Kindergeld Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch die Eltern. Auch Stief- oder Adoptiveltern sowie Groß- oder Pflegeeltern können Kindergeld beantragen, wenn das Kind bei ihnen lebt. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern jeweils 194 Euro im Monat. Für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 225 Euro. Sie erhalten es bis zum 18. Lebensjahr des Nachwuchses. Wenn das Kind keinen Arbeitsplatz hat bis zum 21. Lebensjahr und wenn es in der Ausbildung ist bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit einer Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, gilt das Kindergeld unbegrenzt.
Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen Einen maximalen Zuschlag von 170 Euro monatlich pro Kind erhalten Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den der Kinder bestreiten können. Zusammen mit dem Kindergeld soll dies den Grundbedarf darstellen. Wohngeld, sowie Geld- und Sachleistungen für Bildung und Teilhabe können zusätzlich beantragt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten diesen Kinderzuschlag hingegen nicht. Das Mindesteinkommen von Paaren muss bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto liegen. Die Beantragung des Kinderzuschlags muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse erfolgen.
Elterngeld/Elterngeld Plus Wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihren Nachwuchs in den ersten zwölf Lebensmonaten zu betreuen, werden sie vom Staat mit einem prozentualen Anteil des Nettolohns zwischen 300 und 1800 Euro unterstützt. Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, verlängert sich die Zeit auf 14 Monate. Zudem besteht die Möglichkeit eines Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro. Das Elterngeld Plus ermöglicht eine Verlängerung des Elterngeldes um die doppelte beziehungsweise dreifache Zeit, wenn einer oder beide Elternteile zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Insgesamt ist so eine staatliche Förderung über drei Jahre möglich.
Baukindergeld Familien erhalten 1 200 Euro pro Jahr pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, wenn sie Wohneigentum erwerben oder einen Bauantrag für einen Neubau stellen. Die Beantragungsfrist ist derzeit auf einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 festgelegt. Voraussichtlich ab August 2018 können Anträge auch rückwirkend bis Jahresanfang eingereicht werden.
Eine weitere finanzielle Leistung kommt ab September, das Bayerische Familiengeld. Mehr darüber lesen Sie hier.
Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen Einen maximalen Zuschlag von 170 Euro monatlich pro Kind erhalten Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den der Kinder bestreiten können. Zusammen mit dem Kindergeld soll dies den Grundbedarf darstellen. Wohngeld, sowie Geld- und Sachleistungen für Bildung und Teilhabe können zusätzlich beantragt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten diesen Kinderzuschlag hingegen nicht. Das Mindesteinkommen von Paaren muss bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto liegen. Die Beantragung des Kinderzuschlags muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse erfolgen.
Elterngeld/Elterngeld Plus Wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihren Nachwuchs in den ersten zwölf Lebensmonaten zu betreuen, werden sie vom Staat mit einem prozentualen Anteil des Nettolohns zwischen 300 und 1800 Euro unterstützt. Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, verlängert sich die Zeit auf 14 Monate. Zudem besteht die Möglichkeit eines Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro. Das Elterngeld Plus ermöglicht eine Verlängerung des Elterngeldes um die doppelte beziehungsweise dreifache Zeit, wenn einer oder beide Elternteile zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Insgesamt ist so eine staatliche Förderung über drei Jahre möglich.
Baukindergeld Familien erhalten 1 200 Euro pro Jahr pro Kind über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, wenn sie Wohneigentum erwerben oder einen Bauantrag für einen Neubau stellen. Die Beantragungsfrist ist derzeit auf einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 festgelegt. Voraussichtlich ab August 2018 können Anträge auch rückwirkend bis Jahresanfang eingereicht werden.
Eine weitere finanzielle Leistung kommt ab September, das Bayerische Familiengeld. Mehr darüber lesen Sie hier.