Am 17. Mai hatten Baiersdorfer das Bürgerbegehren "Heimat Baiersdorf bewahren - Betonflut Stoppen" mit 757 Unterschriften im Rathaus eingereicht. Sie wenden sich gegen die Errichtung eines Autohofes mit Tankstelle, Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten an der Autobahnausfahrt Baiersdorf-Nord.
Die Verwaltung hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bejaht; der Stadtrat hat einstimmig den Sonntag, 14. Oktober, als Abstimmungstermin festgelegt.
Zwar waren nur 657 Unterschriften gültig, gleichwohl ist das erforderliche Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten (588 Personen) erreicht worden. Da die Bauleitplanung zum eigenen Wirkungskreis einer Kommune gehört, ist das Anliegen der Bürger ein zulässiger Antrag. Der Stadtrat erließ die erforderliche Rechtsgrundlage für die Durchführung als Satzung.
Schwieriger war die Terminfindung für die Abstimmung. Sie soll innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden, aber Sommerferien sollen vermieden werden. Da am ersten Sonntag danach der Krenmarkt in Baiersdorf ist, hätte das zuständige Referat in der Verwaltung an einem Tag zwei große Aufgaben. Die folgenden Sonntage liegen unmittelbar vor der Landtagswahl. Man befürchtete Probleme mit der Wahlhelfergewinnung.
Deshalb wandte sich die Stadt in Abstimmung mit den Vertretern des Bürgerbegehrens an das Innenministerium, um den Bürgerentscheid zeitgleich mit der Landtagswahl am 14. Oktober stattfinden zu lassen. Die Zustimmung des Ministeriums steht noch aus.
Die aktuelle Folge des Bürgerbegehrens ist eine Sperrwirkung. Das Bauleitverfahren wird gestoppt. Der nächste Verfahrensschritt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wird bis zum Ausgang des Bürgerentscheids ausgesetzt.
Ausdrücklich betonte Bürgermeister Andreas Galster (CSU) die Neutralitätspflicht der Stadt. Informationsveranstaltungen müssen also von Gegnern oder Befürwortern des Bauvorhabens selber organisiert werden.
Die Verwaltung hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bejaht; der Stadtrat hat einstimmig den Sonntag, 14. Oktober, als Abstimmungstermin festgelegt.
Zwar waren nur 657 Unterschriften gültig, gleichwohl ist das erforderliche Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten (588 Personen) erreicht worden. Da die Bauleitplanung zum eigenen Wirkungskreis einer Kommune gehört, ist das Anliegen der Bürger ein zulässiger Antrag. Der Stadtrat erließ die erforderliche Rechtsgrundlage für die Durchführung als Satzung.
Terminfindung
Schwieriger war die Terminfindung für die Abstimmung. Sie soll innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden, aber Sommerferien sollen vermieden werden. Da am ersten Sonntag danach der Krenmarkt in Baiersdorf ist, hätte das zuständige Referat in der Verwaltung an einem Tag zwei große Aufgaben. Die folgenden Sonntage liegen unmittelbar vor der Landtagswahl. Man befürchtete Probleme mit der Wahlhelfergewinnung. Deshalb wandte sich die Stadt in Abstimmung mit den Vertretern des Bürgerbegehrens an das Innenministerium, um den Bürgerentscheid zeitgleich mit der Landtagswahl am 14. Oktober stattfinden zu lassen. Die Zustimmung des Ministeriums steht noch aus.
Die aktuelle Folge des Bürgerbegehrens ist eine Sperrwirkung. Das Bauleitverfahren wird gestoppt. Der nächste Verfahrensschritt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wird bis zum Ausgang des Bürgerentscheids ausgesetzt.
Ausdrücklich betonte Bürgermeister Andreas Galster (CSU) die Neutralitätspflicht der Stadt. Informationsveranstaltungen müssen also von Gegnern oder Befürwortern des Bauvorhabens selber organisiert werden.