Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für die 2. Auffrischimpfung gegen COVID-19 für alle Personen ab 12 Jahren, deren zweite Impfung etwa drei Monate zurückliegt, aktualisiert. Darauf weist der Fachbereich Gesundheitswesen beim Landratsamt Bamberg hin.
Die 2. Auffrischimpfung empfiehlt sich demnach für besonders gesundheitlich gefährdete Personengruppen und Personen, die viel Kontakt zu potenziell infizierten Personen haben. Dazu gehören Menschen ab einem Alter von 70 Jahren, Bewohner und Bewohnerinnen sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen.
Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenDie 2. Auffrischimpfung sollte bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischung erfolgen. Bei den anderen Personengruppen ist die Impfung bereits nach mindestens drei Monaten nach der 1. Auffrischimpfung ratsam.
Das erklärte Ziel ist weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen führen Auffrischungsimpfungen zu einer niedrigen Virenlast und geringeren Ansteckungsgefahr.
Weitere Informationen zur 2. Auffrischungsimpfungen finden Sie hier:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/auffrischimpfung-gegen-covid-19/#c16592
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