Auf solche Weise wurden OB und Stadtrat wohl lange nicht mehr empfangen. Mit einem gellenden Pfeifkonzert, mit Sprechchören und Buh-Rufen machten mehrere hundert Anhänger des Flussbadens gestern Nachmittag vor den Harmoniesälen ihren Unmut über das deutlich, was in der Sitzung des Aufsichtsrats und damit hinter verschlossenen Türen hätte beschlossen werden sollen: das Badeverbot mit Beginn der neuen Saison in wenigen Tagen durch Abmahnungen und Hausverbote durchzusetzen.
Zumindest einen Teilerfolg war dem Bürgerprotest beschieden, der sich auch in mittlerweile über 2600 Unterschriften formuliert, die OB Starke übergeben wurden: Der Stadtrat votierte einstimmig dafür, das Thema Badeverbot in zweite Lesung zu verweisen.
Keine Aufsicht bis auf Weiteres
Gleichzeitig wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Verordnung über das Badeverbot in der Regnitz aufgehoben werden kann. Die Stadtwerke sollen die aktuelle bestehende Vorsaison-Regelung ohne Aufsichtspersonal beibehalten. Dies hat freilich auch zur Folge, dass das Kinderplanschbecken nicht mit Wasser befüllt wird.
Von einer Entscheidung, gar einer Freigabe des Flussbadens ist der Stadtrat damit aber noch weit entfernt. Denn wie OB Starke sagte, ist der rechtliche Hintergrund ernst, auch wenn niemand die Attraktivität des Hainbads schmälern wolle. „Wir haben eine Fürsorgepflicht dem Betreiber gegenüber“, sagte der OB und wies darauf hin, dass das Badeverbot zuletzt 1994 bestätigt wurde. Damals hatte der Stadtrat das Baden in der Regnitz zur strafbewehrten Angelegenheit erklärt, weil gesundheitliche Gefahren durch die Wasserqualität nicht auszuschließen seien. Dieser Ansicht ist man im Bamberger Gesundheitsamt offenbar noch immer, wie aus einem Schreiben vom 4. Mai an die Stadtwerke hervorgeht, das der OB so zusammenfasste: „Insgesamt werden wir nicht bestätigen können, dass das Baden in der Regnitz gesundheitlich unbedenklich ist.“
Dennoch soll zusammen mit der Behörde am Landratsamt nun im Stadtrat ausgelotet werden, ob es eine Möglichkeit gibt, wie man den Bambergern einerseits ihr Sommervergnügen erhalten kann und gleichzeitig die bestehende Haftungsproblematik für das Personal löst.
Dass unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung droht, wenn das Verbot nicht umgesetzt wird, darauf wies der von den Werken beauftragte Rechtsanwalt Oliver Leuteritz hin. Nicht einmal eine selbst unterschriebene Erklärung führe zu einer Haftungsfreistellung.
Recht und Gesetz verpflichtet
Von der Priorität des Schutzes der Mitarbeiter der Stadtwerke sprach deshalb auch Heinz Kuntke (SPD). Die Mitarbeiter der Stadtwerke seien verpflichtet, Recht und Gesetz zu beachten, sagte er und sprach unter Buhrufen vieler Anwesender von einer „bitteren Stunde des Stadtrats“. Seinem Vorredner Helmut Müller (CSU) warf er Populismus vor.
Der hatte einerseits Verständnis für die Sorgen der Stadtwerke geäußert, aber auch klar gemacht, dass die CSU eine konstruktive Lösung wünscht: „Die Bamberger wollen das Bad, wie es ist, unabhängig von der juristischen Lage.“ Als Müller vom „vernagelten Denken“ einiger Mitarbeiter der Stadtwerke sprach, konnte der Geschäftsführer der Stadtwerke, Klaus Rubach, nicht an sich halten. „Sie sind Aufsichtsrat der Stadtwerke“, platzte er heraus und schlug mit der Faust auf den Tisch.
Den pragmatischen Wunsch, wenigstens die Öffnungszeiten bei der „Vorsaisonlösung“ in den Abend zu verlängern, äußerte Ulrike Heucken von der GAL. Auch sie stellte sich vor die Stadtwerke, forderte aber, kreativ alle Möglichkeiten zu prüfen: „Hier ist ein Lebensnerv von Bamberg getroffen.“ Den Verdacht, dass die Hainbadgäste bewusst ins Stadionbad und ins Gaustadter Bad gelenkt werden sollen, formulierte Norbert Tscherner (BBB).
Gestalten, statt verwalten
Von einem Aufschrei der Bürger redete Michael Bosch (BR): „Ich spreche hier als Hainbad-Gast. Uns geht die Überreglementierung auf den Wecker.“ Den OB forderte er auf, „nicht zu verwalten, sondern zu gestalten“.
Eine „Bamberger Institution“ nannte Dieter Weinsheimer (FW) das Hainbad, verteidigte aber auch das Vorgehen der Werke. Es handele sich nicht um einen Willkürakt, sondern den Lösungsversuch für ein differenziertes rechtliches Problems. Es gehe um die Gesundheit der Bürger und den Haftungsschutz der Mitarbeiter. Sein Versprechen: „Wir bemühen uns um eine gute Lösung.“
Zumindest einen Teilerfolg war dem Bürgerprotest beschieden, der sich auch in mittlerweile über 2600 Unterschriften formuliert, die OB Starke übergeben wurden: Der Stadtrat votierte einstimmig dafür, das Thema Badeverbot in zweite Lesung zu verweisen.
Keine Aufsicht bis auf Weiteres
Gleichzeitig wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Verordnung über das Badeverbot in der Regnitz aufgehoben werden kann. Die Stadtwerke sollen die aktuelle bestehende Vorsaison-Regelung ohne Aufsichtspersonal beibehalten. Dies hat freilich auch zur Folge, dass das Kinderplanschbecken nicht mit Wasser befüllt wird.
Von einer Entscheidung, gar einer Freigabe des Flussbadens ist der Stadtrat damit aber noch weit entfernt. Denn wie OB Starke sagte, ist der rechtliche Hintergrund ernst, auch wenn niemand die Attraktivität des Hainbads schmälern wolle. „Wir haben eine Fürsorgepflicht dem Betreiber gegenüber“, sagte der OB und wies darauf hin, dass das Badeverbot zuletzt 1994 bestätigt wurde. Damals hatte der Stadtrat das Baden in der Regnitz zur strafbewehrten Angelegenheit erklärt, weil gesundheitliche Gefahren durch die Wasserqualität nicht auszuschließen seien. Dieser Ansicht ist man im Bamberger Gesundheitsamt offenbar noch immer, wie aus einem Schreiben vom 4. Mai an die Stadtwerke hervorgeht, das der OB so zusammenfasste: „Insgesamt werden wir nicht bestätigen können, dass das Baden in der Regnitz gesundheitlich unbedenklich ist.“
Dennoch soll zusammen mit der Behörde am Landratsamt nun im Stadtrat ausgelotet werden, ob es eine Möglichkeit gibt, wie man den Bambergern einerseits ihr Sommervergnügen erhalten kann und gleichzeitig die bestehende Haftungsproblematik für das Personal löst.
Dass unter Umständen sogar strafrechtliche Verfolgung droht, wenn das Verbot nicht umgesetzt wird, darauf wies der von den Werken beauftragte Rechtsanwalt Oliver Leuteritz hin. Nicht einmal eine selbst unterschriebene Erklärung führe zu einer Haftungsfreistellung.
Recht und Gesetz verpflichtet
Von der Priorität des Schutzes der Mitarbeiter der Stadtwerke sprach deshalb auch Heinz Kuntke (SPD). Die Mitarbeiter der Stadtwerke seien verpflichtet, Recht und Gesetz zu beachten, sagte er und sprach unter Buhrufen vieler Anwesender von einer „bitteren Stunde des Stadtrats“. Seinem Vorredner Helmut Müller (CSU) warf er Populismus vor.
Der hatte einerseits Verständnis für die Sorgen der Stadtwerke geäußert, aber auch klar gemacht, dass die CSU eine konstruktive Lösung wünscht: „Die Bamberger wollen das Bad, wie es ist, unabhängig von der juristischen Lage.“ Als Müller vom „vernagelten Denken“ einiger Mitarbeiter der Stadtwerke sprach, konnte der Geschäftsführer der Stadtwerke, Klaus Rubach, nicht an sich halten. „Sie sind Aufsichtsrat der Stadtwerke“, platzte er heraus und schlug mit der Faust auf den Tisch.
Den pragmatischen Wunsch, wenigstens die Öffnungszeiten bei der „Vorsaisonlösung“ in den Abend zu verlängern, äußerte Ulrike Heucken von der GAL. Auch sie stellte sich vor die Stadtwerke, forderte aber, kreativ alle Möglichkeiten zu prüfen: „Hier ist ein Lebensnerv von Bamberg getroffen.“ Den Verdacht, dass die Hainbadgäste bewusst ins Stadionbad und ins Gaustadter Bad gelenkt werden sollen, formulierte Norbert Tscherner (BBB).
Gestalten, statt verwalten
Von einem Aufschrei der Bürger redete Michael Bosch (BR): „Ich spreche hier als Hainbad-Gast. Uns geht die Überreglementierung auf den Wecker.“ Den OB forderte er auf, „nicht zu verwalten, sondern zu gestalten“.
Eine „Bamberger Institution“ nannte Dieter Weinsheimer (FW) das Hainbad, verteidigte aber auch das Vorgehen der Werke. Es handele sich nicht um einen Willkürakt, sondern den Lösungsversuch für ein differenziertes rechtliches Problems. Es gehe um die Gesundheit der Bürger und den Haftungsschutz der Mitarbeiter. Sein Versprechen: „Wir bemühen uns um eine gute Lösung.“