Es soll nicht das erste Mal gewesen sein, dass sich ihr Nachbar nackt im Freien aufhielt. Am 18. Juli 2011, als der Mann unbekleidet sein Grundstück verließ und sich im öffentlichem Raum bewegte, hatte eine 48-jährige Frau aus dem westlichen Landkreis Bamberg endlich einmal Zeugen für das ungewöhnliche Verhalten des Mannes und zeigte ihn an.
Das Landratsamt schickte dem 52-Jährigen daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen Belästigung der Allgemeinheit nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.Weil der Mann sich keiner Schuld bewusst war, erhob er Einspruch. So wurde der delikate Vorfall Gegenstand einer öffentlichen Hauptverhandlung im Amtsgericht am Synagogenplatz.
Genau genommen gab es zwei Verhandlungen. Konrad Breunig, der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor, hatte sie unmittelbar hintereinander terminiert, denn der 52-jährige Franke war nicht allein, als er zum öffentlichen Ärgernis wurde: Ein Freund (55) aus Sachsen war dabei. Und das Fernsehteam eines Privatsenders, das die beiden Anhänger der Freikörperkultur schließlich auch filmte, wie sie unbekleidet in ein Auto stiegen und durch das Viertel fuhren.
Auf Höhe der genervten Nachbarin, die gerade Besuch von zwei Frauen hatte, hielt der Sachse an und stieg kurz aus. Die Zeuginnen berichteten, dass sie vom Gartenweg aus auch die nackten Tatsachen auf dem Beifahrersitz sehen mussten, weil die Straße tiefer liegt und die Fenster offen waren.
Ob die Männer wirklich zum Wandern fahren wollten, interessierte den Richter nicht. Er wollte nur wissen, ob sie tatsächlich splitterfasernackt im Wagen saßen. Ja, sagte der Jüngere. Aber er fand es nicht schlimm. Das Auto sie doch so etwas wie die eigenen vier Wände.
Nach Angaben der Nachbarin hielt sich der 52-Jährige schon häufig unbekleidet im Garten und auf dem Balkon auf. Sie fühlt sich davon nicht nur belästigt, sondern hat auch Angst um die Kinder. Die zwölfjährige Tochter und deren Freundin seien wiederholt erschreckt ins Haus gelaufen, weil "er" wieder nackt draußen herumlief. Warum sie denn hinschaue, wenn sie sich durch ihn belästigt fühle, wollte der Mann von der Anzeigenerstatterin wissen. Antwort: "Sie haben ja keinen Sichtschutz." Das gab er zu. Ein Sichtschutz ist ihm offenbar zu teuer.
Seinen Hang zum Nudismus erklärte der Franke mit einer Hautkrankheit: Wenn er nichts anhat, fühle er sich wohler. Nach Rücksprache mit seiner Rechtsanwältin nahm er schließlich trotzdem den Einspruch gegen die 150 Euro Bußgeld zurück.
Sein Bekannter aus der Nähe von Dresden verteidigte sich selbst. Der 55-Jährige kämpfte nicht nur gegen den Bußgeldbescheid über 300 Euro, sondern auch um seine Ehre: "Ich bin keiner, der sich nackt präsentieren will!" Dass er gern und offenbar häufig unbekleidet unterwegs ist, stritt er nicht ab. Doch wenn, dann trägt er angeblich ein Lätzchen. Er hatte es dabei und breitete es auf dem Richtertisch aus - mit der Entschuldigung, dass es vom vielen Benützen schon so ausgewaschen ist. Auf 15 mal 15 Zentimeter schätzte Breunig die Maße der Textilie von undefinierbarer Farbe. Sie sieht aus wie ein Taschentuch mit zwei Fäden dran. Angeblich haben Verwaltungsrichter in Ansbach dem Sachsen einmal bescheinigt, dass er mit diesem Lendenschürzchen in der Öffentlichkeit ausreichend bekleidet ist, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Das Lätzchen will der Mann auch am 18. Juli 2011 schnell umgebunden haben, ehe er aus dem Auto stieg. Weil das nicht einmal sein Freund bestätigte, der Sachse aber am Einspruch festhielt, war ein Urteil fällig. Amtsrichter Breunig bejahte eine Ordnungswidrigkeit und verhängte 200 Euro Bußgeld. Der 55-Jährige kündigte Rechtsmittel dagegen an.
Das Landratsamt schickte dem 52-Jährigen daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen Belästigung der Allgemeinheit nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.Weil der Mann sich keiner Schuld bewusst war, erhob er Einspruch. So wurde der delikate Vorfall Gegenstand einer öffentlichen Hauptverhandlung im Amtsgericht am Synagogenplatz.
Genau genommen gab es zwei Verhandlungen. Konrad Breunig, der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor, hatte sie unmittelbar hintereinander terminiert, denn der 52-jährige Franke war nicht allein, als er zum öffentlichen Ärgernis wurde: Ein Freund (55) aus Sachsen war dabei. Und das Fernsehteam eines Privatsenders, das die beiden Anhänger der Freikörperkultur schließlich auch filmte, wie sie unbekleidet in ein Auto stiegen und durch das Viertel fuhren.
Auf Höhe der genervten Nachbarin, die gerade Besuch von zwei Frauen hatte, hielt der Sachse an und stieg kurz aus. Die Zeuginnen berichteten, dass sie vom Gartenweg aus auch die nackten Tatsachen auf dem Beifahrersitz sehen mussten, weil die Straße tiefer liegt und die Fenster offen waren.
Ob die Männer wirklich zum Wandern fahren wollten, interessierte den Richter nicht. Er wollte nur wissen, ob sie tatsächlich splitterfasernackt im Wagen saßen. Ja, sagte der Jüngere. Aber er fand es nicht schlimm. Das Auto sie doch so etwas wie die eigenen vier Wände.
Nach Angaben der Nachbarin hielt sich der 52-Jährige schon häufig unbekleidet im Garten und auf dem Balkon auf. Sie fühlt sich davon nicht nur belästigt, sondern hat auch Angst um die Kinder. Die zwölfjährige Tochter und deren Freundin seien wiederholt erschreckt ins Haus gelaufen, weil "er" wieder nackt draußen herumlief. Warum sie denn hinschaue, wenn sie sich durch ihn belästigt fühle, wollte der Mann von der Anzeigenerstatterin wissen. Antwort: "Sie haben ja keinen Sichtschutz." Das gab er zu. Ein Sichtschutz ist ihm offenbar zu teuer.
Seinen Hang zum Nudismus erklärte der Franke mit einer Hautkrankheit: Wenn er nichts anhat, fühle er sich wohler. Nach Rücksprache mit seiner Rechtsanwältin nahm er schließlich trotzdem den Einspruch gegen die 150 Euro Bußgeld zurück.
Sein Bekannter aus der Nähe von Dresden verteidigte sich selbst. Der 55-Jährige kämpfte nicht nur gegen den Bußgeldbescheid über 300 Euro, sondern auch um seine Ehre: "Ich bin keiner, der sich nackt präsentieren will!" Dass er gern und offenbar häufig unbekleidet unterwegs ist, stritt er nicht ab. Doch wenn, dann trägt er angeblich ein Lätzchen. Er hatte es dabei und breitete es auf dem Richtertisch aus - mit der Entschuldigung, dass es vom vielen Benützen schon so ausgewaschen ist. Auf 15 mal 15 Zentimeter schätzte Breunig die Maße der Textilie von undefinierbarer Farbe. Sie sieht aus wie ein Taschentuch mit zwei Fäden dran. Angeblich haben Verwaltungsrichter in Ansbach dem Sachsen einmal bescheinigt, dass er mit diesem Lendenschürzchen in der Öffentlichkeit ausreichend bekleidet ist, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Das Lätzchen will der Mann auch am 18. Juli 2011 schnell umgebunden haben, ehe er aus dem Auto stieg. Weil das nicht einmal sein Freund bestätigte, der Sachse aber am Einspruch festhielt, war ein Urteil fällig. Amtsrichter Breunig bejahte eine Ordnungswidrigkeit und verhängte 200 Euro Bußgeld. Der 55-Jährige kündigte Rechtsmittel dagegen an.