Für Gartenbesitzer stellen sie eine spürbare Erleichterung dar: Mähroboter nehmen ihnen die Tätigkeit des Rasenmähens ab und sorgen für einen gleichmäßigen Schnitt. Dabei gehen sie in der Regel sehr geräuscharm vor. Weil sie zudem selbstständig arbeiten, bedeuten sie für Menschen eine enorme Zeitersparnis. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind Mähroboter-Käufe zwischen Januar und April 2025 um 45 Prozent gestiegen. Zugleich stehen die Maschinen immer wieder in der Kritik - insbesondere wegen ihrer Risiken für die Tierwelt.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) berichtet von einer "tödlichen Gefahr" für Igel und Co. Probleme betreffen vor allem nachtaktive Tiere, die bei Bedrohung nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen. Dieses Verhalten macht sie anfällig für die scharfen Klingen der Roboter, was oft zu schweren oder tödlichen Verletzungen führt. Die Tierhilfe Schweinfurt warnte schon vor gut zwei Jahren vor der "leisen Killermaschine", nachdem ein entsprechendes Gerät einen Igel erfasst und den Körper des Tiers zerfetzt hatte. Um solche Vorfälle möglichst zu verhindern, tritt nun in einer oberfränkischen Stadt eine Neuregelung in Kraft.
Nachtfahrverbot für Mähroboter in Bayreuth - Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Zum Schutz von Kleintieren wie Igeln fordern Tierschutzorganisationen seit Längerem Maßnahmen wie Nachtfahrverbote. Entsprechende Allgemeinverfügungen wurden bereits in Städten wie Köln und Leipzig umgesetzt. Auch die Stadt Bayreuth erlässt jetzt ein Verbot für den Betrieb von Mährobotern in den Nachtstunden im Stadtgebiet. "Hierfür hat der Stadtrat Ende Juni den Weg freigemacht", heißt es in einer am Montag (28. Juli 2025) veröffentlichten Medienmitteilung der Stadt. Die neue Regelung gilt demnach "ab sofort".
Das Nachtfahrverbot diene dem Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. "Es untersagt den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages", so die Stadt. Unter den Begriff Mähroboter fallen demzufolge "alle Serviceroboter, die selbsttätig eine vorgegebene Rasenfläche mähen können". Die Einzelheiten des Nachtfahrverbots sind in einer entsprechenden Allgemeinverfügung geregelt.
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