"Den Datenschutz gab es vorher auch, aber es wurde alles laxer und lockerer gehandhabt", verrät Ursula Mäx, die in Forchheim ein Reisecenter betreibt. Ob im Reisebüro, auf der Bank oder bei Behörden, wir hinterlassen täglich viele persönliche Informationen. Wo wir wohnen, wie wir telefonisch oder online zu erreichen sind und vieles mehr, geben wir regelmäßig preis.
Jeder kennt die Datenschutz-Erklärungen und AGBs, die wir für einen Service oft bereitwillig unterzeichnen. Was mit unseren Daten passiert, was erlaubt ist und wie wir Auskunft darüber erhalten, ist bald europaweit einheitlich: 2016 hat die Europäische Union die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Am 25. Mai endet für Unternehmen und Ämter die Übergangsfrist und sie tritt endgültig in Kraft.
(Quelle: Bundesbeauftragte für Datenschutz)
1. Das Marktortprinzip
Das Datenschutzrecht gilt künftig nicht nur für europäische Unternehmen, sondern für alle Firmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten.
2. Datenübertragbarkeit Die Verordnung gibt den Nutzern künftig das Recht, Ihre Daten, die Sie einem Anbieter zur Verfügung gestellt haben, zum neuen Anbieter "mitzunehmen".
3. Mehr Transparenz Die Informationsansprüche werden erweitert. Wenn Unternehmen oder Behörden Daten erheben, müssen sie zum Beispiel über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die Empfänger informieren.
4. Recht auf Vergessenwerden Wenn Nutzer einen berechtigten Löschungsanspruch haben, dann sind etwa Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet, Verweise und Links ebenfalls zu entfernen.
5. Aufsichtsbehörde Deutsche können sich künftig immer an eine deutsche Datenschutzbehörde wenden, auch wenn das Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist.
"Eine EU-Verordnung muss in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden", weiß Franziska Hofmeister, die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Forchheim. Die Kunden der örtlichen Banken können sich darauf einstellen, demnächst Informationen über das DSGVO zu erhalten. Für den Kunden ändere sich allerdings wenig, meint Stefan Benecke, Mitglied der Geschäftsleitung die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg: "Im Bankenbereich waren die Anforderungen bisher genauso hoch."
Wie sich das Reisebüro Mäx, die Banken und das Landratsamt auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung einstellen, lesen Sie auf inFrankenPLUS.
Übergangsfrist endet
Jeder kennt die Datenschutz-Erklärungen und AGBs, die wir für einen Service oft bereitwillig unterzeichnen. Was mit unseren Daten passiert, was erlaubt ist und wie wir Auskunft darüber erhalten, ist bald europaweit einheitlich: 2016 hat die Europäische Union die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Am 25. Mai endet für Unternehmen und Ämter die Übergangsfrist und sie tritt endgültig in Kraft.
Die wichtigsten Datenschutz-Neuerungen für die Bürger
(Quelle: Bundesbeauftragte für Datenschutz)1. Das Marktortprinzip
Das Datenschutzrecht gilt künftig nicht nur für europäische Unternehmen, sondern für alle Firmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten.
2. Datenübertragbarkeit Die Verordnung gibt den Nutzern künftig das Recht, Ihre Daten, die Sie einem Anbieter zur Verfügung gestellt haben, zum neuen Anbieter "mitzunehmen".
3. Mehr Transparenz Die Informationsansprüche werden erweitert. Wenn Unternehmen oder Behörden Daten erheben, müssen sie zum Beispiel über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die Empfänger informieren.
4. Recht auf Vergessenwerden Wenn Nutzer einen berechtigten Löschungsanspruch haben, dann sind etwa Betreiber von Suchmaschinen verpflichtet, Verweise und Links ebenfalls zu entfernen.
5. Aufsichtsbehörde Deutsche können sich künftig immer an eine deutsche Datenschutzbehörde wenden, auch wenn das Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist.
"Eine EU-Verordnung muss in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden", weiß Franziska Hofmeister, die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Forchheim. Die Kunden der örtlichen Banken können sich darauf einstellen, demnächst Informationen über das DSGVO zu erhalten. Für den Kunden ändere sich allerdings wenig, meint Stefan Benecke, Mitglied der Geschäftsleitung die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg: "Im Bankenbereich waren die Anforderungen bisher genauso hoch."
Wie sich das Reisebüro Mäx, die Banken und das Landratsamt auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung einstellen, lesen Sie auf inFrankenPLUS.