Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro gegen die Schaeffler AG festgesetzt. Grund für die Sanktion ist nach Angaben der Finanzaufsicht ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung. Wie aus einer am Donnerstag (26. März 2026) veröffentlichten Mitteilung der BaFin hervorgeht, habe der in Herzogenaurach ansässige Konzern die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2024 nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht, obwohl diese deutlich von der Markterwartung abgewichen seien. Damit sei gegen die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht verstoßen worden.

Die Behörde verweist in ihrer Meldung auf den entsprechenden rechtlichen Rahmen: Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die am organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen demnach der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Diese verpflichtet sie zur sofortigen Veröffentlichung von Insiderinformationen - was im Falle von Schaeffler offensichtlich nicht geschah.

Insiderinformationen verspätet veröffentlicht: Schaeffler muss 180.000 Euro zahlen

Als Insiderinformationen gelten laut Schilderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht öffentlich bekannte präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen. Sie müssen  geeignet sein, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, wenn sie öffentlich bekannt würden. "Dazu zählt auch eine deutliche Abweichung der Geschäftszahlen von der Markterwartung", erklärt die BaFin in ihrer aktuellen Mitteilung.


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Die sofortige Veröffentlichung von Insiderinformationen dient demnach zwei Zielen: Sie soll verhindern, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten Vorteile verschaffen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht irregeführt werden.

Bei Verstößen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht kann die BaFin Geldbußen verhängen, heißt es vonseiten der Finanzaufsicht. Der Sanktionsrahmen beträgt demzufolge maximal 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes des betroffenen Unternehmens. Weil die Schaeffler AG im Jahr 2024 deutlich von der Markterwartung abweichende Geschäftszahlen nicht rechtzeitig veröffentlicht hatte, verhängte die Finanzaufsicht am 4. März 2026 eine Geldbuße in Höhe von 180.000 Euro.

Was macht die BaFin? Das sind die wichtigsten Aufgaben der Behörde

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main ist die deutsche Finanzaufsichtsbehörde. Sie überwacht Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister sowie den Wertpapierhandel. Die 2002 gegründete Behörde unterliegt der rechtlichen und fachlichen Kontrolle durch das Bundesfinanzministerium. Als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie unter anderem für die Stabilität des Finanzsystems und den Verbraucherschutz zuständig.

Der bekannte Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler sorgt indessen regelmäßig für Schlagzeilen. Das fränkische Unternehmen strebt ein Wachstum durch Roboter, Rüstung und Raumfahrt an. Obwohl die Fusion mit Vitesco weiter Geld kostet, geht es mit dem Konzern operativ bergauf. 

Auch die Vermögensentwicklung von Georg Schaeffler und seiner Mutter Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann stieß unlängst auf viel Interesse.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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