Eigentlich sollten zu der Verhandlung am Donnerstag zwei Angeklagte am Forchheimer Amtsgericht erscheinen: Eine 37-Jährige und deren Ex-Ehemann. Weil das Ex-Ehepaar fast 73 000 Euro Arbeitsentgelt nicht an die zuständigen Krankenkassen abgeführt hat, mussten sich die Ex-Partner vor dem Amtsgericht verantworten. In Egloffstein führten die beiden einen Dienstleistungs-Betrieb.
Doch der Mann erscheint nicht im Gericht. Angeblich sei er im Krankenhaus, entsprechende Dokumente liegen vor. Dass der Angeklagte nicht zu einer Verhandlung erscheint, sei nicht das erste Mal, wie Amtsrichterin Silke Schneider durchblicken lässt. Wahrscheinliche halte sich der Mann im Raum Frankfurt auf. "Der Angeklagte hat nicht den Eindruck erweckt, einsichtig zu sein", sagt Richterin Schneider.
Um zumindest den Fall der Angeklagten abzuschließen, wurde am Donnerstag entschlossen, das Verfahren des Angeklagten abzutrennen und an diesem Tag nur den Fall der Angeklagten zu verhandeln.
Richterin Schneider hat die Angeklagte wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Insgesamt führten die Angeklagten fast 73 000 Euro, davon 35 000 Euro Arbeitgeber-Anteil und 38 000 Euro Arbeitnehmer-Anteil, nicht an die zuständigen Krankenkassen ab. Sie meldeten die Arbeitnehmer entweder gar nicht bei der Krankenkasse oder fälschlich nur als geringfügig Beschäftigte an.
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumt Thomas Mönius, der Anwalt der 37-Jährigen, ein, dass seine Mandantin ein Geständnis einräumen will. Richterin Schneider schlägt deshalb eine Einigung vor. Die Angeklagte selbst spricht im Gerichtssaal fast kein Wort, bespricht sich nur hin und wieder leise mit ihrem Verteidiger.
Das Bild, das von ihr entsteht, ist deutlich: Eine Frau, die ihrem Mann zu sehr vertraut hat und dessen illegale Machenschaften nicht durchschaut hat. "Meine Mandantin ist ihrem Mann so naiv gefolgt", sagt Anwalt Mönius. Und weiter: "Meine Mandantin hat ihrem Mann seinerzeit gegen jede Vernunft vertraut", betont der Anwalt.
Der kennt die Geschichte seiner Mandantin schon länger, hat sie bei deren Scheidung vertreten. "Seit zwei Jahren kämpfen wir zusammen", sagt der Anwalt. Seit vergangenem Jahr ist die 37-Jährige von ihrem Mann rechtmäßig geschieden. Der Ex-Mann habe seine Mandantin nur "beschissen", erklärt der Anwalt.
Zwei Kinder hat das Ex-Ehepaar, der eine Sohn habe sehr unter der Situation gelitten und musste in einer Klinik behandelt werden, berichtet die Angeklagte. Seit 2016 arbeitet sie in einem neuen Beruf und hat Regel-Insolvenz beantragt.
Dass die Angeklagte erheblich vorbestraft ist, wirkte sich nicht positiv auf das Urteil aus. Zwei Einträge stehen in ihrem Bundeszentralregister, weshalb sie 2008 sogar schon im Strafvollzug saß. "Ein unbeschriebenes Blatt sind Sie nicht", sagt Staatsanwältin Isabel Brzezicka. Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung seien deshalb angemessen. Positiv wirkte sich dagegen das Geständnis der Angeklagten auf das Urteil aus. "Sie kriegen eine Bewährung, obwohl Sie schon einmal im Gefängnis waren", betont Richterin Schneider.
Doch der Mann erscheint nicht im Gericht. Angeblich sei er im Krankenhaus, entsprechende Dokumente liegen vor. Dass der Angeklagte nicht zu einer Verhandlung erscheint, sei nicht das erste Mal, wie Amtsrichterin Silke Schneider durchblicken lässt. Wahrscheinliche halte sich der Mann im Raum Frankfurt auf. "Der Angeklagte hat nicht den Eindruck erweckt, einsichtig zu sein", sagt Richterin Schneider.
Um zumindest den Fall der Angeklagten abzuschließen, wurde am Donnerstag entschlossen, das Verfahren des Angeklagten abzutrennen und an diesem Tag nur den Fall der Angeklagten zu verhandeln.
Richterin Schneider hat die Angeklagte wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Insgesamt führten die Angeklagten fast 73 000 Euro, davon 35 000 Euro Arbeitgeber-Anteil und 38 000 Euro Arbeitnehmer-Anteil, nicht an die zuständigen Krankenkassen ab. Sie meldeten die Arbeitnehmer entweder gar nicht bei der Krankenkasse oder fälschlich nur als geringfügig Beschäftigte an.
Angeklagte räumt Schuld ein
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumt Thomas Mönius, der Anwalt der 37-Jährigen, ein, dass seine Mandantin ein Geständnis einräumen will. Richterin Schneider schlägt deshalb eine Einigung vor. Die Angeklagte selbst spricht im Gerichtssaal fast kein Wort, bespricht sich nur hin und wieder leise mit ihrem Verteidiger.Das Bild, das von ihr entsteht, ist deutlich: Eine Frau, die ihrem Mann zu sehr vertraut hat und dessen illegale Machenschaften nicht durchschaut hat. "Meine Mandantin ist ihrem Mann so naiv gefolgt", sagt Anwalt Mönius. Und weiter: "Meine Mandantin hat ihrem Mann seinerzeit gegen jede Vernunft vertraut", betont der Anwalt.
Der kennt die Geschichte seiner Mandantin schon länger, hat sie bei deren Scheidung vertreten. "Seit zwei Jahren kämpfen wir zusammen", sagt der Anwalt. Seit vergangenem Jahr ist die 37-Jährige von ihrem Mann rechtmäßig geschieden. Der Ex-Mann habe seine Mandantin nur "beschissen", erklärt der Anwalt.
Zwei Kinder hat das Ex-Ehepaar, der eine Sohn habe sehr unter der Situation gelitten und musste in einer Klinik behandelt werden, berichtet die Angeklagte. Seit 2016 arbeitet sie in einem neuen Beruf und hat Regel-Insolvenz beantragt.