Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bamberg, die ihre Abfallentsorgungsgebühren nicht per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, ist der 1. Juli 2022 ein wichtiger Termin. Die Kreiskasse Bamberg erinnert daran, dass an diesem Stichtag die für 2022 festgesetzten Gebühren fällig werden. Wie das Landratsamt Bamberg erklärt, ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen durch die fristgerechte Bezahlung eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.
Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Februar 2022 zugestellt wurde; auf diesem Dokument sei zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt. Bei Rückfragen zur Fälligkeit stehe die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85186) zur Verfügung. Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiter*innen der kommunalen Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85139 bzw. 0951/85143.
Weitere Informationen über die Abfallentsorgungsgebühren und die damit abgedeckten Leistungen der Abfallwirtschaft findet ihr im Abfallkalender oder online unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft . Hier könnten Gebührenschuldnerinnen und -schuldner auch eine „Änderungsmitteilung“, den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, herunterladen.