Da kommt einiges zusammen: Staatsanwalt Stephan Schäl hatte immerhin 39 Fälle mit insgesamt über 40 Kilogramm Rauschgift zur Anklage im Visier - von denen nun aber nur noch eine Handvoll übrig geblieben sind. Sie dürften aber reichen, um alle fünf Angeklagten für mehrere Jahre hinter Gittern zu bringen.
Gleich vier psychiatrische Sachverständige hatten die fünf Angeklagten untersucht und befragt. Dr. Walter Bogner und sein Kollege Dr. Majd Chahoud vom gerichtsärztlichen Dienst am Oberlandesgericht, sowie Dr. Christoph Mattern, ehedem am Bezirksklinikum in Kutzenberg, und Dr. Thomas Wenske, stellvertretender Chefarzt am Klinikum am Europakanal in Erlangen, bescheinigten allen Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Sie hätten genau gewusst, was sie taten.
Das von ihnen konsumierte Cannabis, sei es als Harz (Haschisch) oder als Blüten (Marihuana), habe nur geringes Suchtpotenzial. Da brauche es schon zehn bis zwölf Jahre intensiven Konsums, also mehr als fünf Gramm täglich, damit negative Folgen im gesundheitlichen und beruflichen Bereich sichtbar würden. Die chemisch-toxikologischen Gutachten der Rechtsmediziner von der Universität Erlangen brachten bei allen Angeklagten den Nachweis des Cannabis-Konsums zutage. Außerdem im Einzelfall auch Ecstasy und Amphetamine, Kokain und ein opiumhaltiges Schmerzmittel. Das Tramadol mache bereits nach sechs bis acht Wochen abhängig, warnte Dr. Mattern.
Während der eine "zur Entspannung und aus Spaß" geraucht hätte, enthüllte Dr. Wenske, dass einer der Angeklagten damit gleich mehrere schwere schlimme Erlebnisse verdrängen wollte. Zum einen eine dreimonatige Inhaftierung in Syrien. Er sei dort wegen seines Engagements gegen den Diktator Assad vor sieben Jahren eingesperrt und täglich mehr als zehn Stunden gefoltert worden. Erst durch eine größere Bestechungssumme sei es der Familie gelungen, ihren Sohn kurz vor seinem Tod freizukaufen.
Die Angaben des Angeklagten hatte der Psychiater an dessen eigenem Leib überprüfen können. "Man sieht, dass er "bearbeitet" wurde. Da finden sich großflächige Narben, die wohl absichtlich unsachgemäß versorgt wurden." Zudem sei der Angeklagte seiner glaubwürdigen Schilderung nach als 16-jähriger Jugendlicher Opfer sexueller Gewalt geworden, was ihn sehr beschämt habe. "Er hat darüber erstmals überhaupt gesprochen." Schließlich hätte der Tod seines Bruders und dessen Tochter bei der Flucht über das Mittelmeer ihn schwer erschüttert. Für den Angeklagten sei unbedingt eine wohl zweijährige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Bewältigung der Traumata und der Drogensucht notwendig. Sonst ändere sich nach der Haft nichts an seinem Verhalten.
Ein zweiter Angeklagter, der nach fachärztlicher Meinung therapeutische Hilfe benötigt, wird diese wohl nicht erhalten können. Dafür seien dessen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichend genug. Und ein arabisches Angebot gebe es bayernweit nicht, ergänzte Dr. Mattern.
Von zwei Kleindealern aus dem Raum Schlüsselfeld und Ebrach, der eine Lagerist, der andere arbeitslos, machte der eine keine Angaben, weil noch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft und er sich nicht selbst belasten musste. Der andere schilderte, wie die Drogengeschäfte in Ebrach in einer alten Schule abgelaufen waren. Wobei er allerdings nur etwa zehn Käufe zugab, wiewohl die Kripo-Ermittler davon ausgehen, dass "über Wochen hinweg täglich 200 bis 400 Gramm Haschisch" den Besitzer wechselten.
Dabei belastete der Zeuge den Angeklagten, der als einziger bisher nicht gestanden hatte. Mit 3,50 Euro für das Gramm Haschisch sei der Preis sehr gut gewesen - die Qualität übrigens auch. Das bestätigten Wirkstoffgutachten an beschlagnahmten Rauschmitteln, die einen sehr hohen THC-Gehalt von 13 bis 17 Prozent nachwiesen. Vor der Etablierung der "Syrer-Szene", wie es ein Hauptkommissar der Kriminalpolizei in Bayreuth nannte, war die Ware in Bamberg und Umgebung mit etwa zehn Prozent "deutlich schlechter" und sogar teurer.
Streit in dem sonst harmonisch verlaufenden Prozess gab es erst, als einige Angeklagte ihre Mobiltelefone und Smartphones wiederhaben wollten, weil sich darauf persönliche Erinnerungen an ihre Familienmitglieder oder wichtige Kontakte zu Ämtern und Behörden befänden. Die Tatmittel wollte Staatsanwalt Stephan Schäl aber nicht herausgeben. Schließlich seien damit Straftaten verabredet und durchgeführt worden. Das hätte man sich eben vorher überlegen müssen.
Auch die Vorstrafen der vier Syrer und des Libyers kamen zur Sprache. Drei hatten bislang keine Probleme mit der Justiz. Zumindest nicht in Deutschland. Der vierte erhielt von der Staatsanwaltschaft Kaufbeuren einen Strafbefehl, weil er unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist war und sich hier aufgehalten hatte. Der fünfte schließlich stand bereits vor dem Amtsgericht Bamberg und musste wegen vorsätzlicher Körperverletzung 40 Tagessätze à zehn Euro Geldstrafe zahlen.
Am kommenden Mittwoch um 9 Uhr geht das Verfahren in die finale Phase. Dann werden die fünf Angeklagten wieder mit ihrer zehnköpfigen Polizeieskorte aus der Untersuchungshaft in Bamberg, Nürnberg, Kronach und Schweinfurt vorgeführt.
Gleich vier psychiatrische Sachverständige hatten die fünf Angeklagten untersucht und befragt. Dr. Walter Bogner und sein Kollege Dr. Majd Chahoud vom gerichtsärztlichen Dienst am Oberlandesgericht, sowie Dr. Christoph Mattern, ehedem am Bezirksklinikum in Kutzenberg, und Dr. Thomas Wenske, stellvertretender Chefarzt am Klinikum am Europakanal in Erlangen, bescheinigten allen Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Sie hätten genau gewusst, was sie taten.
Das von ihnen konsumierte Cannabis, sei es als Harz (Haschisch) oder als Blüten (Marihuana), habe nur geringes Suchtpotenzial. Da brauche es schon zehn bis zwölf Jahre intensiven Konsums, also mehr als fünf Gramm täglich, damit negative Folgen im gesundheitlichen und beruflichen Bereich sichtbar würden. Die chemisch-toxikologischen Gutachten der Rechtsmediziner von der Universität Erlangen brachten bei allen Angeklagten den Nachweis des Cannabis-Konsums zutage. Außerdem im Einzelfall auch Ecstasy und Amphetamine, Kokain und ein opiumhaltiges Schmerzmittel. Das Tramadol mache bereits nach sechs bis acht Wochen abhängig, warnte Dr. Mattern.
In Syrien gefoltert
Während der eine "zur Entspannung und aus Spaß" geraucht hätte, enthüllte Dr. Wenske, dass einer der Angeklagten damit gleich mehrere schwere schlimme Erlebnisse verdrängen wollte. Zum einen eine dreimonatige Inhaftierung in Syrien. Er sei dort wegen seines Engagements gegen den Diktator Assad vor sieben Jahren eingesperrt und täglich mehr als zehn Stunden gefoltert worden. Erst durch eine größere Bestechungssumme sei es der Familie gelungen, ihren Sohn kurz vor seinem Tod freizukaufen.Die Angaben des Angeklagten hatte der Psychiater an dessen eigenem Leib überprüfen können. "Man sieht, dass er "bearbeitet" wurde. Da finden sich großflächige Narben, die wohl absichtlich unsachgemäß versorgt wurden." Zudem sei der Angeklagte seiner glaubwürdigen Schilderung nach als 16-jähriger Jugendlicher Opfer sexueller Gewalt geworden, was ihn sehr beschämt habe. "Er hat darüber erstmals überhaupt gesprochen." Schließlich hätte der Tod seines Bruders und dessen Tochter bei der Flucht über das Mittelmeer ihn schwer erschüttert. Für den Angeklagten sei unbedingt eine wohl zweijährige Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Bewältigung der Traumata und der Drogensucht notwendig. Sonst ändere sich nach der Haft nichts an seinem Verhalten.
Ein zweiter Angeklagter, der nach fachärztlicher Meinung therapeutische Hilfe benötigt, wird diese wohl nicht erhalten können. Dafür seien dessen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichend genug. Und ein arabisches Angebot gebe es bayernweit nicht, ergänzte Dr. Mattern.
Drogengeschäfte in Ebrach
Von zwei Kleindealern aus dem Raum Schlüsselfeld und Ebrach, der eine Lagerist, der andere arbeitslos, machte der eine keine Angaben, weil noch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft und er sich nicht selbst belasten musste. Der andere schilderte, wie die Drogengeschäfte in Ebrach in einer alten Schule abgelaufen waren. Wobei er allerdings nur etwa zehn Käufe zugab, wiewohl die Kripo-Ermittler davon ausgehen, dass "über Wochen hinweg täglich 200 bis 400 Gramm Haschisch" den Besitzer wechselten. Dabei belastete der Zeuge den Angeklagten, der als einziger bisher nicht gestanden hatte. Mit 3,50 Euro für das Gramm Haschisch sei der Preis sehr gut gewesen - die Qualität übrigens auch. Das bestätigten Wirkstoffgutachten an beschlagnahmten Rauschmitteln, die einen sehr hohen THC-Gehalt von 13 bis 17 Prozent nachwiesen. Vor der Etablierung der "Syrer-Szene", wie es ein Hauptkommissar der Kriminalpolizei in Bayreuth nannte, war die Ware in Bamberg und Umgebung mit etwa zehn Prozent "deutlich schlechter" und sogar teurer.
Streit in dem sonst harmonisch verlaufenden Prozess gab es erst, als einige Angeklagte ihre Mobiltelefone und Smartphones wiederhaben wollten, weil sich darauf persönliche Erinnerungen an ihre Familienmitglieder oder wichtige Kontakte zu Ämtern und Behörden befänden. Die Tatmittel wollte Staatsanwalt Stephan Schäl aber nicht herausgeben. Schließlich seien damit Straftaten verabredet und durchgeführt worden. Das hätte man sich eben vorher überlegen müssen.
Auch die Vorstrafen der vier Syrer und des Libyers kamen zur Sprache. Drei hatten bislang keine Probleme mit der Justiz. Zumindest nicht in Deutschland. Der vierte erhielt von der Staatsanwaltschaft Kaufbeuren einen Strafbefehl, weil er unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist war und sich hier aufgehalten hatte. Der fünfte schließlich stand bereits vor dem Amtsgericht Bamberg und musste wegen vorsätzlicher Körperverletzung 40 Tagessätze à zehn Euro Geldstrafe zahlen.