Zur Herstellung von zwei Behelfsumfahrungen der St 2205 (westlich von Wiesenfeld sowie südlich von Kösfeld) wurde die Einrichtung einer halbseitigen Sperrung mit Ampelregelung für eine Zeitraum von jeweils max. 10 Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraumes von 21 Kalendertagen angeordnet.

Wie die Gemeinde Meeder mitteilt, muss hierfür die Einmündung Kösfeld Süd während der Ampelregelung voll gesperrt werden (Regelplan Bl/15).

Die Sperrung aus FR Kösfeld hat dabei vor dem Bahnübergang zu erfolgen, so dass dieser für diesen Zeitraum nicht mehr passierbar ist.