Das Urteil von Strafrichterin Anne Breith am Amtsgericht Bamberg für ein Exhibitionisten-Paar fiel ziemlich mild aus. Sie verhängte sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe.. Dabei war das Pärchen vorbestraft - und er hatte die Tat unter laufender Bewährung begangen.
Es ist ein sonniges Wochenende Mitte September letzten Jahres. Susi G. (Name geändert) ist gerade zu Fuß am Weidendamm unterwegs. Da fährt ein Auto ganz nah an ihr vorbei. Als sie hinsieht, erkennt sie auf dem Beifahrersitz einen Mann ohne Hose, der onaniert. Und der das auch gar nicht verbergen möchte, sondern im Gegenteil sich an der durch den Anblick geschockten Passantin sexuell erregt. Wenige Minuten später kann sich Susi G. noch einmal von den "eindeutigen Handbewegungen" überzeugen, als der Wagen gewendet hat und wiederum an ihr vorbeifährt.
Offenbar mit Absicht, wie frühere Fälle zeigen, die das Pärchen bereits an das Amtsgericht Haßfurt (2012) und das Amtsgericht Coburg (2016) geführt haben. Dabei war der Ablauf immer der gleiche. Hatte es in Haßfurt noch mit einer Geldstrafe von 5000 Euro ein Bewenden - da hatte er sein erigiertes Geschlechtsteil zwei Mädchen gezeigt - , wurde er in Coburg bereits zu vier Monaten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 1600 Euro verurteilt. Damals, als es mehrere Frauen auf offener Straße traf, hatte seine Lebensgefährtin auch schon das Lenkrad im Griff (900 Euro Geldstrafe). Wohl weil er seinen Führerschein hatte abgeben müssen.
Daneben durfte der selbstständige Handwerker als Nebenfolge der Verurteilung in seinem Betrieb auch keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen, etwa Auszubildende oder Ferienjobber, um deren altersgemäße Entwicklung nicht zu gefährden. Vor dem Amtsgericht Bamberg gaben sich die beiden Angeklagten nun wortkarg. Sie räumten die exhibitionistische Handlung ein, die übrigens nur von Männern begangen werden kann, wie ein Blick ins Gesetz offenbart. Ansonsten wirkten sie
schüchtern, sprachen leise, beinahe unverständlich, wollten nicht auffallen.
Auf das "Warum?" der Strafrichterin Breith wussten beide keine Antwort zu geben. Dafür sprachen die Vorstrafen des Angeklagten Bände, die noch ganz andere Verkehrsdelikte zeigten: Da fanden sich unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung (Amtsgericht Lichtenfels), vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Amtsgericht Bamberg und Haßfurt), Beleidigung, Verletzung der Unterhaltspflicht und versuchte Körperverletzung (Amtsgericht Coburg) sowie vorsätzliche Körperverletzung (Amtsgericht Haßfurt).
JVA Bochum: Serienmörder masturbiert in Gefängnis und stirbt an Stromschlag
Da die Intimsphäre des 44-jährigen Angeklagten betroffen war, schloss Richterin Breith die Öffentlichkeit aus, während der psychiatrische Gutachter Walter Bogner (Bamberg) Bericht erstattete. Auch die Plädoyers des Staatsanwaltes Matthias Eichelsdörfer und des Rechtsanwaltes
Martin Sappert (Bamberg) waren nur für die Ohren der Strafrichterin bestimmt. Allerdings war zuvor schon klar geworden, dass es sich wohl um eine zwanghafte Handlung des Angeklagten handelte, die auf eine Persönlichkeitsstörung hindeutet.
Am Ende kam der Angeklagte "ausnahmsweise" noch einmal mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon. Und das, obwohl er die Tat unter laufender Bewährung begangen hatte. Dabei half ihm eine Sonderregelung im Strafgesetzbuch, die davon ausgeht, dass er durch eine länger dauernde Therapie seinen "Drang" unter Kontrolle bekommen kann. Vor vier Monaten hat der Angeklagte damit begonnen, und er muss die ambulante Hilfe auch weiterhin in Anspruch nehmen, so die Bewährungsauflage. Außerdem hat er 2000 Euro an den Verein für Jugendhilfe Bamberg zu zahlen.
Seine Lebensgefährtin, die ihren nackten Freund schon durch Coburg chauffiert hatte, muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro (1350 Euro) zahlen. Es war ihr eigenes Auto, das die 29-Jährige gesteuert hatte.
Im fahrenden Auto onaniert
Es ist ein sonniges Wochenende Mitte September letzten Jahres. Susi G. (Name geändert) ist gerade zu Fuß am Weidendamm unterwegs. Da fährt ein Auto ganz nah an ihr vorbei. Als sie hinsieht, erkennt sie auf dem Beifahrersitz einen Mann ohne Hose, der onaniert. Und der das auch gar nicht verbergen möchte, sondern im Gegenteil sich an der durch den Anblick geschockten Passantin sexuell erregt. Wenige Minuten später kann sich Susi G. noch einmal von den "eindeutigen Handbewegungen" überzeugen, als der Wagen gewendet hat und wiederum an ihr vorbeifährt.
Schon in Haßfurt und Coburg für ähnliche Vorgänge verurteilt
Offenbar mit Absicht, wie frühere Fälle zeigen, die das Pärchen bereits an das Amtsgericht Haßfurt (2012) und das Amtsgericht Coburg (2016) geführt haben. Dabei war der Ablauf immer der gleiche. Hatte es in Haßfurt noch mit einer Geldstrafe von 5000 Euro ein Bewenden - da hatte er sein erigiertes Geschlechtsteil zwei Mädchen gezeigt - , wurde er in Coburg bereits zu vier Monaten auf Bewährung und zu einer Zahlung von 1600 Euro verurteilt. Damals, als es mehrere Frauen auf offener Straße traf, hatte seine Lebensgefährtin auch schon das Lenkrad im Griff (900 Euro Geldstrafe). Wohl weil er seinen Führerschein hatte abgeben müssen.
Daneben durfte der selbstständige Handwerker als Nebenfolge der Verurteilung in seinem Betrieb auch keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen, etwa Auszubildende oder Ferienjobber, um deren altersgemäße Entwicklung nicht zu gefährden. Vor dem Amtsgericht Bamberg gaben sich die beiden Angeklagten nun wortkarg. Sie räumten die exhibitionistische Handlung ein, die übrigens nur von Männern begangen werden kann, wie ein Blick ins Gesetz offenbart. Ansonsten wirkten sie
schüchtern, sprachen leise, beinahe unverständlich, wollten nicht auffallen.
Frage nach dem "Warum"
Auf das "Warum?" der Strafrichterin Breith wussten beide keine Antwort zu geben. Dafür sprachen die Vorstrafen des Angeklagten Bände, die noch ganz andere Verkehrsdelikte zeigten: Da fanden sich unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung (Amtsgericht Lichtenfels), vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Amtsgericht Bamberg und Haßfurt), Beleidigung, Verletzung der Unterhaltspflicht und versuchte Körperverletzung (Amtsgericht Coburg) sowie vorsätzliche Körperverletzung (Amtsgericht Haßfurt).JVA Bochum: Serienmörder masturbiert in Gefängnis und stirbt an Stromschlag
Da die Intimsphäre des 44-jährigen Angeklagten betroffen war, schloss Richterin Breith die Öffentlichkeit aus, während der psychiatrische Gutachter Walter Bogner (Bamberg) Bericht erstattete. Auch die Plädoyers des Staatsanwaltes Matthias Eichelsdörfer und des Rechtsanwaltes
Martin Sappert (Bamberg) waren nur für die Ohren der Strafrichterin bestimmt. Allerdings war zuvor schon klar geworden, dass es sich wohl um eine zwanghafte Handlung des Angeklagten handelte, die auf eine Persönlichkeitsstörung hindeutet.
Sonderregung im Strafgesetzbuch: Therapie soll helfen
Am Ende kam der Angeklagte "ausnahmsweise" noch einmal mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe davon. Und das, obwohl er die Tat unter laufender Bewährung begangen hatte. Dabei half ihm eine Sonderregelung im Strafgesetzbuch, die davon ausgeht, dass er durch eine länger dauernde Therapie seinen "Drang" unter Kontrolle bekommen kann. Vor vier Monaten hat der Angeklagte damit begonnen, und er muss die ambulante Hilfe auch weiterhin in Anspruch nehmen, so die Bewährungsauflage. Außerdem hat er 2000 Euro an den Verein für Jugendhilfe Bamberg zu zahlen.Seine Lebensgefährtin, die ihren nackten Freund schon durch Coburg chauffiert hatte, muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro (1350 Euro) zahlen. Es war ihr eigenes Auto, das die 29-Jährige gesteuert hatte.