Der Fall Peggy steht womöglich vor der Aufklärung. Nachdem ein Skelett in einem Waldstück nur 15 Kilometer weit weg von Lichtenberg gefunden wurde, deutet vieles darauf hin, dass es sich dabei um das neunjährige Mädchen handelt. Es wäre das Ende von 15 Jahren Ungewissheit. Auch für alle Beteiligten dieses spektakulären Vermisstenfalls, der über Jahre Deutschland in Atem hielt.
Rückblick: Im Oktober 2002 präsentierten die Ermittler zunächst Ulvi K., einen geistig behinderten Mann, als mutmaßlichen Mörder. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, 2014 aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ein wichtiger Belastungszeuge hatte zuvor seine Aussage widerrufen.
Der Anwalt des Mannes, Thomas Saschenbrecker, verfolgt mit großem Interesse die aktuellen Entwicklungen im Fall Peggy. Gegenüber dieser Zeitung erklärt er am Telefon: "Wenn es sich bei den sterblichen Überresten wirklich um Peggy handelt, dann ließe sich endlich klären, wie das Mädchen ums Leben kam. Ob es sich um eine Gewalttat handelte oder um einen Unfall. Es gab ja in all den Jahren seit dem Verschwinden der Schülerin zum Teil haarsträubende Geschichten, was mit ihr passiert sein soll."
Saschenbrecker vermutet, dass selbst für die Mutter von Peggy die Gewissheit, dass die Leiche der Tochter gefunden wurde, auch beruhigend wirken kann: "Jahrelang diese schreckliche Ungewissheit, was mit dem eigenen Kind passiert sein könnte. Das ist ein furchtbarer Zustand, der alle nicht zur Ruhe kommen lässt."
Derweil kämpft Saschenbrecker als Anwalt weiter darum, dass sein Mandant von allen Anschuldigungen einen kompletten Freispruch bekommt.
Am 14. Mai 2014 endete der erneut aufgerollte Mordprozess um Peggy mit einem Freispruch für Ulvi K. Die Missbrauchsvorwürfe standen damals jedoch nicht auf dem Prüfstand. Saschenbrecker will das ändern: "Ich habe Akteneinsicht beantragt und strebe die Wiederaufnahme des Verfahrens an." Der Verteidiger sieht vor allem die Einschätzungen eines Gutachters weiter kritisch, dessen Schlussfolgerungen dazu führten, dass Ulvi K. verurteilt wurde. "Es wurden keine Spuren des Mädchens im Zimmer von Ulvi K. sichergestellt", fügt Saschenbrecker an.
Der geistig behinderte K. lebt zur Zeit in einem Heim. "Dort geht es ihm gut und er fühlt sich wohl,", sagt Saschenbrecker. Mit der Rehabilitation von allen Vorwürfen will der Verteidiger den Weg ebnen, dass sein Mandant auch eine finanzielle Entschädigung vom Freistaat einfordern könne.
"Dann kann er seine Unterbringung auch selbst finanzieren, was für sein Selbstwertgefühl enorm wichtig ist", stellt der Anwalt klar.
Rückblick: Im Oktober 2002 präsentierten die Ermittler zunächst Ulvi K., einen geistig behinderten Mann, als mutmaßlichen Mörder. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, 2014 aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ein wichtiger Belastungszeuge hatte zuvor seine Aussage widerrufen.
Anwalt von Ulvi K. verfolgt mit großem Interesse die Entwicklungen im Fall
Der Anwalt des Mannes, Thomas Saschenbrecker, verfolgt mit großem Interesse die aktuellen Entwicklungen im Fall Peggy. Gegenüber dieser Zeitung erklärt er am Telefon: "Wenn es sich bei den sterblichen Überresten wirklich um Peggy handelt, dann ließe sich endlich klären, wie das Mädchen ums Leben kam. Ob es sich um eine Gewalttat handelte oder um einen Unfall. Es gab ja in all den Jahren seit dem Verschwinden der Schülerin zum Teil haarsträubende Geschichten, was mit ihr passiert sein soll."Saschenbrecker vermutet, dass selbst für die Mutter von Peggy die Gewissheit, dass die Leiche der Tochter gefunden wurde, auch beruhigend wirken kann: "Jahrelang diese schreckliche Ungewissheit, was mit dem eigenen Kind passiert sein könnte. Das ist ein furchtbarer Zustand, der alle nicht zur Ruhe kommen lässt."
Derweil kämpft Saschenbrecker als Anwalt weiter darum, dass sein Mandant von allen Anschuldigungen einen kompletten Freispruch bekommt.
Saschenbrecker sieht Einschätzung eines Gutachters kritisch
Am 14. Mai 2014 endete der erneut aufgerollte Mordprozess um Peggy mit einem Freispruch für Ulvi K. Die Missbrauchsvorwürfe standen damals jedoch nicht auf dem Prüfstand. Saschenbrecker will das ändern: "Ich habe Akteneinsicht beantragt und strebe die Wiederaufnahme des Verfahrens an." Der Verteidiger sieht vor allem die Einschätzungen eines Gutachters weiter kritisch, dessen Schlussfolgerungen dazu führten, dass Ulvi K. verurteilt wurde. "Es wurden keine Spuren des Mädchens im Zimmer von Ulvi K. sichergestellt", fügt Saschenbrecker an. Der geistig behinderte K. lebt zur Zeit in einem Heim. "Dort geht es ihm gut und er fühlt sich wohl,", sagt Saschenbrecker. Mit der Rehabilitation von allen Vorwürfen will der Verteidiger den Weg ebnen, dass sein Mandant auch eine finanzielle Entschädigung vom Freistaat einfordern könne.
"Dann kann er seine Unterbringung auch selbst finanzieren, was für sein Selbstwertgefühl enorm wichtig ist", stellt der Anwalt klar.