Ohne Führerschein unterwegs sein, von der Polizei angehalten werden, vor der Polizei fliehen, einen Unfall bauen, andere Verkehrsteilnehmer gefährden und mehrere Straßenverkehrsregeln missachten. Das ist die Liste der Verstöße, die ein Eggolsheimer im November 2017 begangen hatte. Nun wurde er vom Amtsgericht Forchheim zu zehn Monaten - ohne Bewährung - verurteilt.

Richterin Silke Schneider stellte schon zu Beginn des Prozesses klar: "Sie hatten Glück, niemanden totgefahren zu haben. Ansonsten säßen Sie jetzt vor dem Landesgericht." Und das beschreibt die Verfolgungsjagd, die sich der Angeklagte mit der Polizei lieferte ziemlich gut.

Der Polizist, der den Angeklagten verfolgt hatte, schilderte die Ereignisse. "Eigentlich lief alles wie immer", erklärte der 55-Jährige. Eine Streife der Verkehrspolizei Bamberg führte an diesem Tag im November eine Schleierfahndung auf der A73 an einem Hyundai mit Bamberger Kennzeichen durch. "Bei dem Angeklagten waren sich mein Kollege und ich einig, ihn zu kontrollieren."

Das rote "Bitte Folgen" leuchtete in der Heckscheibe auf. Zuerst habe es so ausgesehen, dass der Hyundaifahrer dieser Anweisung folgen würde. Als die Polizisten beinahe die Autobahn bei Forchheim Süd verlassen hatten, gab der Angeklagte plötzlich Gas. "Er muss sehr schnell gewesen sein, denn es dauerte einige Zeit, bis wir ihn eingeholt hatten."

Die Verfolgungsjagd auf der A73 endete erstmals bei der Ausfahrt Baiersdorf. Dort fuhr der Angeklagte von der Autobahn ab. Seine Geschwindigkeit war jedoch so hoch, dass er dabei die Leitplanke touchierte. Da er auch hier nicht angehalten hatte, beging er Fahrerflucht.

Diese setzte der Angeklagte nun auf der Staatsstraße Richtung Forchheim fort. "Er hat andere Verkehrsteilnehmer flott überholt", beschrieb der Polizist. Auch der Kreisel verlangsamte die Verfolgungsjagd nicht. Der Hyundaifahrer sei dort "entgegen der Fahrtrichtung gerast" und habe die erste Ausfahrt Richtung Hausen genommen.

Kurz darauf bog der Angeklagte auf einen befestigten Feldweg. Er fuhr nun in Richtung Baiersdorf. "Er war sehr schnell unterwegs. Zwischen 130 und 140 Stundenkilometer", erinnerte sich der Polizist. Der Angeklagte verlies den Feldweg. Er flüchtete auf der Staatsstraße Richtung Baiersdorf weiter. In Baiersdorf raste er in ein Wohngebiet.

"Wir wollten die Verfolgung schon abbrechen", sagte der Polizist. Denn in diesem Wohngebiet raste der Angeklagte in viele Seitenstraßen, die schwer einsehbar waren. "Das war äußerst Riskant". Plötzlich habe der Hyundai dann doch im Wohngebiet angehalten. Nach Angaben des Verkehrspolizisten dauerte die Verfolgungsfahrt zwischen 15 und 20 Minuten.

Der Angeklagte habe beim Aussteigen aus dem Fahrzeug einen hohen Puls gehabt und sei fix und fertig gewesen. "Er war froh, dass es vorbei war", meinte der Polizist. Er betonte nochmals, dass die Verfolgungsjagd im Wohngebiet oft knapp gewesen sei. "Ich mache den Beruf schon seit vielen Jahren. Sowas habe ich aber noch nicht erlebt", sagte der Polizist.

Aufgrund der Beschreibungen und den vielen Straftaten, die der Angeklagte begangen hatte, fasste auch Staatsanwalt Meyer zusammen: "Das war Glück." Denn der Angeklagte war bereits vorbestraft und auf Bewährung. Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, überhöhte Geschwindigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss standen in der Akte des Beklagten.

Dazu kommen gleich mehrere Verstöße während der Verfolgungsjagd: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Straßenverkehrsgefährdung. Meyer forderte eine Haftstrafe von zehn Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. "Wie kann man dabei nachsichtig sein?"

Verteidiger Helmut Streit konnte auch nur zwei Punkte nennen, die eine geringere Strafe bringen könnten. Der Angeklagte habe wegen seines Berufes eine gute Sozialprognose. Außerdem sei er Schlangen- und Spinnenzüchter. Die Tiere seien auf den Angeklagten angewiesen. Der Anwalt forderte eine milde Haftstraße, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Angeklagte selbst räumte zu Beginn an die Tat ein. Er sagte, dass er "mehr als Glück hatte, dass nichts geschehen ist." Er wolle jedoch keine Freiheitsstrafe, um sein Leben in den Griff zu kriegen.

Ergebnis: Zehn Monate ohne Bewährung. Die Richterin folgte dem Staatsanwalt. "Ich weiß nicht, wie ich eine Bewährung begründen soll", erläutert sie. Der Angeklagte habe einschlägige Vorstrafen, wovon eine auf Bewährung gesetzt ist. Sie könne keine positive Prognose für den Angeklagten stellen. Auch die Gründe des Verteidigers seien nicht zutreffend. Denn seit dem letzten Urteil haben sich die Umstände des Angeklagten nicht verändert. "Ich bräuchte besondere Umstände, doch die haben sich nicht geändert", beendet die Richterin die Sitzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.