Jedes Jahr aufs Neue sorgt das Silvesterfeuerwerk für Diskussionen – auch in Bamberg. 2025 kommt eine neue Regelung hinzu: Ein zeitlich begrenztes Abbrennverbot am Kranen, wo erstmals ein öffentliches Feuerwerk auf der Regnitz stattfindet. Zusätzlich bleibt das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg wie gewohnt verboten.
Die Stadt Bamberg will damit nicht nur die Brandgefahr für historische Gebäude wie die Klosteranlage Michaelsberg verringern, sondern auch Rücksicht auf Kranke, Senioren, Kinder und Kirchenbesucher nehmen. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren, und Hausbesitzer können durch Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, die Silvesternacht sicherer zu machen.
Feuerwerksverbot 2025 in Bamberg - diese Bereiche sind betroffen
Feuerwerkskörper dürfen in bestimmten Bereichen der Altstadt, auf der Altenburg und am Michaelsberg nicht gezündet werden – und das betrifft nicht nur öffentliche Plätze.
Wie jedes Jahr erinnert die Stadt Bamberg an die speziellen Regelungen für Silvesterfeuerwerk. Ein umfassendes Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern gilt in Bereichen der Altstadt, auf der Altenburg und der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg. Grund dafür ist die besondere Brandgefährdung dieser historischen Gebäude und Anlagen. Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für private Grundstücke innerhalb der Verbotszonen.
Wichtig ist auch eine bundesweite Regelung: Laut Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen verboten. Das Verbot schließt jegliche Art von pyrotechnischen Gegenständen ein, wenn von deren Nutzung eine Gefahr für die genannten Gebäude ausgehen könnte. Feuerwerkskörper, insbesondere solche minderer Qualität, bergen ein erhöhtes Risiko, dass historische Bauwerke in Brand geraten. Gleichzeitig soll das Verbot die Ruhe von Kirchenbesuchern, kranken und älteren Menschen sowie Kindern schützen, die durch plötzlichen Lärm belastet werden könnten.
Erstmals "Feuerwerk für alle" - Neues Abbrennverbot am Kranen
In diesem Jahr gibt es eine zusätzliche Regelung: ein zeitlich begrenztes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper im Bereich "Am Kranen". Dieses gilt am 31. Dezember 2025 von 23:30 Uhr bis 0:45 Uhr des Folgetages. Der Grund dafür ist das erstmalig geplante "Feuerwerk für alle" auf der Regnitz, zu dem viele Menschen erwartet werden. Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in diesem Bereich untersagt.
Wie in den Vorjahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht sperren. Zutritt erhalten nur Gäste der ansässigen Gastronomiebetriebe und des Museums. Die Zugänge werden kontrolliert, und ein Sicherheitsdienst überwacht die Einhaltung der Vorschriften. Diese Maßnahme hat sich in der Vergangenheit bewährt, um größere Schäden zu verhindern. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis.
Die Polizei wird auch dieses Jahr wieder verstärkte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Verbotszonen zu überwachen. Auch Hausbesitzer können zur Sicherheit beitragen, indem sie zum Beispiel alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, brennbares Material wie trockenes Laub aus Dachrinnen entfernen und regelmäßig Kontrollen durchführen.
Bamberger Feuerwerksverbotszonen zu Silvester 2025 in der Übersicht
Die Stadt Bamberg hat Lagepläne der neuen und bekannten Feuerwerksverbotszonen veröffentlicht. Hier findest du eine Übersicht der Bereiche, in denen zu Silvester 2025 Feuerwerkskörper nicht abgebrannt werden dürfen:
- Am Kranen:
- Temporäres Abbrennverbot am 31. Dezember 2025, von 23.30 Uhr bis 1. Januar 2026, 0.45 Uhr.
- Grund: Sicherheit während des öffentlichen "Feuerwerks für alle" auf der Regnitz.
- Altenburg:
- Komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper.
- Schutz historischer Gebäude und Anlagen vor Brandgefahr.
- Altstadt:
- Abbrennverbot in den besonders brandempfindlichen Bereichen der Altstadt.
- Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Straßen als auch für private Grundstücke.
- Michaelsberg:
- Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gelände.
- Zugänge werden durch die Bürgerspitalstiftung gesperrt und von einem Sicherheitsdienst überwacht.
- Zutritt ausschließlich für Besucher der ansässigen Gastronomie und des Museums.
Wann Feuerwerkskörper erlaubt sind
Das Ordnungsamt der Stadt Bamberg weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur vom 29. bis 31. Dezember 2025 verkauft werden dürfen – und ausschließlich an Personen über 18 Jahre. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist lediglich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 gestattet. Minderjährige dürfen Kleinfeuerwerke nicht zünden.
Vergangenes Silvester bot Bamberg eine spektakuläre Kulisse für Feuerwerksliebhaber. Besonders die Altenburger Straße war ein beliebter Treffpunkt, von dem aus Hunderte Menschen das intensive Feuerwerk mit Blick auf die Domstadt verfolgten. Derweil hält die Debatte um ein bundesweites Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk hält weiter an. Jetzt wehrt sich ein Feuerwerkshändler aus dem Landkreis Bamberg gegen üble Anfeindungen.
Doch der Jahreswechsel muss nicht immer laut und chaotisch sein. Wir zeigen dir zehn Reiseziele, an denen du Silvester in völliger Ruhe genießen kannst.