Die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Coburg wird am Donnerstag, 2. Juni, 13.30 Uhr, über die Unterlassungsklage von Edmund Frey gegen den Unternehmer Michael Stoschek entscheiden. Ausgangspunkt war eine E-Mail, die Stoschek im März 2015 im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um Max Brose an Edmund Frey geschrieben hatte. Dort heißt es, Frey habe sich "antisemitisch" geäußert und zudem "Nazi-Methoden" bedient. Die Mail ging in Kopie unter anderem an Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD).