Zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Kleintransporter und einem Lkw-Gespann  ist es am Dienstag (14. Juli 2026) auf der A70 im Landkreis Bamberg gekommen.

Zur Mittagszeit war ein 61-jähriger Mann mit einem Kleintransporter auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs. Beim Befahren der Baustelle Hallstadt nutzte er verbotswidrig den linken Fahrstreifen, obwohl der Kleintransporter die zulässige Breite von 2,1 Meter (inklusive der Außenspiegel) deutlich überschritt.  

Nach Unfall auf der A70 - fünfstelliger Sachschaden und polizeilicher Hinweis

Beim Überholen eines Lkw-Gespanns mit 43-jährigem Fahrer wurde es ihm dann auch zu eng, da Gespanne oft in ein leichtes Schlingern geraten können. So kam es nun zum seitlichen Kontakt zwischen dem Kleintransporter und dem Anhänger des Gespanns, wobei sogar die Ladung des Anhängers verschoben und beschädigt wurde. Niemand wurde verletzt, aber die Gesamtschäden werden auf etwa 20.000 Euro geschätzt.


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Die Verkehrspolizeiinspektion Bamberg möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein Überholen selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrzeugbreite stets nur erlaubt ist, wenn dabei mindestens ein Seitenabstand von einem Meter zwischen den Fahrzeugen eingehalten werden kann. Bei Unfällen haftet sonst grundsätzlich der Überholende.