Die stillen Tage im November und Dezember stehen vor der Tür. Das Ordnungsamt der Stadt Coburg informiert deshalb über die aktuelle Rechtslage am Reformationstag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag sowie an Heiligabend.

Untersagt sind an allen genannten stillen Tagen, wie an allen Sonntagen, von 7 bis 11Uhr:

  • alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstähnlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören,
  • öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter den ersten Punkt fallen,
  • Treibjagden.

Darüber hinaus gelten folgende weitere Verbote

An Allerheiligen, 1. November, am Volkstrauertag, 13. November und am Totensonntag, 20. November, jeweils von 2 bis 24 Uhr:

  • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
  • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
  • die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen.

Am Buß- und Bettag, 16. November, von 2 bis 24 Uhr:

  • die Veranstaltung sportlicher und turnerischer Wettkämpfe auch außerhalb der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes,
  • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
  • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
  • Öffnung und Betrieb von Spielhallen.

An Heiligabend, 24. Dezember, von 14 bis 24 Uhr:

  • die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen,
  • alle anderen, der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern dabei nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist,
  • Öffnung und Betrieb von Spielhallen.