Eine erfundene Räuberpistole um eine Horde gewalttätiger Männer und eine Frau in deren Gewalt kam einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Bamberg teuer zu stehen. Er hatte Anfang Dezember 2017 einen Notruf getätigt und damit einen Großeinsatz der Polizei in Strullendorf ausgelöst - wahrscheinlich infolge zu viel Alkohols.

"Ich habe doch nur helfen wollen," rechtfertigte sich Alexander R. (Name geändert) vor Amtsrichterin Christine Schäl. In der Kneipe sei eine junge Frau auf ihn zugekommen und habe erzählt, sie werde von ihrem Freund zu Hause eingesperrt und geschlagen. Er habe eine Notsituation erkannt und die Gesetzeshüter informiert. Von einer Horde von zehn Männern, die sich in der Kneipe aufgehalten und eine Frau in ihrer Gewalt hätten, habe er nie gesprochen. Alles sei ein Missverständnis.


Haltlose Behauptungen

Die Version aller anderen Beteiligten wich indes fundamental von der Alexander R.s ab. So erzählte die Wirtin von einem Hausverbot, an das sich Alexander R. nicht gehalten habe. Er habe um etwa 3 Uhr früh nur ein Bier bekommen, weil die Bedienung ihn nicht gekannt hätte. Dann sei er von Tisch zu Tisch gegangen, um dort die Getränkereste in sich hineinzuschütten. "Wir mussten unsere Gläser festhalten," so eine Zeugin. Später hätte man den Betrunkenen nach allerlei Beleidigungen und Beschimpfungen hinausgeworfen. Die derben Anwürfe, deren harmlosere Formen "Hure" und "Fotze" waren, kamen am Amtsgericht allerdings nicht zur Anklage, weil die Wirtin sich nicht angegriffen fühlte. "So kennt man ihn, wenn er betrunken ist."


Kommentar der Richterin: "Man kann ja nicht immer davon ausgehen, dass Menschen schlaue Dinge tun"


Draußen hatte Alexander R. dann offenbar auf Rache gesonnen und die 110 gewählt, um der Kneipenbesitzerin Schwierigkeiten zu machen. Dafür hatte er im Rausch dummerweise sein eigenes Mobiltelefon genutzt. "Man kann ja nicht immer davon ausgehen, dass Menschen schlaue Dinge tun," kommentierte Richterin Schäl.

Das angebliche Opfer häuslicher Gewalt widersprach dem Angeklagten ebenso. Von Schlägen ihres Lebensgefährten könne keine Rede sein. Er sei wohl sauer gewesen, mutmaßte Staatsanwalt Thomas Heer, weil die junge Frau Alexander R. abgewiesen hätte. Solch ein Missbrauch von Notrufen und das Vortäuschen einer Straftat seien "keine Kleinigkeiten", weil dadurch Polizeikräfte gebunden seien, die andernorts vielleicht dringend gebraucht würden, redete Richterin Schäl dem Angeklagten ins Gewissen.


Einspruch zurückgezogen

Am Ende zog er, wohl auf Zureden seines Rechtsanwaltes Dr. Norbert Brandl (Bamberg) den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptierte die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Wohl weil die Aufzeichnung des Notrufes seine Version widerlegte.

Neben den 2000 Euro wird Alexander R. aber auch für den Einsatz der beiden mit jeweils zwei Beamten besetzten Streifenfahrzeuge noch eine Rechnung erhalten. Das dürften dann noch einmal mehr als 50 Euro pro Mann und Stunde sein. Ein teurer "Spaß" - für einen total unnötigen Notruf.