Ein Fluchtreflex ist nicht immer das Beste. Das zeigte sich jüngst bei einer Verhandlung am Forchheimer Amtsgericht. Dort saß ein 36-Jähriger auf der Anklagebank. Er hatte Widerstand gegen Polizisten geleistet. Dabei wurde ein Polizeibeamter verletzt. Grund für die Flucht waren Drogen, die der Angeklagte bei sich hatte.
Am 1. März 2017 sollte der Beschuldigte in der Forchheimer Pestalozzistraße von einer Polizeistreife kontrolliert werden. Er flüchtete jedoch. Als die Polizisten den Angeklagten zu fassen bekamen, wehrte sich dieser. Bei diesem Gerangel verletzte der 36-Jährige einen Polizisten am Bein.
Es stellte sich heraus, dass der Beschuldigte 2,17 Gramm Marihuana, 3,57 Gramm Haschisch und 0,99 Gramm Metamphetamin bei sich - oder in seiner Wohnung - aufbewahrte. Rechtsanwalt Thomas Skapczyk sprach für seinen Mandanten: "Er hat ein schlechtes Gewissen gehabt", weshalb er geflohen ist.
Der Angeklagte räume die Tat vollständig ein - bis auf den Punkt in der Anklage, bei der der Polizist behauptet hatte, dass er gebissen wurde. In der Aussage des Polizisten stand jedoch, dass er das vermutet hatte. Der Biss konnte nicht bestätigt werden.
Der 36-Jährige "hat seitdem die Finger von den Drogen gelassen", erklärte der Skapczyk. Die Drogen, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden, können vernichtet werden. Der Angeklagte stimmte der Vernichtung zu.
Staatsanwalt Meyer forderte eine Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen. "Er ist zwar kein unbeschriebenes Blatt, seine Taten liegen allerdings einige Zeit zurück", begründete Meyer seine Forderung.
Der Angeklagte habe bereits mehrere Vorstrafen: Handel mit Betäubungsmitteln, vorsätzliche Körperverletzung oder mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt Skapczyk forderte ebenfalls eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 35 Euro. Diese sollten mit einer Zahlungserleichterung von 100 Euro pro Monat versehen werden, da der Angeklagte kein hohes Einkommen habe.
Der Angeklagte wurde von Richterin Silke Schneider zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. Sie bewilligte die Zahlungserleichterung. Der Angeklagte müsse 100 Euro pro Monat zahlen. Auf die Frage von Schneider, ob der Angeklagte Rechtsmittel einsetzen wolle, entgegnete Anwalt Skapczyk: "Wir werden uns hüten." Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Am 1. März 2017 sollte der Beschuldigte in der Forchheimer Pestalozzistraße von einer Polizeistreife kontrolliert werden. Er flüchtete jedoch. Als die Polizisten den Angeklagten zu fassen bekamen, wehrte sich dieser. Bei diesem Gerangel verletzte der 36-Jährige einen Polizisten am Bein.
Es stellte sich heraus, dass der Beschuldigte 2,17 Gramm Marihuana, 3,57 Gramm Haschisch und 0,99 Gramm Metamphetamin bei sich - oder in seiner Wohnung - aufbewahrte. Rechtsanwalt Thomas Skapczyk sprach für seinen Mandanten: "Er hat ein schlechtes Gewissen gehabt", weshalb er geflohen ist.
Der Angeklagte räume die Tat vollständig ein - bis auf den Punkt in der Anklage, bei der der Polizist behauptet hatte, dass er gebissen wurde. In der Aussage des Polizisten stand jedoch, dass er das vermutet hatte. Der Biss konnte nicht bestätigt werden.
Der 36-Jährige "hat seitdem die Finger von den Drogen gelassen", erklärte der Skapczyk. Die Drogen, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden, können vernichtet werden. Der Angeklagte stimmte der Vernichtung zu.
Staatsanwalt Meyer forderte eine Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen. "Er ist zwar kein unbeschriebenes Blatt, seine Taten liegen allerdings einige Zeit zurück", begründete Meyer seine Forderung.
Der Angeklagte habe bereits mehrere Vorstrafen: Handel mit Betäubungsmitteln, vorsätzliche Körperverletzung oder mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt Skapczyk forderte ebenfalls eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 35 Euro. Diese sollten mit einer Zahlungserleichterung von 100 Euro pro Monat versehen werden, da der Angeklagte kein hohes Einkommen habe.
Der Angeklagte wurde von Richterin Silke Schneider zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. Sie bewilligte die Zahlungserleichterung. Der Angeklagte müsse 100 Euro pro Monat zahlen. Auf die Frage von Schneider, ob der Angeklagte Rechtsmittel einsetzen wolle, entgegnete Anwalt Skapczyk: "Wir werden uns hüten." Das Urteil ist damit rechtskräftig.