Verhagelt ein einzelner Zugezogener die Festivitäten der Memmelsdorfer? Oder wendet der Bürgermeister ein nächtliches Parkverbot als Knebel gegen unliebsame Anwohner an und stellt diese öffentlich an den Pranger? Beide Parteien des Konflikts haben ihre eigenen Deutungsversuche. Epizentrum des Streits ist die Seehofhalle. Die Risse und Gräben ziehen sich jedoch quer durch die Bevölkerung.
Auf der einen Seite der Bürgermeister: "Ein Einzelner schafft es, Tausenden das Leben zu vermiesen", schimpft Gerd Schneider (parteilos). "Wenn ich doch weiß, dass gegenüber eine Veranstaltungshalle ist, die mich stört, warum ziehe ich dann dorthin?" Auf der anderen Seite jener angesprochene Nachbar und noch ein paar Mitstreiter, die sich schikaniert fühlen und beklagen: "Die Hetze gegen die Anwohner nimmt langsam groteske Formen an."
Was also ist faul in der Gemeinde Memmelsdorf? Der Streit dreht sich um die Veranstaltungen in der Sporthalle. Neujahrsempfänge, Faschingsbälle, Galas, Sportlerehrungen, Johannisfeuer, das berühmte Quattroball-Turnier, Schulabschlussfeiern, Hundeschauen: Seit ihrer Erbauung 1988 beherbergte die Seehofhalle viele Veranstaltungen. An dieser Stelle von unzähligen Veranstaltungen zu sprechen, wäre falsch - denn um die genaue Zahl pro Jahr dreht sich der Streit.
1997 klagte ein Anwohner wegen Lärmbelästigung im Wohngebiet und bekam vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht: Das Urteil schränkte die Nutzung der Halle auf exakt neun Veranstaltungen pro Jahr ein. Danach richtete sich der Memmelsdorfer Festkalender in der Folge aus. Bis 2016. Denn in diesem Jahr wandte sich derselbe Anwohner - mittlerweile 90 und unterstützt von jenem zugezogenen Nachbarn Walter Stumpf - wieder an die Gemeinde. "Es ist festzustellen, dass die Lärmbelästigung zunimmt. Immer mehr Veranstaltungen in und um die Seehofhalle werden ausgedehnt, die zu Lärmbelästigungen in den Morgenstunden führen", schrieb Stumpf an die Gemeinde und verwies auf das Urteil von 1997.
Erneut wurde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bemüht. Dieses fasste den Beschluss: Der Gemeinde "wird ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro für den Fall angedroht, dass sie in einem Kalenderjahr mehr als neun Veranstaltungstage in der Seehofhalle zulässt, bei denen der Verkehr auf dem zugehörigen Parkplatz sich auf die Zeit nach 22 Uhr erstreckt."
Rumms. Für Bürgermeister Gerd Schneider zieht dieser Satz einen roten Strich durch den Festkalender seiner Gemeinde. Denn plötzlich ist nicht mehr von Veranstaltungen die Rede, sondern von Veranstaltungstagen. "Allein nach unserem bekannten Quattroball-Turnier mit über 1000 Personen sind schon drei von neun Tagen weg", rechnet der Gemeindechef vor. "Diese deutliche Verschärfung des alten Urteils ist für uns ein großes Problem." Noch dazu, weil der Gemeinde ab dem zehnten Veranstaltungtag ein Zwangsgeld angedroht werde.
Außerdem werden vom Gericht die betroffenen Veranstaltungen auch anhand der Parkplatzbenutzung definiert. Als Reaktion auf den Beschluss ließ Schneider Schilder am Parkplatz aufstellen. Darauf wird das Parken auf die Zeit bis 22 Uhr beschränkt. Allerdings generell. Nicht nur bei Veranstaltungen.
"Wir sehen dieses generelle nächtliche Parkverbot als Retourkutsche des Bürgermeisters gegen uns Anwohner", sagt ein Nachbar, der nicht namentlich genannt werden will, aber betont: Es gebe mehrere Mitstreiter, nicht nur einen Streithansl. "Im Mitteilungsblatt der Gemeinde macht der Bürgermeister außerdem massive Propaganda gegen uns Anwohner und erklärt das Parkverbot mit dem Gerichtsurteil, obwohl das damit nichts zu tun hat." Die Argumentation der Anwohner: Es gebe überhaupt keine Notwendigkeit, den Parkplatz dauerhaft ab 22 Uhr zu sperren. Dadurch sollten nur die Anwohner schikaniert werden.
Der Bürgermeister verwehrt sich gegen solche Vorwürfe: "Die neuen Parkregelungen an der Seehofhalle sind zusammen mit einem Juristen abgestimmt worden, um jedwede weitere Klage zu vermeiden." Ziel sei es, ab dem zehnten Veranstaltungs-Tag den Parkverkehr ab 22 Uhr zu verhindern. Die komplizierten Hintergründe könne man aber nicht alle auf ein Schild schreiben. Künftig soll deshalb ab dem zehnten Veranstaltungs-Tag abends eine Kette vorgehängt werden, damit Ruhe ist.
Dann holt der Bürgermeister zum verbalen Konter aus: Präzise Regelungen seien nötig, "um den Dorffrieden zu sichern und eine gelingende Nachbarschaft zu ermöglichen, in der eine seit 30 Jahren beliebte Veranstaltungshalle für viele Vereine und viele Tausend Besucher nicht zum juristischen Zankapfel wird." Schneider zieht Parallelen, "wie bei Klagen von Landbewohnern gegen Kuhglocken, von neu Hinzugezogenen gegen eine 90 Jahre alte Bäckerei in München, gegen die Kirchturmglocke mitten im Ort, die dort seit Jahrhunderten steht oder bei Käufern von Häusern an Kinderspielplätzen und Sportplätzen, die weder Kinder noch Fußball mögen."
Auf der einen Seite der Bürgermeister: "Ein Einzelner schafft es, Tausenden das Leben zu vermiesen", schimpft Gerd Schneider (parteilos). "Wenn ich doch weiß, dass gegenüber eine Veranstaltungshalle ist, die mich stört, warum ziehe ich dann dorthin?" Auf der anderen Seite jener angesprochene Nachbar und noch ein paar Mitstreiter, die sich schikaniert fühlen und beklagen: "Die Hetze gegen die Anwohner nimmt langsam groteske Formen an."
Was also ist faul in der Gemeinde Memmelsdorf? Der Streit dreht sich um die Veranstaltungen in der Sporthalle. Neujahrsempfänge, Faschingsbälle, Galas, Sportlerehrungen, Johannisfeuer, das berühmte Quattroball-Turnier, Schulabschlussfeiern, Hundeschauen: Seit ihrer Erbauung 1988 beherbergte die Seehofhalle viele Veranstaltungen. An dieser Stelle von unzähligen Veranstaltungen zu sprechen, wäre falsch - denn um die genaue Zahl pro Jahr dreht sich der Streit.
Gerichtsposse entzweit Bürger
1997 klagte ein Anwohner wegen Lärmbelästigung im Wohngebiet und bekam vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht: Das Urteil schränkte die Nutzung der Halle auf exakt neun Veranstaltungen pro Jahr ein. Danach richtete sich der Memmelsdorfer Festkalender in der Folge aus. Bis 2016. Denn in diesem Jahr wandte sich derselbe Anwohner - mittlerweile 90 und unterstützt von jenem zugezogenen Nachbarn Walter Stumpf - wieder an die Gemeinde. "Es ist festzustellen, dass die Lärmbelästigung zunimmt. Immer mehr Veranstaltungen in und um die Seehofhalle werden ausgedehnt, die zu Lärmbelästigungen in den Morgenstunden führen", schrieb Stumpf an die Gemeinde und verwies auf das Urteil von 1997. Erneut wurde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bemüht. Dieses fasste den Beschluss: Der Gemeinde "wird ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro für den Fall angedroht, dass sie in einem Kalenderjahr mehr als neun Veranstaltungstage in der Seehofhalle zulässt, bei denen der Verkehr auf dem zugehörigen Parkplatz sich auf die Zeit nach 22 Uhr erstreckt."
Rumms. Für Bürgermeister Gerd Schneider zieht dieser Satz einen roten Strich durch den Festkalender seiner Gemeinde. Denn plötzlich ist nicht mehr von Veranstaltungen die Rede, sondern von Veranstaltungstagen. "Allein nach unserem bekannten Quattroball-Turnier mit über 1000 Personen sind schon drei von neun Tagen weg", rechnet der Gemeindechef vor. "Diese deutliche Verschärfung des alten Urteils ist für uns ein großes Problem." Noch dazu, weil der Gemeinde ab dem zehnten Veranstaltungtag ein Zwangsgeld angedroht werde.
Außerdem werden vom Gericht die betroffenen Veranstaltungen auch anhand der Parkplatzbenutzung definiert. Als Reaktion auf den Beschluss ließ Schneider Schilder am Parkplatz aufstellen. Darauf wird das Parken auf die Zeit bis 22 Uhr beschränkt. Allerdings generell. Nicht nur bei Veranstaltungen.
Retourkutsche gegen Anwohner?
"Wir sehen dieses generelle nächtliche Parkverbot als Retourkutsche des Bürgermeisters gegen uns Anwohner", sagt ein Nachbar, der nicht namentlich genannt werden will, aber betont: Es gebe mehrere Mitstreiter, nicht nur einen Streithansl. "Im Mitteilungsblatt der Gemeinde macht der Bürgermeister außerdem massive Propaganda gegen uns Anwohner und erklärt das Parkverbot mit dem Gerichtsurteil, obwohl das damit nichts zu tun hat." Die Argumentation der Anwohner: Es gebe überhaupt keine Notwendigkeit, den Parkplatz dauerhaft ab 22 Uhr zu sperren. Dadurch sollten nur die Anwohner schikaniert werden. Der Bürgermeister verwehrt sich gegen solche Vorwürfe: "Die neuen Parkregelungen an der Seehofhalle sind zusammen mit einem Juristen abgestimmt worden, um jedwede weitere Klage zu vermeiden." Ziel sei es, ab dem zehnten Veranstaltungs-Tag den Parkverkehr ab 22 Uhr zu verhindern. Die komplizierten Hintergründe könne man aber nicht alle auf ein Schild schreiben. Künftig soll deshalb ab dem zehnten Veranstaltungs-Tag abends eine Kette vorgehängt werden, damit Ruhe ist.
Dann holt der Bürgermeister zum verbalen Konter aus: Präzise Regelungen seien nötig, "um den Dorffrieden zu sichern und eine gelingende Nachbarschaft zu ermöglichen, in der eine seit 30 Jahren beliebte Veranstaltungshalle für viele Vereine und viele Tausend Besucher nicht zum juristischen Zankapfel wird." Schneider zieht Parallelen, "wie bei Klagen von Landbewohnern gegen Kuhglocken, von neu Hinzugezogenen gegen eine 90 Jahre alte Bäckerei in München, gegen die Kirchturmglocke mitten im Ort, die dort seit Jahrhunderten steht oder bei Käufern von Häusern an Kinderspielplätzen und Sportplätzen, die weder Kinder noch Fußball mögen."