In den kommenden Tagen erhalten über 43.500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2025 tatsächlich in Anspruch genommenen Restmüllbehälterentleerungen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum 2026.

Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein; alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Abfallwirtschaft beantworten gerne etwaige Rückfragen. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten.

Die Verwaltung bittet die Adressatinnen und Adressaten folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

  • Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. Das bedeutet, dass von 26 im Kalenderjahr 2025 möglichen Jahresleerungen max. acht Einsparungen berücksichtigt werden konnten. Diese Regelung gilt auch für gewerbliche Kunden.
  • Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2026 verrechnet. Die erste Abbuchung 2026 ist für den 2. April vorgesehen.
  • Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises https://www.landkreis-bamberg.de/Formulare-Broschüren/ unter "Abfallwirtschaft" abgerufen werden.
  • Auch Änderungswünsche nach größeren oder kleineren Abfallbehältern müssen schriftlich erfolgen. Dazu kann auch die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@LRA-ba.bayern.de genutzt werden.
  • Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.

Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.


Unsere Top-Nachrichten des Tages für deinen schnellen Überblick am Abend.

Nichts verpassen mit dem Top-Themen-Newsletter täglich um 18 Uhr

Mit deiner Registrierung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis


Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.