"Nun kommt es darauf an, was die Bahn will." Frank Völker, Stadtratsmitglied (CSU) und aktiv im Creidlitzer Bürgerverein, gibt sich gelassen. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für eine Unterführung am Bahnübergang Creidlitzer Straße/Fabrikweg gekippt hat, bleibt es erst einmal bei den alten beschrankten Bahnübergängen. Neben dem an der Creidlitzer Straße gibt es noch einen kleineren "beim Feiler", der direkt zum Fabrikweg führt.
Der Bürgerverein wolle nach wie vor die Unterführung am Bahnhof, sagt Völker. Auch, wenn sich die Situation an den Bahnübergängen durch die neuen Schranken etwas gebessert habe. Denn die werden nun elektronisch gesteuert und öffnen schneller wieder, sobald der Zug durchgefahren ist. Früher, als die Schranken und die übrige Stellwerkstechnik noch im Creidlitzer Bahnhofsgebäude von Hand bedient wurden, dauerte das Warten länger. Trotzdem stehen die Fahrzeuge dreieinhalb bis vier Minuten an den Schranken beim Bahnhofsgebäude, bis am Freitagnachmittag der ICE 1511 nach München durchgefahren ist, "und das war noch kurz", sagt Völker.
Er äußert allerdings auch ein gewisses Verständnis für die Anwohnerin, die gegen den Bebauungsplan geklagt hatte, und weitere Anwohner im Kalten Grund, die angeben, Schäden für ihre Häuser durch eine Unterführung zu befürchten.
Welche Auswirkungen es nun rechtlich hat, dass der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam erklärte, müsse man abwarten, heißt es seitens der Stadt Coburg. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2015 ersetzte einen alten aus dem Jahr 1985, als schon einmal eine Unterführung geplant worden war. Aber damals führte die B4 noch durch Creidlitz.
Ob jetzt dieser Bebauungsplan noch gilt, wisse man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliege, erläutert Stadt-Pressesprecher David Schmitt. Das Urteil war am Montag ergangen; die schriftliche Urteilsbegründung sollte den Parteien bis zum Ende der Woche zugehen. In der Stadt war sie demzufolge am Freitag noch nicht eingetroffen.
Der Bebauungsplan hätte aber ohnehin nur Baurecht für die Straßenunterführung am Bahnhof und einen Radfahrer-/Fußgängertunnel "beim Feiler" geschaffen. Der Straßenübergang dort wäre ganz weggefallen. Die Bahn hätte für die neuen Außenbahnsteige des Creidlitzer Bahnhofs eigene Baugenehmigungen gebraucht. Dafür hat die DB Netz ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt.
"Das EBA hat aber das Verfahren noch nicht eingeleitet, weil man das Ergebnis der Normenkontrollklage abwarten wollte. Einen Kontakt mit dem EBA, der DB Netz AG und der Regierung wird die Stadt Coburg in Kürze aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären", teilt Schmitt mit.
Für die Unterführungen hatten Stadt und Bahn eine Planungsvereinbarung geschlossen. "Man hat somit Hand in Hand geplant. Die Maßnahme wären auch in einem Projekt ausgeschrieben und hergestellt worden", betont Schmitt.
Seitens der Bahn war gestern keine Auskunft zu bekommen, wie sie sich das weitere Vorgehen in Creidlitz vorstellt. Weil die Unterführung nicht zum ICE-Start im vergangenen Dezember fertig wurde, hatte die Bahn die Übergänge mit neuen Schranken ausgerüstet. Die seien aber lediglich Provisorien, sagt dazu ein Kenner der Materie.
Die Creidlitzer werden weiterhin das tun, was auch Frank Völker macht: Wenn sie sichergehen wollen, dass sie auf dem Weg in den Fabrikweg oder zur B4 nicht an einer Schranke warten müssen, fahren sie über Ketschendorf.
Der Bürgerverein wolle nach wie vor die Unterführung am Bahnhof, sagt Völker. Auch, wenn sich die Situation an den Bahnübergängen durch die neuen Schranken etwas gebessert habe. Denn die werden nun elektronisch gesteuert und öffnen schneller wieder, sobald der Zug durchgefahren ist. Früher, als die Schranken und die übrige Stellwerkstechnik noch im Creidlitzer Bahnhofsgebäude von Hand bedient wurden, dauerte das Warten länger. Trotzdem stehen die Fahrzeuge dreieinhalb bis vier Minuten an den Schranken beim Bahnhofsgebäude, bis am Freitagnachmittag der ICE 1511 nach München durchgefahren ist, "und das war noch kurz", sagt Völker.
Er äußert allerdings auch ein gewisses Verständnis für die Anwohnerin, die gegen den Bebauungsplan geklagt hatte, und weitere Anwohner im Kalten Grund, die angeben, Schäden für ihre Häuser durch eine Unterführung zu befürchten.
Zurück ins Jahr 1985?
Welche Auswirkungen es nun rechtlich hat, dass der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam erklärte, müsse man abwarten, heißt es seitens der Stadt Coburg. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2015 ersetzte einen alten aus dem Jahr 1985, als schon einmal eine Unterführung geplant worden war. Aber damals führte die B4 noch durch Creidlitz. Ob jetzt dieser Bebauungsplan noch gilt, wisse man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliege, erläutert Stadt-Pressesprecher David Schmitt. Das Urteil war am Montag ergangen; die schriftliche Urteilsbegründung sollte den Parteien bis zum Ende der Woche zugehen. In der Stadt war sie demzufolge am Freitag noch nicht eingetroffen.
Der Bebauungsplan hätte aber ohnehin nur Baurecht für die Straßenunterführung am Bahnhof und einen Radfahrer-/Fußgängertunnel "beim Feiler" geschaffen. Der Straßenübergang dort wäre ganz weggefallen. Die Bahn hätte für die neuen Außenbahnsteige des Creidlitzer Bahnhofs eigene Baugenehmigungen gebraucht. Dafür hat die DB Netz ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt.
"Das EBA hat aber das Verfahren noch nicht eingeleitet, weil man das Ergebnis der Normenkontrollklage abwarten wollte. Einen Kontakt mit dem EBA, der DB Netz AG und der Regierung wird die Stadt Coburg in Kürze aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären", teilt Schmitt mit.
Für die Unterführungen hatten Stadt und Bahn eine Planungsvereinbarung geschlossen. "Man hat somit Hand in Hand geplant. Die Maßnahme wären auch in einem Projekt ausgeschrieben und hergestellt worden", betont Schmitt.
Schranken nur Provisorien
Seitens der Bahn war gestern keine Auskunft zu bekommen, wie sie sich das weitere Vorgehen in Creidlitz vorstellt. Weil die Unterführung nicht zum ICE-Start im vergangenen Dezember fertig wurde, hatte die Bahn die Übergänge mit neuen Schranken ausgerüstet. Die seien aber lediglich Provisorien, sagt dazu ein Kenner der Materie. Die Creidlitzer werden weiterhin das tun, was auch Frank Völker macht: Wenn sie sichergehen wollen, dass sie auf dem Weg in den Fabrikweg oder zur B4 nicht an einer Schranke warten müssen, fahren sie über Ketschendorf.