17 Jahre ist es her, dass Ahmad Mohamad Hamza aus dem Irak im Zuge der Familienzusammenführung zu seinem Vater nach Deutschland kam. Er war damals elf. Jetzt ist er 28, spricht perfekt Deutsch, hat einen Beruf und einen festen Wohnsitz in Neuses (Gemeinde Eggolsheim). Dennoch soll Hamza in den Irak ausgewiesen werden. Er musste seine Gesundheitskarte abgeben und wurde von der Regierung von Oberfranken aufgefordert, ein Heimreisedokument zu beantragen.
In dem Schreiben verweist der Sachbearbeiter der Regierung von Oberfranken darauf, dass Ahmad Hamza nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen habe, die aber bereits am 7. Februar 2008 abgelaufen sei. Seither sei er nur geduldet gewesen. Schon im April 2011 sei Hamza aus Deutschland formell ausgewiesen worden.
"Wie kann das sein fragt?" sein Vermieter Robert Fleischmann. "Der junge Mann kann Deutsch und hat einen Beruf. Als Koch könnte er sofort 2000 Euro netto verdienen, wenn ihn die Behörden ließen", klagt Fleischmann an. Er kann keinen Grund erkennen, weshalb Hamza das Bleiberecht versagt werden sollte.
Für die Behörden steht fest: Der junge Mann muss weg. Den Grund dafür sieht Hamza in "Jugendsünden". Er räumt ein, dass er mit 18, 19 Jahren in Schlägereien verwickelt war, dass er "Blödsinn gemacht, dafür aber auch gebüßt" habe. Jakob Daubner, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, formuliert das so: "Herr Hamza hat damals eine stattliche Liste von Straftatbeständen verwirklicht und saß deswegen mehrmals in Jugendhaft."
Diese Verfehlungen waren auch der Grund, weshalb der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes Forchheim bereits 2011 ein "besonderes öffentliches Interesse" an einer Abschiebung bekräftigt hatte. Eine Klage gegen diesen Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgeschmettert.
Die ganze Geschichte von Ahmad Mohamad Hamza, alle Hintergründe zu seiner Abschiebung und die Einschätzung von Lokalpolitikern lesen Sie auf inFranken.dePLUS.
Jetzt muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge "liefern". Jeder Asylbewerber, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, soll in sein Herkunftsland abgeschoben werden, soweit die politische Lage in diesen Ländern dies zulässt. Das erwarten die Bürger von ihren Politikern. Straffällig gewordene Flüchtlinge verstärken diesen Handlungsdruck, keine Frage. Doch der Fall Ahmad Hamza zeigt, dass alles zwei Seiten hat. Der junge Mann ist seit 17 Jahren in Deutschland, betrachtet dieses Land als seine Heimat. Doch er hat keinen gültigen Pass.
Der wurde ihm verweigert, weil ein solches Dokument bereits auf eine andere Person ausgestellt sei. Dabei ließe sich unschwer klären, wer der richtige Ahmad Hamza ist, denn der 2008 abgelaufene Pass des in Neuses lebenden jungen Mannes weist Fingerabdrücke auf.
Bemerkenswert auch, dass Hamza die Rückführung in sein Geburtsland bereits 2011 angedroht wurde. Geschehen ist aber nichts. Das ist so wie wenn ein Zehnjähriger etwas anstellt, das Kind aber erst mit 14 dafür bestraft wird. Die Folge: Der junge Mann hat das Schreiben mit der Ausweisung nicht ernst genommen, erhielt er doch immer wieder eine Duldung.
Das wird ihm nun zum Vorwurf gemacht. Er hätte sich kümmern müssen, die Tragweite der Ausländerbehörde sei absehbar gewesen. Hamza offenbar nicht. Er konnte auch nicht ahnen, dass angesichts der Landtagswahlen im Herbst Flüchtlinge ohne Bleiberecht konsequent abgeschoben werden. So ist der Iraker ein Stück weit auch ein Bauernopfer der Politik. Wie gesagt: Das Ausländeramt muss liefern.
Arbeitserlaubnis des Irakers ist abgelaufen
In dem Schreiben verweist der Sachbearbeiter der Regierung von Oberfranken darauf, dass Ahmad Hamza nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen habe, die aber bereits am 7. Februar 2008 abgelaufen sei. Seither sei er nur geduldet gewesen. Schon im April 2011 sei Hamza aus Deutschland formell ausgewiesen worden. "Wie kann das sein fragt?" sein Vermieter Robert Fleischmann. "Der junge Mann kann Deutsch und hat einen Beruf. Als Koch könnte er sofort 2000 Euro netto verdienen, wenn ihn die Behörden ließen", klagt Fleischmann an. Er kann keinen Grund erkennen, weshalb Hamza das Bleiberecht versagt werden sollte.
Für die Behörden steht fest: Der junge Mann muss weg. Den Grund dafür sieht Hamza in "Jugendsünden". Er räumt ein, dass er mit 18, 19 Jahren in Schlägereien verwickelt war, dass er "Blödsinn gemacht, dafür aber auch gebüßt" habe. Jakob Daubner, Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, formuliert das so: "Herr Hamza hat damals eine stattliche Liste von Straftatbeständen verwirklicht und saß deswegen mehrmals in Jugendhaft."
Jugendsünden
Diese Verfehlungen waren auch der Grund, weshalb der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes Forchheim bereits 2011 ein "besonderes öffentliches Interesse" an einer Abschiebung bekräftigt hatte. Eine Klage gegen diesen Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth abgeschmettert.Die ganze Geschichte von Ahmad Mohamad Hamza, alle Hintergründe zu seiner Abschiebung und die Einschätzung von Lokalpolitikern lesen Sie auf inFranken.dePLUS.
Kommentar von Josef Hofbauer: "Politisches" Bauernopfer
Jetzt muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge "liefern". Jeder Asylbewerber, der keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, soll in sein Herkunftsland abgeschoben werden, soweit die politische Lage in diesen Ländern dies zulässt. Das erwarten die Bürger von ihren Politikern. Straffällig gewordene Flüchtlinge verstärken diesen Handlungsdruck, keine Frage. Doch der Fall Ahmad Hamza zeigt, dass alles zwei Seiten hat. Der junge Mann ist seit 17 Jahren in Deutschland, betrachtet dieses Land als seine Heimat. Doch er hat keinen gültigen Pass.Der wurde ihm verweigert, weil ein solches Dokument bereits auf eine andere Person ausgestellt sei. Dabei ließe sich unschwer klären, wer der richtige Ahmad Hamza ist, denn der 2008 abgelaufene Pass des in Neuses lebenden jungen Mannes weist Fingerabdrücke auf.
Bemerkenswert auch, dass Hamza die Rückführung in sein Geburtsland bereits 2011 angedroht wurde. Geschehen ist aber nichts. Das ist so wie wenn ein Zehnjähriger etwas anstellt, das Kind aber erst mit 14 dafür bestraft wird. Die Folge: Der junge Mann hat das Schreiben mit der Ausweisung nicht ernst genommen, erhielt er doch immer wieder eine Duldung.
Das wird ihm nun zum Vorwurf gemacht. Er hätte sich kümmern müssen, die Tragweite der Ausländerbehörde sei absehbar gewesen. Hamza offenbar nicht. Er konnte auch nicht ahnen, dass angesichts der Landtagswahlen im Herbst Flüchtlinge ohne Bleiberecht konsequent abgeschoben werden. So ist der Iraker ein Stück weit auch ein Bauernopfer der Politik. Wie gesagt: Das Ausländeramt muss liefern.