ie Zahl der Fälle sexuellen Missbrauchs in einer Bischberger Kita liegt noch höher als zunächst bekannt. Das wurde am zweiten Verhandlungstag gegen den früheren Erzieher-Azubi Bertram B. (Name geändert) deutlich. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat inzwischen zwei Nachtragsanklagen erhoben, angeklagt sind damit 16 Fälle sexuellen Missbrauchs, davon sieben besonders schwere Fälle, hinzu kommt noch der Besitz kinderpornografischer Schriften.
Der 19-Jährige hatte im September 2017 eine Ausbildung zum Erzieher begonnen, noch im gleichen Monat wurde ihm wegen Missbrauchsverdachts gekündigt.
Laut dem stellvertretenden Pressereferenten des Landgerichts Bamberg, Christian Pfab, hat B. den Großteil der Taten eingeräumt und lediglich in vier weniger schweren Fällen seine Schuld bestritten.
Einige der damals zwischen vier und sechs Jahre alten Missbrauchsopfer können sich wohl nicht mehr an die Ereignisse erinnern. "Manche der Fälle wären ohne das Geständnis des Angeklagten überhaupt nicht bekanntgeworden", sagt Pfab. B.s umfassende Aussagen dürften nun den Kindern zumindest ersparen, die Ereignisse vor Gericht noch einmal verarbeiten zu müssen. In den weniger gravierenden Fällen muss möglicherweise auch keine Beweisaufnahme mehr stattfinden.
Für den Angeklagten wird das Geständnis wohl das Strafmaß deutlich mildern. Nach einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Gericht sei es zu einem Angebot der Kammer gekommen: Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, müsste B. fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Wird er hingegen nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind es zwischen vier Jahren drei Monaten und fünf Jahren drei Monaten Jugendstrafe. Unter anderem zur Frage, welches Strafrecht anzuwenden ist, wird am Freitag ein Sachverständiger gehört.
Am Montagnachmittag wurden nach Pfabs Auskunft Eltern betroffener Kinder sowie die Kindergartenleiterin vernommen. Letztere beschrieb, wie der Anfangsverdacht aufgekommen war, nachdem sich eine Mutter ans Kindergartenpersonal gewandt hatte.
Die Verhandlung wird am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt, frühestens am Freitag könnte das Urteil fallen.
Chronologie der Missbrauchsvorwürfe: Kritik und Aufarbeitung
Veröffentlichung Ende März werden die Ermittlungen um die mutmaßlichen Missbrauchsfälle in der Awo-Kita "Am Vogelberg" in Bischberg durch einen Artikel des Fränkischen Tags publik. Wie sich herausstellt, laufen die Ermittlungen aber bereits seit November 2017. Damals gab es laut Informationen der Redaktion fünf Anzeigen gegen den Ex-Azubi, was ein Vater einer Sechsjährigen bestätigte, der selbst Anzeige erstattet hatte. Der 19-Jährige räumte dann, wie auch im März bekannt wird, den Missbrauch von fünf Kindern ein.
Kritik Bereits im September 2017 soll ein erster Fall des sexuellen Missbrauchs der Kita-Leitung bekannt geworden sein, die daraufhin den Erzieher-Azubi freigestellt hatte. Für die Eltern hatte es in der Folge auch eine Infoveranstaltung gegeben. Allerdings hagelte es im März 2018 dann auch Kritik an der Informationspolitik der Awo. So war der 19-Jährige zwar Mitte Februar in U-Haft gekommen, da die weiteren Anzeigen vorlagen, doch war die Awo danach nicht erneut auf die Eltern zugegangen, so der Vorwurf. Der Awo-Verband räumt daraufhin auch Fehler in der Kommunikation ein.
Verdächtigung An Ostern kommt ans Licht, dass der Tatverdächtige im Mai 2017 auch in einer Awo-Einrichtung in Hallstadt für drei Wochen als Praktikant eingesetzt war. Doch soll damals ständig eine Fachkraft dabei gewesen sein. Missbrauchsfälle aus der Zeit werden nicht bekannt.
Aufarbeitung Die Awo setzt inzwischen ein ganzes Paket an Hilfen mit Therapeuten, Pädagogen und Juristen für die Kinder, Eltern und die Mitarbeiter in Bischberg, aber auch in Hallstadt ein. Die Aufarbeitung des Kita-Missbrauchs kommt so im Mai weiter voran.
Anklage Mitte Mai erhebt die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen den 19-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen, in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hinzu kommt der Besitz kinderpornografischer Schriften und Bilder.
Prozess Am 15. Juni beginnt die Verhandlung vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Die Öffentlichkeit bleibt bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Am zweiten Prozesstag am 25. Juni dehnt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf weitere Missbrauchsfälle aus, von denen der Angeklagte insgesamt 13 gesteht. Am Freitag, 29. Juni , könnte bereits das Urteil fallen. sem/fö
Der 19-Jährige hatte im September 2017 eine Ausbildung zum Erzieher begonnen, noch im gleichen Monat wurde ihm wegen Missbrauchsverdachts gekündigt.
Laut dem stellvertretenden Pressereferenten des Landgerichts Bamberg, Christian Pfab, hat B. den Großteil der Taten eingeräumt und lediglich in vier weniger schweren Fällen seine Schuld bestritten.
Einige der damals zwischen vier und sechs Jahre alten Missbrauchsopfer können sich wohl nicht mehr an die Ereignisse erinnern. "Manche der Fälle wären ohne das Geständnis des Angeklagten überhaupt nicht bekanntgeworden", sagt Pfab. B.s umfassende Aussagen dürften nun den Kindern zumindest ersparen, die Ereignisse vor Gericht noch einmal verarbeiten zu müssen. In den weniger gravierenden Fällen muss möglicherweise auch keine Beweisaufnahme mehr stattfinden.
Für den Angeklagten wird das Geständnis wohl das Strafmaß deutlich mildern. Nach einem sogenannten Rechtsgespräch zwischen Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Gericht sei es zu einem Angebot der Kammer gekommen: Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, müsste B. fünfeinhalb bis sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Wird er hingegen nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind es zwischen vier Jahren drei Monaten und fünf Jahren drei Monaten Jugendstrafe. Unter anderem zur Frage, welches Strafrecht anzuwenden ist, wird am Freitag ein Sachverständiger gehört.
Am Montagnachmittag wurden nach Pfabs Auskunft Eltern betroffener Kinder sowie die Kindergartenleiterin vernommen. Letztere beschrieb, wie der Anfangsverdacht aufgekommen war, nachdem sich eine Mutter ans Kindergartenpersonal gewandt hatte.
Die Verhandlung wird am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt, frühestens am Freitag könnte das Urteil fallen.
Chronologie der Missbrauchsvorwürfe: Kritik und Aufarbeitung
Veröffentlichung Ende März werden die Ermittlungen um die mutmaßlichen Missbrauchsfälle in der Awo-Kita "Am Vogelberg" in Bischberg durch einen Artikel des Fränkischen Tags publik. Wie sich herausstellt, laufen die Ermittlungen aber bereits seit November 2017. Damals gab es laut Informationen der Redaktion fünf Anzeigen gegen den Ex-Azubi, was ein Vater einer Sechsjährigen bestätigte, der selbst Anzeige erstattet hatte. Der 19-Jährige räumte dann, wie auch im März bekannt wird, den Missbrauch von fünf Kindern ein.
Kritik Bereits im September 2017 soll ein erster Fall des sexuellen Missbrauchs der Kita-Leitung bekannt geworden sein, die daraufhin den Erzieher-Azubi freigestellt hatte. Für die Eltern hatte es in der Folge auch eine Infoveranstaltung gegeben. Allerdings hagelte es im März 2018 dann auch Kritik an der Informationspolitik der Awo. So war der 19-Jährige zwar Mitte Februar in U-Haft gekommen, da die weiteren Anzeigen vorlagen, doch war die Awo danach nicht erneut auf die Eltern zugegangen, so der Vorwurf. Der Awo-Verband räumt daraufhin auch Fehler in der Kommunikation ein.
Verdächtigung An Ostern kommt ans Licht, dass der Tatverdächtige im Mai 2017 auch in einer Awo-Einrichtung in Hallstadt für drei Wochen als Praktikant eingesetzt war. Doch soll damals ständig eine Fachkraft dabei gewesen sein. Missbrauchsfälle aus der Zeit werden nicht bekannt.
Aufarbeitung Die Awo setzt inzwischen ein ganzes Paket an Hilfen mit Therapeuten, Pädagogen und Juristen für die Kinder, Eltern und die Mitarbeiter in Bischberg, aber auch in Hallstadt ein. Die Aufarbeitung des Kita-Missbrauchs kommt so im Mai weiter voran.
Anklage Mitte Mai erhebt die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen den 19-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen, in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hinzu kommt der Besitz kinderpornografischer Schriften und Bilder.
Prozess Am 15. Juni beginnt die Verhandlung vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Die Öffentlichkeit bleibt bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Am zweiten Prozesstag am 25. Juni dehnt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf weitere Missbrauchsfälle aus, von denen der Angeklagte insgesamt 13 gesteht. Am Freitag, 29. Juni , könnte bereits das Urteil fallen. sem/fö