Das Staatliche Bauamt Bamberg ist für die überörtliche Straßeninfrastruktur von Bundes- und Staatsstraßen zuständig. Kürzlich präsentierte die Behörde eine vorläufige Lösung für die angespannte Verkehrssituation auf der B22 bei Strullendorf, die durch die Dauersperrung der Brücke über die B505 entstanden ist. Außerdem wird seit dem 22. September die Asphaltdeckschicht der B505 zwischen Pommersfelden und Schweinbach, erneuert, was etwa vier Wochen dauern soll.

Seit Kurzem laufen zudem die Erdarbeiten für die Verlegung der Staatsstraße 2260 bei Altendorf. Das Bauamt begann am 29. September mit den ersten Leitungsarbeiten für ein bedeutendes Infrastrukturprojekt: In den kommenden zwei Jahren entsteht südlich von Altendorf eine neue Umgehungsstraße, die die Staatsstraße 2260 direkt mit der A73 verbindet. Aus diesem Grund wird im Zuge der Bauarbeiten auch die Autobahnanschlussstelle Buttenheim umgebaut.

Staatsstraße bei Altendorf wird verlegt - A73-Anschlussstelle Buttenheim wird umgebaut

"Durch das Projekt wird die Ortsdurchfahrt in Altendorf vom Schwerverkehr entlastet und die Anbindung an die Autobahn verbessert", heißt es vonseiten des Staatlichen Bauamts Bamberg. Die A73-Anschlussstelle Buttenheim soll umfassend umgebaut werden, um den wachsenden Verkehrsströmen gerecht zu werden.


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Ein zentrales Element des Projekts sind zwei neue Kreisverkehre, die im Bereich der neuen Trasse entstehen. Um den Anforderungen des Schwerlastverkehrs aus den umliegenden Gewerbe- und Industriegebieten standzuhalten, werden diese aus Beton gebaut. Parallel dazu werden zahlreiche Leitungen – darunter Glasfaser, Telematik und Erdgas – neu verlegt oder angepasst.

Die aktuell begonnenen Erdarbeiten finden nach Angaben der Behörde außerhalb der bestehenden Straßen statt, sodass es auf der Staatsstraße 2260 vorerst nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen kommt. Der eigentliche Straßenbau ist laut Bauzeitenplan für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Über konkrete Termine und mögliche Verkehrseinschränkungen will das Staatliche Bauamt Bamberg rechtzeitig gesondert informieren.

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