Der dreifache Mädchenmörder Manfred W. (69) aus Kaltenbrunn hat die Chance, im September aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Dies bestätigte ein Sprecher der Justiz in Straubing. Bereits Ende Dezember ist die Entscheidung der dortigen Strafvollstreckungskammer gefallen. Die aber noch nicht rechtskräftig ist. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft in Coburg, wo der Fall Manfred W. in den 1960er Jahren verhandelt wurde, noch Beschwerde einlegen könnte. Diese würde dann vom Oberlandesgericht Nürnberg entschieden werden.
Legt Anton Lohneis, leitender Oberstaatsanwalt in Coburg, Beschwerde ein? "Ich prüfe, ob ich gegen den Beschluss erfolgreich Beschwerde einlegen
kann." Es könnte sein. Allerdings nicht, wenn die "Entlassungssituation" geklärt ist. Die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Straubing, wo Manfred W. seit mehr als 40 Jahren einsitzt, ist an strenge Bedingungen geknüpft. Der Mann darf keinen Kontakt zu Minderjährigen haben und muss an einer ambulanten Sexualtherapie teilnehmen. Das Wichtigste aber: Er muss in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. "Rund um die Uhr braucht er ärztliche und soziale Hilfe", sagt der Justizsprecher, um sich nach der langen Haftzeit draußen zurechtzufinden.
Genau dies ist ein Knackpunkt: Viele geeignete Einrichtungen gibt es nicht und die wenigen erteilen Manfred W. Absagen, nachdem sein Fall durch die Zeitungen gegangen ist. "Das stimmt", bestätigt Matthias Konopka, der Leiter der JVA Straubing. Der zur Entlassung Manfred W.s sagt: "So sicher wär' ich mir da nicht." Die Anstalt hatte sich dagegen ausgesprochen. Aus "guten Gründen", sagt Konopka, sehe er einen freien Manfred W. nur "sehr kritisch". Und wenn, gehe es "nur im geschützten Rahmen".
Der Häftling habe über 42 Jahre gut gearbeitet und ein gutes Haftverhalten an den Tag gelegt. Dies sei, so Konopka, nicht ungewöhnlich. Trotzdem befürchtet er, dass von Manfred W. noch eine Gefahr ausgehen könnte. Und dies, obwohl er mit Medikamenten behandelt und kastriert wurde. Trotzdem ist Manfred W. kein sexuelles Neutrum. "Wer will das feststellen", fragt Konopka und verweist auf einen anderen Fall: Bei gleicher Behandlung habe der Täter trotzdem eine Frau vergewaltigt. Das sieht Staatsanwalt Lohneis - inzwischen - anders. Er geht wie die Gutachter davon aus, dass von Manfred W. keine Gefahr mehr ausgehe. Er sei mit seinen 69 Jahren deutlich gealtert und bereits körperlich gebrechlich. "Da kann man nicht drüber weg", sagt Lohneis.
Außerdem ist die Entscheidung auf Entlassung kein Freibrief für Manfred W.: Findet sich keine Einrichtung, muss er wieder in Haft. So steht es im Beschluss. Auch wenn er in einer speziellen Einrichtung nicht zurechtkommt, muss er zurück ins Gefängnis. Nur wenn wirklich durch ständige Überprüfung sichergestellt ist, dass er in Frei-
heit zurecht kommt, wird er nach der Erprobungsphase tatsächlich in Freiheit entlassen. Bei einem Scheitern der Heimunterbringung hebt die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung wieder auf und er bleibt in Haft." Manfred W.s Anwältin, Gerlinde Groß, hatte mehr Freiheit für ihren Mandanten gefordert: am liebsten eine Mietswohnung oder ein "Kloster an der tschechischen Grenze". Sie prüft, ob eine heimähnliche Unterbringung überhaupt zulässig sei. Wenigstens, so Groß, sei Manfred W. die elektronische Überwachung erspart geblieben.
Warum kommt Manfred W. überhaupt frei? Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat jeder Mensch einen Anspruch darauf, in Freiheit zu kommen - wenn die Prognose günstig ist.
Der Fall Manfred W. hatte Kriminalgeschichte geschrieben. Gutachter stritten darum, ob er psychisch krank sei oder doch zurechnungsfähig. Wäre Manfred W. damals als psychisch Kranker in eine Anstalt geschickt worden, wäre die Frage nach seiner Freilassung wohl erst gar nicht aufgekommen. "Da ist was dran", sagt Anstaltsleiter Konopka.
Manfred W. war 1969 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er drei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren umgebracht hat. Seit seiner Verurteilung ist er in der Justizvollzugsanstalt Straubing inhaftiert. Er ist einer der Häftlinge in Deutschland, die am längsten einsitzen.
Legt Anton Lohneis, leitender Oberstaatsanwalt in Coburg, Beschwerde ein? "Ich prüfe, ob ich gegen den Beschluss erfolgreich Beschwerde einlegen
kann." Es könnte sein. Allerdings nicht, wenn die "Entlassungssituation" geklärt ist. Die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Straubing, wo Manfred W. seit mehr als 40 Jahren einsitzt, ist an strenge Bedingungen geknüpft. Der Mann darf keinen Kontakt zu Minderjährigen haben und muss an einer ambulanten Sexualtherapie teilnehmen. Das Wichtigste aber: Er muss in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. "Rund um die Uhr braucht er ärztliche und soziale Hilfe", sagt der Justizsprecher, um sich nach der langen Haftzeit draußen zurechtzufinden.
Genau dies ist ein Knackpunkt: Viele geeignete Einrichtungen gibt es nicht und die wenigen erteilen Manfred W. Absagen, nachdem sein Fall durch die Zeitungen gegangen ist. "Das stimmt", bestätigt Matthias Konopka, der Leiter der JVA Straubing. Der zur Entlassung Manfred W.s sagt: "So sicher wär' ich mir da nicht." Die Anstalt hatte sich dagegen ausgesprochen. Aus "guten Gründen", sagt Konopka, sehe er einen freien Manfred W. nur "sehr kritisch". Und wenn, gehe es "nur im geschützten Rahmen".
Der Häftling habe über 42 Jahre gut gearbeitet und ein gutes Haftverhalten an den Tag gelegt. Dies sei, so Konopka, nicht ungewöhnlich. Trotzdem befürchtet er, dass von Manfred W. noch eine Gefahr ausgehen könnte. Und dies, obwohl er mit Medikamenten behandelt und kastriert wurde. Trotzdem ist Manfred W. kein sexuelles Neutrum. "Wer will das feststellen", fragt Konopka und verweist auf einen anderen Fall: Bei gleicher Behandlung habe der Täter trotzdem eine Frau vergewaltigt. Das sieht Staatsanwalt Lohneis - inzwischen - anders. Er geht wie die Gutachter davon aus, dass von Manfred W. keine Gefahr mehr ausgehe. Er sei mit seinen 69 Jahren deutlich gealtert und bereits körperlich gebrechlich. "Da kann man nicht drüber weg", sagt Lohneis.
Außerdem ist die Entscheidung auf Entlassung kein Freibrief für Manfred W.: Findet sich keine Einrichtung, muss er wieder in Haft. So steht es im Beschluss. Auch wenn er in einer speziellen Einrichtung nicht zurechtkommt, muss er zurück ins Gefängnis. Nur wenn wirklich durch ständige Überprüfung sichergestellt ist, dass er in Frei-
heit zurecht kommt, wird er nach der Erprobungsphase tatsächlich in Freiheit entlassen. Bei einem Scheitern der Heimunterbringung hebt die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung wieder auf und er bleibt in Haft." Manfred W.s Anwältin, Gerlinde Groß, hatte mehr Freiheit für ihren Mandanten gefordert: am liebsten eine Mietswohnung oder ein "Kloster an der tschechischen Grenze". Sie prüft, ob eine heimähnliche Unterbringung überhaupt zulässig sei. Wenigstens, so Groß, sei Manfred W. die elektronische Überwachung erspart geblieben.
Warum kommt Manfred W. überhaupt frei? Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat jeder Mensch einen Anspruch darauf, in Freiheit zu kommen - wenn die Prognose günstig ist.
Der Fall Manfred W. hatte Kriminalgeschichte geschrieben. Gutachter stritten darum, ob er psychisch krank sei oder doch zurechnungsfähig. Wäre Manfred W. damals als psychisch Kranker in eine Anstalt geschickt worden, wäre die Frage nach seiner Freilassung wohl erst gar nicht aufgekommen. "Da ist was dran", sagt Anstaltsleiter Konopka.
Manfred W. war 1969 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er drei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren umgebracht hat. Seit seiner Verurteilung ist er in der Justizvollzugsanstalt Straubing inhaftiert. Er ist einer der Häftlinge in Deutschland, die am längsten einsitzen.