Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, gelten in Bayern auch während der Ferienzeit und somit auch während der bevorstehenden Weihnachtsferien als getestet, soweit es die Vorgaben der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betrifft. Das teilt das Landratsamt Bamberg in einer Pressemeldung mit.
Anders sieht das bei der Beförderung im ÖPNV und beim Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und anderen Einrichtungen im Sinne des §28b Infektionsschutzgesetz aus.
Hier gelten die bundesrechtlichen Regelungen, wonach die Schülerinnen und Schüler während der Ferienzeit als nicht getestet gelten.