"Es tut mir leid und ich will alles in die Wege leiten, dass es besser wird", sagte der Angeklagte. Der Ende 50-Jährige sitzt derzeit bereits im Gefängnis, mit Fußfesseln wurde er im Amtsgericht Bamberg vorgeführt. Weil der alkoholkranke Mann vergangenes Jahr in Weißenohe einem Nachbarn ein blaues Auge schlug und in Igensdorf mit einem Schlagring und einem Springmesser erwischt wurde, bekam er nun zusätzlich sechs Monate Haft.

Der einschlägig Vorbestrafte räumte alle drei ihm vorgeworfenen Straftaten ein. Am 2. Mai besuchte er eine Bäckerei in Igensdorf und hatte einen Schlagring und ein Springmesser dabei. Beides sind in Deutschland verbotene Waffen. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er die Waffen an diesem Tag im Müll entsorgen wollte.

Nur einen Monat später kam es in seiner damaligen Wohnung in Weißenohe zu der Körperverletzung. Der stark Alkoholabhängige wohnte mit seiner früheren Lebensgefährtin in einem Mehrfamilienhaus. Am Abend vor dem 7. Juni hatte er eine ganze Flasche Wodka getrunken, in der Nacht stritt er sich mit der Frau. Der Nachbar hörte das "Geschrei" gegen 5.40 Uhr, wollte helfen und ging zur Wohnung. Als er durch die offene Wohnungstür ging, versetzte ihm der Angeklagte, der hinter der Tür stand, unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht, erinnert sich das Opfer. Die Faust traf ihn aufs Auge und er erlitt ein sogenanntes Monokelhämatom, sprich ein blaues Auge.


Polizei findet einen Totschläger

Der Täter hatte deutlich über zwei Promille Blutalkohol. Der Nachbar verständigte die Polizei, bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten in einer Schublade einen Totschläger - eine weitere verbotene Schlagwaffe. Der Geschädigte wurde im Klinikum Forchheim behandelt und konnte zwei Tage nicht als Hilfsarbeiter arbeiten.

Opfer und Täter seien befreundet und Trinkkumpanen gewesen, merkte der Angeklagte an. Der alkoholkranke Mann ist einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft. Insgesamt fünf Vorstrafen stehen in seinem Register. Das Bamberger Amtsgericht hatte ihn vergangenes Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Gegen die Bewährung hat er nun verstoßen und sitzt seitdem im Gefängnis.
"Vielleicht hat ihm die Haft gut getan", meinte der Staatsanwalt, denn vor Gericht mache der Angeklagte einen guten Eindruck. Vor allem weil der Täter "Bewährungsversager" ist, forderte der Staatsanwalt 10 Monate Haft. Von den illegalen Waffen sei eine hohe "abstrakte" Gefahr ausgegangen und der Schlag aufs Auge hätte für das Opfer erhebliche Folgen haben können, begründete er.


Keine gute Sozialprognose

Das Plädoyer hielt der Verteidiger Christian Rudolph "für eine ganze Oktave zu hoch". Die Taten seien im unteren Bereich des Strafbarkeitsrahmens einzuordnen. Der Rechtsanwalt plädierte für eine Geldstrafe (80 Tagessätzen je 10 Euro).

In seiner Urteilsbegründung stimmte Amtsrichter Matthias Schmolke weitestgehend der Staatsanwaltschaft in ihrer Einschätzung zu, hielt aber sechs Monate Haft für angemessen. "Noch gibt es für Sie keine positive Sozialprognose", sagte Schmolke zum Verurteilten.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig. Im Gefängnis möchte der Verurteilte nach eigenen Angaben eine Suchttherapie machen und nach seiner Entlassung zurück ins Nürnberger Land ziehen, wo er ursprünglich herkommt.