Eine Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbunds rund um die beiden verkaufsoffenen Sonntage während des Herzogenauracher Altstadtfests (20. bis 22. Juni 2025) und der Martinikirchweih (7. bis 10. November 2025) sorgt aktuell für Diskussionsstoff. "Die wenigsten Kommunen halten sich an das Ladenschlussgesetz beziehungsweise die dazu ergangene Rechtsprechung", sagt der Sprecher des DGB Mittelfranken Norbert Feulner im Gespräch mit inFranken.de. Eigentlich sei im Ladenschlussgesetz des Bundes rechtlich geregelt, dass nur Geschäfte im unmittelbaren Umkreis in der Innenstadt sonntags öffnen dürfen.

Mit Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht beschreibt es die IHK Rhein-Neckar beschreibt es so: "Ausschließlich dort, wo der öffentliche Charakter des Tages eindeutig von dieser Veranstaltung geprägt wird, sind Ladenöffnungen zugelassen: Findet ein entsprechendes Fest in der Innenstadt statt, dürfen nur die Läden rund um das anlassbezogene Geschehen öffnen. Sonntagsöffnungen an Randlagen oder in anderen Stadtteilen sind in diesem Beispiel unzulässig." Doch eine Verordnung der Stadt Herzogenaurach ermöglichte seit einigen Jahren auch den Outlets von Adidas und Puma am Stadtrand die Öffnung.

Wirbel um verkaufsoffene Sonntage in Herzogenaurach - Bürgermeister reagiert auf DGB-Beschwerde

Der DGB ließ diese Verordnung beim zuständigen Landratsamt prüfen. Mit dem Ergebnis laut Feulner: "Die Aufsichtsbehörde macht der Stadt Herzogenaurach einen Strich durch die Rechnung." Das Landratsamt habe zugestimmt, dass in den Worten Feulners "der Anlassbezug überdehnt" wurde und die beiden Outlets zu weit weg von den betroffenen Festen seien. Damit sei die Stadt gefordert, ihre Verordnung zu überdenken, so Feulner, der - Stand 15. Mai 2025 - diesbezüglich noch keine Reaktion der Stadt erhalten habe.

Auf Anfrage von inFranken.de betont Bürgermeister German Hacker (SPD), dass es bezüglich Adidas und Puma "nie um einen möglichst weiten Umgriff" gegangen sei. "Es sind zwei seit Jahrzehnten stattfindende Feste im Zentrum der Stadt. Da die Sport-Outlets damals auch dort waren, hat auch deren Öffnung natürlich immer dazugehört." Wegen des Wachstums der Sport-Geschäfte könnten inzwischen nur die jetzigen Standorte an der Peripherie dem Flächenbedarf Rechnung tragen. "Die Sonntagsöffnungen haben wir, auch schon vor meiner Zeit als Bürgermeister, sozusagen mitgenommen. Ausdrücklich, weil Herzogenaurach als Wiege der Sportartikelindustrie hier einen Kern der eigenen Identität hat", führt er fort.

Der Stadt gehe es ausdrücklich nicht darum, im weiteren Umkreis Baumärkte, Supermärkte oder andere Läden an den beiden Tagen für je fünf Stunden zu öffnen. "Es ist ausschließlich die historische Entwicklung und der Bezug zum Sport, der es aus unserer Sicht begründet." Zum Vorstoß des DGB lässt er unter anderem verlauten: "Wenn der DGB meint, hier richtig zu handeln und gegen eine Stadt vorzugehen, bitteschön."

DGB gegen verkaufsoffene Sonntage: Ruhe als Menschenrecht

Die Stadt werde "nun den räumlichen Umgriff der Verordnung ändern", so Hacker. "Dazu müssen wir zur Vorberatung in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss und dann in den Stadtrat. Dies, sofern eine Vorberatung genügt, kann frühestens Ende Juni 2025 stattfinden." Ab der Martinikirchweih 2025 könnten dann die Outlets nicht mehr an den beiden Sonntagen öffnen.

Der DGB ist wie die Gewerkschaft Verdi allgemein der Meinung, "dass wir überhaupt keine verkaufsoffenen Sonntage brauchen. Die Ruhe am Sonntag hat für uns den Rang eines Menschenrechts", betont Feulner. Als "jahrhundertealtes Kulturgut" bringe es Menschen jenseits von Konsum und Arbeit zusammen.

"Eine Gesellschaft, die es nicht erträgt, wenigstens einen Tag in der Woche nicht von Kapital- und Verwertungsinteressen dominiert zu werden, verliert ihren inneren Zusammenhalt. Zu einem nachhaltigen Handeln gehört auch eine konsumfreie Zeit, die durch den freien Sonntag als rhythmische und gemeinsam planbare Unterbrechung des Alltags gegliedert wird." So heißt es in einer Pressemitteilung des DGB vom 6. März 2025 zu einem von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein bayerisches Ladenschlussgesetz. Dieses soll in Bayern künftog das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ersetzen. Weitere Nachrichten aus Erlangen-Höchstadt findest du in unserem Lokalressort.