Am frühen Neujahrsmorgen, gegen 3.40 Uhr, randalierte eine 19-jährige Frau in der Wohnung ihrer Schwester in der Seehofstraße. Die 19-Jährige zerstörte vor Eintreffen der Einsatzkräfte einen Großteil der Inneneinrichtung. Es entstand ein Schaden von mindestens 4000 Euro. Zudem verletzte sie ihre Verwandten leicht. Nachdem die Beamten eintrafen, konnte die Frau trotzdem nicht beruhigt werden, so dass sie in Gewahrsam genommen wurde. Dabei griff sie die Einsatzkräfte an und musste daher mit unmittelbaren Zwang in die Zelle gebracht werden. Zudem erfolgten diverse Beleidigungen. Sie hatte eine Alkoholisierung von 1,72 Promille. Glücklicherweise wurde von den Einsatzkräften niemand verletzt.
Wie die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt weiter mitteilt, beschallte im Birkengraben ein Anwohner am frühen Neujahrsmorgen gegen 3 Uhr die gesamte Nachbarschaft mit seiner Musikanlage, so dass die Nachbarn sich nicht mehr anders zu helfen wussten, als die Polizei zu rufen. Trotz Belehrung zeigte sich der Verursacher beratungsresistent, so dass die Streife neben der Sicherstellung seiner Musikanlage auch eine Anzeige schreiben musste.
Dann war zunächst für zirka drei Stunden vermeintlich Ruhe; kurz vor 6 Uhr lärmte er schon wieder, so dass die Streife erneut anfahren musste. Nachdem er - offenbar aufgrund seiner Alkoholisierung - unbelehrbar war, musste er nun seinen Rausch in der Zelle ausschlafen.
An Neujahr um 0.44 Uhr kam es außerdem auf der Nonnenbrücke zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Der geschädigte Fahrer eines blauen VW war in Richtung Osten unterwegs, als sich auf der Brücke ein grauer Fiat in Gegenrichtung näherte. Hierbei verstieß dessen 23-jähriger Fahrer gegen das Rechtsfahrgebot und es kam zu einem Streifvorgang zwischen beiden Fahrzeugen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 1500 Euro.
Der Fahrer des Fiat fuhr, ohne Anzuhalten, weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. Glücklicherweise konnte durch unbeteiligte Zeugen das Kennzeichen abgelesen und der Halter kontaktiert werden.
Mit dem Fahrzeug war der Sohn unterwegs, der sich auch mitsamt des Fiats zur Dienststelle begab. Dabei stellte sich der Grund der Flucht heraus: Der Sohnemann war leicht alkoholisiert - 0,52 Promille. Blutentnahmen waren die Folge. Neben der Anzeige wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs muss er sich nunmehr auch noch wegen der erneuten Fahrt unter Alkoholeinfluss verantworten.
Laute Musik im Birkengraben
Wie die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt weiter mitteilt, beschallte im Birkengraben ein Anwohner am frühen Neujahrsmorgen gegen 3 Uhr die gesamte Nachbarschaft mit seiner Musikanlage, so dass die Nachbarn sich nicht mehr anders zu helfen wussten, als die Polizei zu rufen. Trotz Belehrung zeigte sich der Verursacher beratungsresistent, so dass die Streife neben der Sicherstellung seiner Musikanlage auch eine Anzeige schreiben musste. Dann war zunächst für zirka drei Stunden vermeintlich Ruhe; kurz vor 6 Uhr lärmte er schon wieder, so dass die Streife erneut anfahren musste. Nachdem er - offenbar aufgrund seiner Alkoholisierung - unbelehrbar war, musste er nun seinen Rausch in der Zelle ausschlafen.
Einfach weggefahren
An Neujahr um 0.44 Uhr kam es außerdem auf der Nonnenbrücke zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Der geschädigte Fahrer eines blauen VW war in Richtung Osten unterwegs, als sich auf der Brücke ein grauer Fiat in Gegenrichtung näherte. Hierbei verstieß dessen 23-jähriger Fahrer gegen das Rechtsfahrgebot und es kam zu einem Streifvorgang zwischen beiden Fahrzeugen. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 1500 Euro. Der Fahrer des Fiat fuhr, ohne Anzuhalten, weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. Glücklicherweise konnte durch unbeteiligte Zeugen das Kennzeichen abgelesen und der Halter kontaktiert werden.
Mit dem Fahrzeug war der Sohn unterwegs, der sich auch mitsamt des Fiats zur Dienststelle begab. Dabei stellte sich der Grund der Flucht heraus: Der Sohnemann war leicht alkoholisiert - 0,52 Promille. Blutentnahmen waren die Folge. Neben der Anzeige wegen Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs muss er sich nunmehr auch noch wegen der erneuten Fahrt unter Alkoholeinfluss verantworten.