Für die Polizei steht derzeit eindeutig fest: Ein islamistischer Hintergrund ist bei dem Vorfall auszuschließen. Jürgen Stadter vom Polizeipräsidium Oberfranken erklärt auch warum: "Sicher macht uns bei dieser Einschätzung, dass wir bei dem 30-jährigen Mann keine Hinweise auf eine entsprechende Motivation gefunden haben. Außerdem befand er sich in einem Zustand, der auf eine psychische Krankheit hindeutet." Offenbar lassen Verhaltensweisen nach der Festnahme nur diesen Schluss zu.
Der Mann mit senegalesischer Staatsbürgerschaft hatte am Freitag gegen 12 Uhr vor Betreten eines Busses am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) lautstark lebensgefährdende Taten angedroht. Laut Polizei haben Passanten berichtet, dass er "Ihr werdet alle sterben!" und "Alluah Akbar!" geschrien hätte. Anschließend ist er mit zwei Gepäckstücken in einen Bus der Linie 902 in Richtung Bamberger Osten gestiegen. Zwischenzeitlich alarmierte Polizisten nahmen den Asylbewerber dort widerstandlos fest. Auf Grund der Drohungen wurde der ZOB weiträumig abgesperrt, bis Spezialisten einer technischen Spezialeinheit des Bayerischen Landeskriminalamts das Gepäck des Beschuldigten überprüft und gegen 15 Uhr als ungefährlich beurteilt hatten. Nur "Alltagsgegenstände" haben sich nach Aussage der Polizei in den zwei Rucksäcken befunden. Die Absperrung des ZOB wurde danach umgehend wieder aufgehoben.
Noch am späten Freitagnachmittag wurde der Beschuldige dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Statt eines Haftbefehls erließ der Richter auf Grund der akuten psychischen Erkrankung des Mannes einen Unterbringungsbefehl. Somit wurde der 30-Jährige umgehend in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen. "Dies passiert immer dann, wenn ein Täter nicht voll schuldfähig ist", erläutert Stadter diese Maßnahme.
Wie geht es nun weiter? Zum einen würden Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft weiter ermitteln - wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und wegen Bedrohung. Ob, wann und in welchen Punkten letztlich Anklage gegen den Senegalesen erhoben werde, hänge jedoch davon ab, wie sich sein Zustand entwickelt und ob er generell als schuldfähig eingeschätzt wird. Stadter geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft zur Bewertung ein detailliertes Gutachten erstellen lassen wird.
Der Polizeisprecher bestätigte auf Nachfrage auch, dass die Polizei in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg-Ost schon am Freitag umfangreich ermittelt hätte. Dort wohnte zuletzt auch der Beschuldigte. "Die Untersuchungen dort stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum ZOB-Vorfall", sagte Stadter, wollte allerdings dazu keiner näheren Informationen geben. Festnahme in der AEO habe es jedenfalls nicht gegeben. Es werde davon ausgegangen, dass er alleine gehandelt hat. Natürlich sei der Polizei inzwischen auch Näheres zur Identität und zur persönlichen Geschichte des Mannes bekannt, da diese jedoch "nicht relevant" für die Tat seien, werden sie nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben.
"Alltagsgegenstände" in den Rucksäcken
Der Mann mit senegalesischer Staatsbürgerschaft hatte am Freitag gegen 12 Uhr vor Betreten eines Busses am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) lautstark lebensgefährdende Taten angedroht. Laut Polizei haben Passanten berichtet, dass er "Ihr werdet alle sterben!" und "Alluah Akbar!" geschrien hätte. Anschließend ist er mit zwei Gepäckstücken in einen Bus der Linie 902 in Richtung Bamberger Osten gestiegen. Zwischenzeitlich alarmierte Polizisten nahmen den Asylbewerber dort widerstandlos fest. Auf Grund der Drohungen wurde der ZOB weiträumig abgesperrt, bis Spezialisten einer technischen Spezialeinheit des Bayerischen Landeskriminalamts das Gepäck des Beschuldigten überprüft und gegen 15 Uhr als ungefährlich beurteilt hatten. Nur "Alltagsgegenstände" haben sich nach Aussage der Polizei in den zwei Rucksäcken befunden. Die Absperrung des ZOB wurde danach umgehend wieder aufgehoben. Noch am späten Freitagnachmittag wurde der Beschuldige dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Statt eines Haftbefehls erließ der Richter auf Grund der akuten psychischen Erkrankung des Mannes einen Unterbringungsbefehl. Somit wurde der 30-Jährige umgehend in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen. "Dies passiert immer dann, wenn ein Täter nicht voll schuldfähig ist", erläutert Stadter diese Maßnahme.
Gutachten muss entscheiden
Wie geht es nun weiter? Zum einen würden Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft weiter ermitteln - wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und wegen Bedrohung. Ob, wann und in welchen Punkten letztlich Anklage gegen den Senegalesen erhoben werde, hänge jedoch davon ab, wie sich sein Zustand entwickelt und ob er generell als schuldfähig eingeschätzt wird. Stadter geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft zur Bewertung ein detailliertes Gutachten erstellen lassen wird. Der Polizeisprecher bestätigte auf Nachfrage auch, dass die Polizei in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg-Ost schon am Freitag umfangreich ermittelt hätte. Dort wohnte zuletzt auch der Beschuldigte. "Die Untersuchungen dort stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum ZOB-Vorfall", sagte Stadter, wollte allerdings dazu keiner näheren Informationen geben. Festnahme in der AEO habe es jedenfalls nicht gegeben. Es werde davon ausgegangen, dass er alleine gehandelt hat. Natürlich sei der Polizei inzwischen auch Näheres zur Identität und zur persönlichen Geschichte des Mannes bekannt, da diese jedoch "nicht relevant" für die Tat seien, werden sie nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben.