11 .815,52 Euro. So viel Geld hat ein Forchheimer seinen Kindern nicht gezahlt. Dazu stand auch der Verdacht im Raum, dass er seine Einkünfte vor dem Jugendamt verbergen wollte. Am Donnerstag wurde er zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt - mit einigen Auflagen.
Zum angesetzten Gerichtstermin erschienen alle - nur nicht der Angeklagte. Niemand konnte ihn telefonisch erreichen. Deshalb beantragte die Richterin Silke Schneider eine sofortige Vorführung. Sie benachrichtigte die Polizei, "wenn er da ist, bringen sie ihn bitte ins Gericht".
Eine Stunde später tauchte der Angeklagte - ohne Polizeieskorte - im Gerichtssaal auf. Er habe den Termin verwechselt, entschuldigte sich der Forchheimer. "Haben Sie so viele Gerichtstermine, dass sie die verwechseln?", entgegnete die Richterin.
Zuerst wurden die Einnahmen des Forchheimers unter die Lupe genommen. Er arbeitete bei einem großen Unternehmen im Landkreis Erlangen-Höhchstadt und verdiente dort mehr als 2000 Euro. Dann kündigte er diesen Job: "Weil ich nur noch 800 Euro übrig hatte." Er relativierte später die Aussage, dass er davon psychische Probleme bekommen habe und auch wegen einer Depression behandelt wurde. Doch er habe sich nicht krank melden lassen.
"Seit dem 12. Juni oder Juli 2017 habe ich wieder eine Arbeit", sagte der Angeklagte. Dabei verdiene er rund 1200 Euro netto. "Hätten Sie mal lieber ihren alten Job behalten", sagte Richterin Schneider. Denn dazu kommt, dass der Forchheimer seine neue Arbeit nicht beim Jugendamt angemeldet hatte.
"Die Einzahlungen auf sein Konto haben irgendwann aufgehört", sagte eine Zeugin aus. Das sei auffällig und komisch gewesen. In einer Akte der Agentur für Arbeit sei die Kontonummer seiner Eltern hinterlegt worden. "Wir wussten nicht, ob er gearbeitet hatte", sagte die Frau. Die Eltern legten jedoch alle Dokumente vor. Dabei wurde klar: Alle Ein- und Ausgaben laufen über das Konto der Eltern. Nach Auffassung der Zeugin liegt da der Verdacht nahe, "dass der Beschuldigte seine Einkünfte verbergen wollte".
Diese Einkünfte sollten seiner fünfjährigen Tochter zugute kommen. Deren Mutter ist alleinerziehend und arbeitssuchend. "Ohne Unterhalt sie es finanziell schlecht aus", sagte die Forchheimerin. Deshalb bekommt sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da der Vater nicht mehr zahlt. "Am Anfang haben wir es selbst geregelt und das lief gut." Nach wenigen Monaten seien die Zahlungen aber eingestellt worden. Der Vater habe auch keinen Kontakt zu seiner Tochter.
Im Gegensatz dazu hat der Angeklagte zu seinem neunjährigem Sohn aus seiner ersten Ehe Kontakt. "Ich habe ein normales Verhältnis zu meinem Ex-Mann", sagte die die Ex-Frau des Angeklagten. Allerdings erhält auch sie keinen Unterhalt. Sie bekommt ebenfalls einen Vorschuss vom Jugendamt, da der Angeklagte nicht zahlt.
Sie sieht darin allerdings kein Problem. Die Ex-Frau verteidigte den Angeklagten: "Wie kann ich den Vater meines Sohnes ins Gefängnis bringen?"
Deshalb fragte die Richterin den Angeklagten nochmals nach seinen Einkünften, seinen Schulden und seiner Arbeitsstelle. Hier kamen einige Ungereimtheiten auf. Der Angeklagte meine, dass er jeden Monat die gleiche Stundenanzahl arbeite. Auf seinen Lohnzetteln standen jedoch von Monat zu Monat verschiedene Zeiten. "Sie haben keinen Überblick über ihre Schulden", fasste die Richterin Schneider letztlich zusammen.
Deshalb forderte Staatsanwalt Meyer eine Haftstrafe, da der Angeklagte "ohnehin Geldprobleme hat". Der Forchheimer habe sich verantwortungslos gegenüber seiner Kinder verhalten. Dazu kommt erschwerend hinzu, dass er seine Finanzen "gezielt nicht findbar" angelegt hatte. Außerdem sei auch das Bundeszentralregister des Angeklagten nicht leer: Trunkenheit, Nötigung, Beleidigung und Beleidigung mit Bedrohung. Da diese Geldstrafen bisher nicht wirkten, forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstraße von vier Monaten auf Bewährung.
Der Anwalt des Forchheimers versuchte eine mildere Strafe zu erwirken. Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt und habe durch die psychischen Probleme seine Arbeit verloren. Er werde die Rückstände aufarbeiten, was allerdings mit seinem aktuellem Gehalt schwierig sein werde. Man müsse allerdings die Aussage der Mutter des Sohnes berücksichtigen. Er folge seinen Vaterpflichten.
Das Urteil von Richterin Schneider lautete: vier Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre, in denen der Angeklagte jeweils 50 Euro zurückzahlen muss. Der Forchheimer hatte nach Auffassung der Richterin seinen guten Job gekündigt, sein Einkommen bei den Eltern versteckt und war für niemanden auffindbar.
Auch Schneider sah die positive Aussage der Ex-Frau. Sie entgegnete aber, dass dieser Schutz zweifelhaft sei, "denn das Geld vom Staat will sie trotzdem". Es sei mittlerweile ein riesiger Schaden entstanden. "Ob dieser jemals abgezahlt wird, wage ich zu bezweifeln", meint die Richterin. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und akzeptierte die Strafe. Das Urteil ist deshalb rechtskräftig.
Zum angesetzten Gerichtstermin erschienen alle - nur nicht der Angeklagte. Niemand konnte ihn telefonisch erreichen. Deshalb beantragte die Richterin Silke Schneider eine sofortige Vorführung. Sie benachrichtigte die Polizei, "wenn er da ist, bringen sie ihn bitte ins Gericht".
Eine Stunde später tauchte der Angeklagte - ohne Polizeieskorte - im Gerichtssaal auf. Er habe den Termin verwechselt, entschuldigte sich der Forchheimer. "Haben Sie so viele Gerichtstermine, dass sie die verwechseln?", entgegnete die Richterin.
Zuerst wurden die Einnahmen des Forchheimers unter die Lupe genommen. Er arbeitete bei einem großen Unternehmen im Landkreis Erlangen-Höhchstadt und verdiente dort mehr als 2000 Euro. Dann kündigte er diesen Job: "Weil ich nur noch 800 Euro übrig hatte." Er relativierte später die Aussage, dass er davon psychische Probleme bekommen habe und auch wegen einer Depression behandelt wurde. Doch er habe sich nicht krank melden lassen.
"Seit dem 12. Juni oder Juli 2017 habe ich wieder eine Arbeit", sagte der Angeklagte. Dabei verdiene er rund 1200 Euro netto. "Hätten Sie mal lieber ihren alten Job behalten", sagte Richterin Schneider. Denn dazu kommt, dass der Forchheimer seine neue Arbeit nicht beim Jugendamt angemeldet hatte.
"Die Einzahlungen auf sein Konto haben irgendwann aufgehört", sagte eine Zeugin aus. Das sei auffällig und komisch gewesen. In einer Akte der Agentur für Arbeit sei die Kontonummer seiner Eltern hinterlegt worden. "Wir wussten nicht, ob er gearbeitet hatte", sagte die Frau. Die Eltern legten jedoch alle Dokumente vor. Dabei wurde klar: Alle Ein- und Ausgaben laufen über das Konto der Eltern. Nach Auffassung der Zeugin liegt da der Verdacht nahe, "dass der Beschuldigte seine Einkünfte verbergen wollte".
Diese Einkünfte sollten seiner fünfjährigen Tochter zugute kommen. Deren Mutter ist alleinerziehend und arbeitssuchend. "Ohne Unterhalt sie es finanziell schlecht aus", sagte die Forchheimerin. Deshalb bekommt sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, da der Vater nicht mehr zahlt. "Am Anfang haben wir es selbst geregelt und das lief gut." Nach wenigen Monaten seien die Zahlungen aber eingestellt worden. Der Vater habe auch keinen Kontakt zu seiner Tochter.
Im Gegensatz dazu hat der Angeklagte zu seinem neunjährigem Sohn aus seiner ersten Ehe Kontakt. "Ich habe ein normales Verhältnis zu meinem Ex-Mann", sagte die die Ex-Frau des Angeklagten. Allerdings erhält auch sie keinen Unterhalt. Sie bekommt ebenfalls einen Vorschuss vom Jugendamt, da der Angeklagte nicht zahlt.
Sie sieht darin allerdings kein Problem. Die Ex-Frau verteidigte den Angeklagten: "Wie kann ich den Vater meines Sohnes ins Gefängnis bringen?"
Deshalb fragte die Richterin den Angeklagten nochmals nach seinen Einkünften, seinen Schulden und seiner Arbeitsstelle. Hier kamen einige Ungereimtheiten auf. Der Angeklagte meine, dass er jeden Monat die gleiche Stundenanzahl arbeite. Auf seinen Lohnzetteln standen jedoch von Monat zu Monat verschiedene Zeiten. "Sie haben keinen Überblick über ihre Schulden", fasste die Richterin Schneider letztlich zusammen.
Deshalb forderte Staatsanwalt Meyer eine Haftstrafe, da der Angeklagte "ohnehin Geldprobleme hat". Der Forchheimer habe sich verantwortungslos gegenüber seiner Kinder verhalten. Dazu kommt erschwerend hinzu, dass er seine Finanzen "gezielt nicht findbar" angelegt hatte. Außerdem sei auch das Bundeszentralregister des Angeklagten nicht leer: Trunkenheit, Nötigung, Beleidigung und Beleidigung mit Bedrohung. Da diese Geldstrafen bisher nicht wirkten, forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstraße von vier Monaten auf Bewährung.
Der Anwalt des Forchheimers versuchte eine mildere Strafe zu erwirken. Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt und habe durch die psychischen Probleme seine Arbeit verloren. Er werde die Rückstände aufarbeiten, was allerdings mit seinem aktuellem Gehalt schwierig sein werde. Man müsse allerdings die Aussage der Mutter des Sohnes berücksichtigen. Er folge seinen Vaterpflichten.
Das Urteil von Richterin Schneider lautete: vier Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre, in denen der Angeklagte jeweils 50 Euro zurückzahlen muss. Der Forchheimer hatte nach Auffassung der Richterin seinen guten Job gekündigt, sein Einkommen bei den Eltern versteckt und war für niemanden auffindbar.
Auch Schneider sah die positive Aussage der Ex-Frau. Sie entgegnete aber, dass dieser Schutz zweifelhaft sei, "denn das Geld vom Staat will sie trotzdem". Es sei mittlerweile ein riesiger Schaden entstanden. "Ob dieser jemals abgezahlt wird, wage ich zu bezweifeln", meint die Richterin. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und akzeptierte die Strafe. Das Urteil ist deshalb rechtskräftig.