Für Vizebürgermeister Sebastian Götz, der das Wort für MOG, CSU und Junge Bürger ergriff, ging dieser Antrag "in die richtige Richtung". Allerdings müsse vorher geklärt werden, ob die Härtefallregelung im Falle von Ebermannstadt nur für bestimmte Maßnahmen gelten soll oder ob alle Maßnahmen betroffen sind. Es müsse geklärt werden, ob die Rückwirkung juristisch zwingend gewesen sei, forderte Götz. Auf Grund der Feststellung der oberfränkischen Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, die Regierung von Oberfranken habe zu keinem Zeitpunkt eine Rückwirkung der Straßenausbau-Beitragssatzung gefordert, spreche einiges dafür, dass die Rückwirkung nicht zwingend notwendig gewesen sei. Die entsprechenden rechtlichen Stellungnahmen müssten nachgeholt werden.
Bürgermeisterin Christiane Meyer dagegen vertrat die Auffassung: "Da wurde einiges nicht verstanden!" Nach Auffassung des Landratsamtes sei der Entscheidungsspielraum der Stadträte in Sachen Rückwirkung der Straßenausbau-Beitragssatzung auf Null reduziert gewesen. "Das Landratsamt ist jene Behörde, die uns kontrolliert." Es habe keinen Anlass gegeben, die Rechtsauffassung dieser Behörde in Zweifel zu ziehen. Selbst der frühere Regierungspräsident Benning habe ihr bestätigt, dass die rückwirkende Einführung der Satzung "notwendig und geboten" erschien.
Eher leidenschaftslos zeigte sich dabei Stadtrat Ludwig Brütting (FW). "Hilft's nix, dann schadt's aa nix" befand er und plädierte dafür, die Staatsregierung zu ermahnen, möglichst bald die Konditionen der Härtefallregelung bekannt zu geben. Dann könne die Kommune wieder weiter arbeiten.
Rainer Schmeußer (CSU) verdeutlichte: Die Stichtagsregelung habe zu Ungerechtigkeiten geführt. Gelinge es, den Nachweis zu führen, dass der ehemalige Regierungspräsident die rückwirkende Einführung der Satzung gefordert habe, sei die Regierung nun auch in der Pflicht. Schmeußer argumentierte: "Ist ein Verschulden der übergeordneten Behörden nachweisbar, können wir sie nun auch haftbar machen." Immerhin sei Ebermannstadt in ganz Bayern die einzige Gemeinde, die die Rückwirkung nicht nur beschlossen, sondern auch vollzogen habe. Sein Vorschlag: Der Antrag der NLE solle zurückgestellt werden, bis die "Beweislage" geklärt sei. Dann könne erneut darüber diskutiert werden.
Bürgermeisterin Meyer versuchte einmal mehr zu erklären, dass es zur rückwirkenden Einführung der Straßenausbau-Beitragssatzung keine Alternative gegeben habe. Dazu zitierte sie ein Schreiben von Landrat Hermann Ulm (CSU) in dem er betonte, dass der gesetzlich mögliche Vollzug der Rückwirkung geboten gewesen sei. Die Mitarbeiter des Landratsamtes hätten die Kommune beraten. "Die in der Öffentlichkeit immer wieder erwähnte Behauptung, hier mit Strafandrohungen gehandelt zu haben, weisen wir entschieden zurück", schrieb der Landrat. Der Stadtrat lehnte den Antrag der neuen Liste mit den Stimmen von CSU, MGO und Jungen Bürgern ab. Richard Wiegärtner (CSU) stimmte mit NLE, Freien Wähler und SPD für den Antrag.
Bürgermeisterin Meyer räumte ein, dass diese Regelung für die Bürger schwer nachvollziehbar sei. Dem pflichtete NLE-Fraktionschef Erwin Horn bei. Die Härtefallregelung, so Horn, solle seitens der Staatsregierung näher präzisiert werden. "Um den Gemeinden Rechtssicherheit bei der Anwendung der in Aussicht gestellten Härtefallregelung zu geben, möge die Staatsregierung näher definieren, welche Sachverhalte unter eine solche Regelung fallen", formulierte Horn. Dabei solle die besondere Situation von Ebermannstadt einer individuellen Prüfung unterzogen werden.
Für Vizebürgermeister Sebastian Götz, der das Wort für MOG, CSU und Junge Bürger ergriff, ging dieser Antrag "in die richtige Richtung". Allerdings müsse vorher geklärt werden, ob die Härtefallregelung im Falle von Ebermannstadt nur für bestimmte Maßnahmen gelten soll oder ob alle Maßnahmen betroffen sind. Es müsse geklärt werden, ob die Rückwirkung juristisch zwingend gewesen sei, forderte Götz. Auf Grund der Feststellung der oberfränkischen Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz, die Regierung von Oberfranken habe zu keinem Zeitpunkt eine Rückwirkung der Straßenausbau-Beitragssatzung gefordert, spreche einiges dafür, dass die Rückwirkung nicht zwingend notwendig gewesen sei. Die entsprechenden rechtlichen Stellungnahmen müssten nachgeholt werden.
Bürgermeisterin Christiane Meyer dagegen vertrat die Auffassung: "Da wurde einiges nicht verstanden!" Nach Auffassung des Landratsamtes sei der Entscheidungsspielraum der Stadträte in Sachen Rückwirkung der Straßenausbau-Beitragssatzung auf Null reduziert gewesen. "Das Landratsamt ist jene Behörde, die uns kontrolliert." Es habe keinen Anlass gegeben, die Rechtsauffassung dieser Behörde in Zweifel zu ziehen. Selbst der frühere Regierungspräsident Benning habe ihr bestätigt, dass die rückwirkende Einführung der Satzung "notwendig und geboten" erschien.
Eher leidenschaftslos zeigte sich dabei Stadtrat Ludwig Brütting (FW). "Hilft's nix, dann schadt's aa nix" befand er und plädierte dafür, die Staatsregierung zu ermahnen, möglichst bald die Konditionen der Härtefallregelung bekannt zu geben. Dann könne die Kommune wieder weiter arbeiten.
Rainer Schmeußer (CSU) verdeutlichte: Die Stichtagsregelung habe zu Ungerechtigkeiten geführt. Gelinge es, den Nachweis zu führen, dass der ehemalige Regierungspräsident die rückwirkende Einführung der Satzung gefordert habe, sei die Regierung nun auch in der Pflicht. Schmeußer argumentierte: "Ist ein Verschulden der übergeordneten Behörden nachweisbar, können wir sie nun auch haftbar machen." Immerhin sei Ebermannstadt in ganz Bayern die einzige Gemeinde, die die Rückwirkung nicht nur beschlossen, sondern auch vollzogen habe. Sein Vorschlag: Der Antrag der NLE solle zurückgestellt werden, bis die "Beweislage" geklärt sei. Dann könne erneut darüber diskutiert werden.
Bürgermeisterin Meyer versuchte einmal mehr zu erklären, dass es zur rückwirkenden Einführung der Straßenausbau-Beitragssatzung keine Alternative gegeben habe. Dazu zitierte sie ein Schreiben von Landrat Hermann Ulm (CSU) in dem er betonte, dass der gesetzlich mögliche Vollzug der Rückwirkung geboten gewesen sei. Die Mitarbeiter des Landratsamtes hätten die Kommune beraten. "Die in der Öffentlichkeit immer wieder erwähnte Behauptung, hier mit Strafandrohungen gehandelt zu haben, weisen wir entschieden zurück", schrieb der Landrat. Der Stadtrat lehnte den Antrag der neuen Liste mit den Stimmen von CSU, MGO und Jungen Bürgern ab. Richard Wiegärtner (CSU) stimmte mit NLE, Freien Wähler und SPD für den Antrag.