Auch wenn die Winter in den vergangenen Jahren eher mild und schneearm waren: Mit winterlichen Verhältnissen auf Straßen und Wegen sei in den kommenden Monaten jederzeit zu rechnen. Die Bamberger Service Betriebe stünden bereit, "um Bambergs Straßen und Plätze möglichst frei von Eis und Schnee zu halten". Aber auch die Bürgerinnen und Bürger seien gefordert, wenn es um die Sicherung der Gehwege gehe.
Wie die Stadt Bamberg erklärt, mache sie daher vor Saisonbeginn auf die Bestimmungen für das Räumen und Streuen aufmerksam, die in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter in der Stadt Bamberg“ geregelt sind.
Demnach seien Gehwege bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich von 07.30 Uhr bis 20 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) in einem sicheren Zustand zu erhalten und so weit wie möglich von Schnee und Glatteis freizumachen. Bei Ortsstraßen ohne erkennbare Gehwegabgrenzung gelte der Rand der Straße in einer Breite von 1,50 Meter (in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen in einer Breite von 2 Metern) als Gehweg.
Nicht eingesetzt werden dürften Tausalz oder ätzende Mittel. Stattdessen könnten bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte geeignete abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) verwendet werden.
Diese Sicherungsmaßnahmen seien bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich sei. Der geräumte Schnee oder die Eisreste seien am Rande der Gehbahn oder nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidlich behindert werde. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Omnibushaltestellen, Fußgängerüberwege und Radwege seien bei der Räumung freizuhalten.
Wer muss wo räumen und streuen?
Verpflichtet seien grundsätzlich der Eigentümer und „die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken“, also Mieter/Pächter, die an öffentliche Straßen angrenzen (sog. „Vorderlieger“) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden („Hinterlieger“). Werde ein Grundstück von mehreren öffentlichen Straßen aus erschlossen, so bestehe die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
Weitere Infos zum Winterdienst:
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Ämter/Bamberger-Service-Betriebe/Winterdienst