Der Beta-Bau des Staatlichen Arnold-Gymnasiums Neustadt ist sanierungsbedürftig. Deshalb befasste sich der Kreisausschuss für Bildung, Kultur und Sport mit dem Thema. Es gab eine kontroverse Diskussion. Denn die Kreisräte waren darauf eingestellt, der Verwaltung des Landkreises den Auftrag zur Ausschreibung der Planungsleistungen zunächst für den Beta-Bau zu erteilen, aber nicht für die Sanierung der Einfachhalle, der Außenanlagen und die energetische Sanierung des Gamma-Baues, auch nicht für den Planungsauftrag an Architekten und Fachplaner über mögliche Ertüchtigungen von Ausweichräumen für die Schule beziehungsweise die Aufstellung von Containern sowie die Ermittlung der Kosten, die durch die erforderliche Verlegung der Räume, insbesondere auch von nectv in die jetzige Cafeteria, anfallen.

In der Beschlussvorlage war eine Entscheidung für sämtliche Maßnahmen vorgesehen, jedoch konnte Landrat Michael Busch (SPD) sich nicht damit durchsetzen, auch wenn er auf die Folgen verwies. Das Maßnahmenpaket wurde nicht beschlossen. Der Grund dafür war darin zu suchen, dass einige Kreisräte erstaunt waren, dass über die weiteren Baumaßnahmen (der Beta-Bau war beschlossene Sache) urplötzlich ohne weitere Informationen - auch über die Kosten - eine entsprechende Empfehlung an den Kreistag gegeben werden sollte.


Nun soll wohl der Kreistag entscheiden

Rainer Mattern (CSU/LV) sagte denn auch: "Zunächst nur die Sanierung des Beta-Baus vorantreiben." Gisela Böhnel (FW) meinte: "Ich bin überrascht über diese Entwicklung." Und Hans-Joachim Lieb (FW) betonte: "Ich bin erstaunt, da im Kreistag von den weiteren Kosten keine Rede war." Die Auseinandersetzung über die weiteren Maßnahmen soll nunmehr ganz allein vermutlich in der Kreistagssitzung am 26. April erfolgen, in der Zwischenzeit will die Landkreisverwaltung weitere Fakten liefern. "Wenn das nicht kommt, erleben wir auf der Kreistagsitzung ein Debakel", meinte Peter Jacobi (ÖDP/FDP).

Als Zeitschiene war vorgesehen, dass 2019 die Sanierungsarbeiten beginnen und circa zwei Jahre dauern sollen. Angedacht wurde eine Förderung nach dem Kommunalen Investitionsprogramm Schulinfrastruktur oder die Förderung nach FAG, wobei sich bei letzterem eine voraussichtliche Förderung durch die Regierung von Oberfranken im höheren Bereich von 60 Prozent ergeben könnte.

Der Kreistag hat bereits die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt, allerdings nur für den Beta-Bau, und im Haushalt 2018 erst mal Planungskosten von 350 000 Euro für den Beta-Bau eingestellt. Des Weiteren sieht das Investitionsprogramm der folgenden Jahre 7,9 Millionen an Sanierungskosten vor. Als Grundlage für die Planungen wurde bei der Regierung von Oberfranken im Vorfeld bereits das abstrakte Raumprogramm für die Schule beantragt, wobei die künftigen Flächen für nectv als schulisch notwendig anerkannt wurden. Die sich im abstrakten Raumprogramm rein rechnerisch ergebenden Flächen können voraussichtlich im Bestand umgesetzt werden.


30 Jahre alte Heizung

Im Rahmen einer bereits erfolgten Besichtigung wurde der Umfang der weiteren Sanierung aufgelistet. Dabei wurde festgestellt, dass die Einfachhalle ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Vermutlich sind auch im Alpha- und im Gammabau Sanierungsarbeiten erforderlich, insbesondere bei der bereits 30 Jahre alten Heizung, bei der die Feinstaubwerte nicht mehr eingehalten werden. Auch sollen die Außenanlagen untersucht werden. Ein Energiekonzept sollte erstellt werden. Über die Auslagerung des Schulbetriebes während der Umbauphase sollen die Planer aufgefordert werden, den Betrieb und die Schule sicherzustellen.

Der Antrag der CSU/LV auf vollständige Übernahme der Fahrtkosten durch den Kreis auch zur nächstgelegenen weiterführenden Schule innerhalb der Bildungsregion Coburg als freiwillige Leistung ist gescheitert. Er wurde mit neun zu vier Stimmen abgelehnt. "Wenn wir das aufweichen, kommen immer mehr Kosten auf uns zu", sagte Landrat Busch. Auch die Kämmerei warnte vor Übernahme der Kosten. Ausschlaggebend für die Entscheidung war auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, da geprüft werden müsste, wie weit Kindern, die Schulen in angrenzenden Landkreisen besuchen, ebenfalls die Fahrkosten als freiwillige Leistung gezahlt werden müssten.