Beamte des Zollamts haben einen "ausgeklügelten" Sozialversicherungsbetrug bei einem oberfränkischen Reiseunternehmen aufgedeckt. Die Firma habe Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, teilte das Hauptzollamt Schweinfurt am Mittwoch (18. März 2026) mit.
Das Amtsgericht Hof hat rechtskräftige Strafbefehle in 214 Fällen gegen die Verantwortlichen des Reiseunternehmens erlassen. Die Summe der verhängten Geldstrafen beläuft sich auf 222.480 Euro. Den Strafbefehlen waren umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorausgegangen. Die Zollbeamten fanden heraus, dass die Firma über Jahre hinweg gezieltes "Lohnsplitting" betrieben hat.
Betrug im großen Stil: Fränkisches Reiseunternehmen muss mehr als 200.000 Euro Strafe zahlen
Dafür wurden Familienangehörige als geringfügig Beschäftigte angemeldet, um die tatsächlichen Arbeitsstunden und Lohnzahlungen anderer Mitarbeiter zu verschleiern. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die angemeldeten Personen nie für das Unternehmen tätig waren, so das Zollamt. Zusätzlich wurden zahlreiche "freie Mitarbeiter" beschäftigt, die nach Sozialversicherungsrecht eigentlich als abhängig Beschäftigte eingestuft werden müssten. Das ergab eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung.
Durch die Praktiken des Reiseunternehmens sei ein Gesamtschaden von rund 278.000 Euro für die Sozialkassen entstanden. "Der Fall zeigt: Wir schauen in allen Branchen ganz genau hin", sagt Benedikt Danz, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt. "Wer den Sozialkassen durch solche Taktiken unrechtmäßig Beiträge vorenthält, schadet der Allgemeinheit und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen."