Es gibt noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker".

Darauf weist nun zum wiederholten Male Wolfgang Simon hin, der das Bebauungsplanverfahren von Anfang an für fragwürdig hielt. Simon unterstützt einige Anwohner am Judenberg, die sich ebenfalls gegen den Bebauungsplan wehren. Inzwischen läuft bei der Stadt schon das zweite Verfahren, nachdem der erste Bebauungsplan für das Gebiet mit der internen Nummer 36/7 aufgehoben wurde.


Der Bebauungsplan, der nun in Kraft gesetzt werden soll, trägt die Nummer 36/8. Der Bebauungsplan 36/7 war vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt worden, die Stadt hat ihn daraufhin aufgehoben und das neue Verfahren gestartet. Doch auch innerhalb dieses Verfahrens waren schon Nachbesserungen nötig, um sicherzustellen, dass das neue Baugebiet ein reines Wohngebiet bleibt.


"Es besteht nach meiner Ansicht kein Baurecht", betont Simon in einem Brief ans Tageblatt. Trotzdem habe die Stadt fünf Baugenehmigungen im sogenannten Freistellungsverfahren erteilt. Das ist möglich, wenn der Bebauungsplan zwar noch nicht in Kraft ist, aber klar ist, dass die Bauanträge dem entsprechen, was der Bebauungsplan ermöglichen würde. Genehmigt wurden auf diesem Weg als erstes die Mehrfamilienhäuser, die ein Investor direkt an der Straße Judenberg errichten will.
Neben diesen formalrechtlichen Kritikpunkten hat Simon noch einige andere.

In einem Brief an Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) hat er vorige Woche darauf hingewiesen, dass die Baugrube für die Mehrfamilienhäuser nun zwar ausgehoben sei, dort aber keine Bautafel stehe. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit.


In einem Brief ans Tageblatt fordert Wolfgang Simon Auskunft dahingehend, ob die sich an die Kosten für die Erschließung beteiligt - und das, obwohl sie einen städtebaulichen Vertrag geschlossen hat, dass der Investor die Erschließungskosten übernimmt.


Außerdem will Simon wissen, ob die Stadt Grundstücke in diesem Gebiet verkauft hat. Falls das geschehen sein sollte, fragt er nach dem Verfahren: Waren die Grundstücke ausgeschrieben, war der Marktwert ermittelt, und wer traf die Entscheidung, dass verkauft werden sollte.