Der Rechtsstreit um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca geht bald in die nächste Runde. Die inzwischen 35-jährige Frau aus Hof fordert von dem Pharmakonzern Astrazeneca vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für zukünftige Beeinträchtigungen.

Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel ins Koma und verlor schließlich einen Teil ihres Darms.

Impfschaden durch Covid-19-Vakzin "Vaxzevria"? Gutachten liegt vor

Dies wertet der Anwalt der Frau als Impfschaden und mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs, über die der Hersteller hätte informieren müssen. In dem Zivilverfahren gegen das britisch-schwedische Unternehmen hatte die Frau zuvor bereits mit einer Informationsklage Erfolg. Astrazeneca musste daraufhin Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs bereitstellen und räumte im Mai 2024 mögliche Nebenwirkungen des Vakzins ein.


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Anschließend beschäftigte sich ein Gutachter mit der Frage, ob das Unternehmen ausreichend über seinen Impfstoff und insbesondere mögliche Nebenwirkungen informiert hat.

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, kommt der Gutachter vorläufig zu dem Ergebnis, dass die mögliche Nebenwirkung einer solchen Darmvenenthrombose, wie sie die Klägerin erlitten hat, zum Zeitpunkt der Markteinführung des Impfstoffs nicht bekannt gewesen sei. Eine solche Nebenwirkung hätte deshalb auch nicht in die Fachinformation aufgenommen werden müssen.

Termin für mündliche Verhandlung steht

Aus Sicht des Anwalts der Frau, Volker Loeschner, ist das Gutachten jedoch in mehreren Punkten fehlerhaft. Er hat Einwände dagegen erhoben und beantragt, den Sachverständigen anzuhören. Jetzt steht fest, wann sich der Prozess fortsetzt: Eine mündliche Verhandlung ist für den 27. Oktober 2025 angesetzt.

Eine Sprecherin von Astrazeneca wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die Anwälte des Unternehmens haben laut Gericht keine Einwände gegen das Gutachten. Mit Blick auf das vorläufige Ergebnis des Gutachtens, betonte der Oberlandesgerichts-Sprecher, dass letztlich das Gericht über den Ausgang des Verfahrens entscheide und nicht der Sachverständige. Das Gutachten unterliege der freien Beweiswürdigung und sei vom Gericht einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.